211 Unterschriften
Dialog abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bürgermeister Herr Thomas Schreitmüller / städtisches Gremium
Je nachdem, wie der Wind steht oder wie die Luftdruckverhältnisse sind oder warum auch immer, ist der Lärm der Autobahnen an einigen Tagen und besonders Nächten so laut, als würde man direkt neben der Fahrbahn schlafen.
Könnte daher geprüft werden, ob an der A1 und/oder A24 Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden könnten, die diesen Lärm verringern?
Begründung
Es sind noch einige Straßen zwischen uns und der Autobahn, daher müssten das Problem auch einige andere haben. Selbst mit neuen Fenstern ist der Lärm ja trotzdem da, gerade wenn man im Sommer draußen sitzt.
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Petition gestartet:
07.08.2020
Petition endet:
06.10.2020
Region:
Barsbüttel
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Der Bürgermeister antwortet
am 20.11.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Bundesautobahn ist nicht die Gemeinde Barsbüttel zuständig, ihre Anfrage haben wir an den LBV in Lübeck gesandt, der uns zum Sachverhalt folgende Antwort gab:
„Aktuell gibt es zwei Sachverhalte, die eine Beantwortung zur Zeit nicht abschließend möglich machen. Der wichtigste ist, dass sich die Richtlinien und Gesetze für lärmtechnische Berechnungen gerade in der Überarbeitung befinden. Dabei handelt es sich um Bundesgesetze. Den Referentenentwurf mit der Begründung für den Änderungsbedarf finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums unter diesem link: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/zweite-verordnung-zur-aenderung-der-sechzehnten-verordnung-zur-durchfuehrung-des-immissionsschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile... weiter -
Erinnerung: Stellung nehmen
am 28.10.2020Liebe Unterstützende,
openPetition hat die Gemeinde Barsbüttel heute daran erinnert, zur Petition "Lärmschutz (A1/A24)" Stellung zu nehmen. -
Die Gemeinde Barsbüttel ist gefragt
am 07.10.2020Liebe Unterstützende,
openPetition hat heute die Gemeinde Barsbüttel per E-Mail gebeten, zur Petition "Lärmschutz (A1/A24)" Stellung zu nehmen.
Debatte
Was war zuerst da, die Autobahn oder die heutigen Besitzverhältnisse der bebauten Grundstücke? Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, sein Privateigentum durch steuerfinanzierte Maßnahmen aufwerten zu wollen.