24.06.2022, 11:33
Guten Morgen,
vielen Dank für die Eingabe und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung hierzu.
Die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung - BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), definiert unter anderem Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor Verkehrslärm. Sie wurde 2020 überarbeitet und ist in geänderter Fassung am 01.03.2021 in Kraft getreten. Inhaltlich gab es nur geringfügige Änderungen, die sich auf die Berechnungsmodalitäten für Beurteilungspegel für die von öffentlichen Straßen ausgehenden Geräuschemissionen beziehen.
Hier wurde eine veraltetes Berechnungsverfahren (RLS-90) durch die Richtlinie RLS-19 abgelöst. Seit dem 01.01.2021 ist nunmehr die Autobahn GmbH die Themen
Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland zuständig – dies beinhaltet auch die Befassung mit auftretendem Verkehrslärm. Insofern hat die Gemeinde Barsbüttel das Anliegen mit der Bitte um vordringliche Bearbeitung an die zuständige Stelle
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
weitergegeben.
Um der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen, empfehlen wir Ihnen, sich der Möglichkeit der „Bürgeranfrage“ zu bedienen und Ihre
Anfrage zusätzlich über www.autobahn.de/nord/kontakt/buergeranfragen an die Autobahn GmbH des Bundes zu senden.
Mit besten Grüßen
Thomas Schreitmüller