30.11.2017, 23:16
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thomas,
Nach § 3, Abs. 6 TierSchG ist es in Deutschland verboten, "ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind".