01.02.2023, 11:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Rückmeldung der Autobahn GmbH des Bundes zum Lärmschutz aus Dezember 2022:
Die Niederlassung Nord der Autobahn GmbH des Bundes, überprüft aktuell in einer
schalltechnischen Untersuchung (STU), ob im Bereich zwischen der Straßenüberführung
„Öjendorfer Damm“ im Stadtteil Hamburg-Jenfeld und der Straßenüberführung „Am
Bondenholz“ in der Gemeinde Barsbüttel nördlich der A24/ Autobahnkreuz Hamburg-Ost die
Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind und anschließend die Umsetzung
geeigneter Lärmschutzmaßnahmen.
Im Zuge der STU haben wir frühzeitig eine Leitungsabfrage an alle betroffenen Behörden
und Leitungsträger versendet, um mögliche Überschneidungen mit vorhandenen Leitungen
mit in die Variantenuntersuchung der STU einfließen zu lassen.
Da die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, können wir zu diesem Zeitpunkt noch
keine konkreteren Aussagen zu bestimmten Umsetzungsvarianten treffen.
Sobald uns die finale schalltechnische Untersuchung vorliegt, werden wir Sie darüber
informieren.
Diese Information wird ebenso hier veröffentlicht werden.
Mit besten Grüßen
Thomas Schreitmüller
24.06.2022, 11:33
Guten Morgen,
vielen Dank für die Eingabe und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung hierzu.
Die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung - BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), definiert unter anderem Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor Verkehrslärm. Sie wurde 2020 überarbeitet und ist in geänderter Fassung am 01.03.2021 in Kraft getreten. Inhaltlich gab es nur geringfügige Änderungen, die sich auf die Berechnungsmodalitäten für Beurteilungspegel für die von öffentlichen Straßen ausgehenden Geräuschemissionen beziehen.
Hier wurde eine veraltetes Berechnungsverfahren (RLS-90) durch die Richtlinie RLS-19 abgelöst. Seit dem 01.01.2021 ist nunmehr die Autobahn GmbH die Themen
Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland zuständig – dies beinhaltet auch die Befassung mit auftretendem Verkehrslärm. Insofern hat die Gemeinde Barsbüttel das Anliegen mit der Bitte um vordringliche Bearbeitung an die zuständige Stelle
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
weitergegeben.
Um der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen, empfehlen wir Ihnen, sich der Möglichkeit der „Bürgeranfrage“ zu bedienen und Ihre
Anfrage zusätzlich über www.autobahn.de/nord/kontakt/buergeranfragen an die Autobahn GmbH des Bundes zu senden.
Mit besten Grüßen
Thomas Schreitmüller
30.04.2022, 03:00
Liebe Unterstützende,
openPetition hat die Gemeinde Barsbüttel heute daran erinnert, zur Petition "Lärmschutz A24/A 1 Am Bondenholz" Stellung zu nehmen.
08.04.2022, 12:11
Liebe Unterstützende,
openPetition hat heute die Gemeinde Barsbüttel per E-Mail gebeten, zur Petition "Lärmschutz A24/A 1 Am Bondenholz" Stellung zu nehmen.