20.11.2020, 12:01
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Bundesautobahn ist nicht die Gemeinde Barsbüttel zuständig, ihre Anfrage haben wir an den LBV in Lübeck gesandt, der uns zum Sachverhalt folgende Antwort gab:
„Aktuell gibt es zwei Sachverhalte, die eine Beantwortung zur Zeit nicht abschließend möglich machen. Der wichtigste ist, dass sich die Richtlinien und Gesetze für lärmtechnische Berechnungen gerade in der Überarbeitung befinden. Dabei handelt es sich um Bundesgesetze. Den Referentenentwurf mit der Begründung für den Änderungsbedarf finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums unter diesem link: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/zweite-verordnung-zur-aenderung-der-sechzehnten-verordnung-zur-durchfuehrung-des-immissionsschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile .
Eigentlich war die neue 16. BImSchV für Mitte 2020 angekündigt worden. Die Einführung hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verschoben und wird aktuell für den Jahreswechsel 2020/2021 in Aussicht gestellt. Eine lärmtechnische Beurteilung nach den alten Regelwerk wäre nicht sinnvoll.
Der zweite Aspekt ist, dass die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für Bundesautobahnen am 31.12.2020 endet. Ab dem 1.1.2021 liegt die Zuständigkeit bei der Autobahn GmbH des Bundes. Für einzelne Maßnahmen liegt sie auch heute schon dort.
Für die eingegebene Petition heißt das, dass die Gemeinde nach Anpassung der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung neue Kennzahlen für den zu überprüfenden Lärmaktionsplan der Gemeinde erhalten wird. Mit diesen Werten kann dann die Gemeinde eventuell einen besseren Lärmschutz einfordern. Die oben erwähnte Autobahn GmbH ist nur verpflichtet den Lärmschutz anzupassen, wenn bauliche Veränderungen an den Abschnitten der Autobahnen vorgenommen werden. Nach unserem Wissen ist aber kein Ausbau der Strecke geplant, somit sind zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nur über den alle 5 Jahre zu überprüfenden Lärmaktionsplan der Gemeinde zu beantragen, allerdings sagt das auch noch nichts über eine tatsächliche Verbesserung der Lärmsituation aus.
Anfang des nächsten Jahres wird seitens der Gemeinde Barsbüttel erneut eine gezielte Anfrage bei der Autobahn GmbH gestellt werden. Voraussetzung für eine lärmtechnische Beurteilung ist in jedem Fall die Verabschiedung der neuen 16. BImSchV.“