12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
02.09.2015, 15:30
Sehr geehrte Unterstützer und Unterstützerinnen,
jede Stimme für diese Petition, ob Online oder Offline ist ein Erfolg für ihr Anliegen. Sie zeigen damit Handlungsbedarf an und setzen ein Zeichen dafür, dass Ihr Anliegen im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen des Bundestages mit Nachdruck behandelt wird.
Wenn der Petitionsausschuss Online-Unterschriften nicht anerkennt, dann macht es für den formalen Weg im Petitionsverfahren keinen Unterschied. Ihre Petition wird genauso bearbeitet und beschlossen wie jede andere Petition auch.
Allerdings ist die Art und Weise, wie der Petitionsausschuss diesen Fakt kommuniziert, wenig hilfreich und zeugt nicht von Bürgernähe, wie man es sich eigentlich von einem Petitionsausschuss wünschen würde.
openPetition bemüht sich schon seit Jahren um ein bürgerfreundlicheres Verfahren, damit jeder Bürger die Anerkennung für seine politische Meinungsäußerung erhält, die er verdient hat.
Wir reden mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses (www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a02/mitglieder/260538) und der Verwaltung, um eine uneingeschränkte Anerkennung von Petitionsunterschriften zu erreichen.
Sie als Bürger können dazu beitragen, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses davon erfahren, dass hier massenhaft geäußerter Bürgerwille ignoriert wird und Sie zu Recht darüber verärgert sind.
Wir sind weiterhin mit dem Petenten Martin Messner und dem Petitionsausschuss in Kontakt um noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mitzlaff
Geschäftsführer openPetition gemeinnützige GmbH
01.09.2015, 09:34
Die nicht-öffentlichen Beratungen zum Thema Kurzzeitkennzeichen haben begonnen.
767 Unterschriften dieser Petition sind mit eingefllossen. Die 36854 Online-Unterschriften wurden nicht anerkannt. Es bleibt abzuwarten, wann eine Antwort erfolgt.
01.09.2015, 09:32
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat hat nur die 767 Papier-Unterschriften der 85 Sammelbögen anerkannt. Somit hat der Petitionsausschuß 36854 Online-Unterschriften ignoriert. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte gerne an den Bundestag.
Da dort lt. Aussage des Petitionsausschusses generell nur handschriftliche Unterschriften (auch digitalisiert hochgeladen und in Kopie) gewertet werden, ist m.E. auch zu hinterfragen, welchen Sinn dann Online-Unterschriften generell noch ergeben sollen.
Vielleicht sollte OpenPetition dazu Stellung nehmen. Eine Anfrage meinerseits dazu blieb unbeantwortet.
02.08.2015, 06:38
Die Petition wird morgen am 3. August 2015 per Post eingereicht.
Es ist zu hoffen, das die Vernunft doch noch siegen wird.
Das meint zumindest die großartige Zahl von 37.621 Unterstützer.
21.04.2015, 19:18
Danke an alle Teilnehmer für 758 Seiten voller Unterschriften :-)
Da die BRD auch praxisfern im Petitionsausschuß ist, nimmt sie diese Unterschriften selbstverständlich nicht als 3MB Excel oder pdf an.
Angenommen wird nur der Ausdruck von 758 Seiten und der Versand derselben als Paket, um es hinterher einzuscannen und digital aufzubereiten und anschließend zu prüfen.
Eben genauso weltfremd wie die Regelung zu den Kurzzeitkennzeichen.
Und das sagt der ADAC, bitte berücksichtigen bei der nächsten Wahl des Automobilclubs :-)
(www.rp-online.de/nrw/staedte/remscheid/mehr-aufwand-fuers-kurzzeitkennzeichen-aid-1.5009724):
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) begrüßt die Änderungen. "Durch das alte System war es möglich, dass auch verkehrsunsichere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs waren", sagt Alfred Ossendorf von der Abteilung Verbraucherschutz beim ADAC Nordrhein in Köln. Jetzt erhielten nur noch Fahrzeuge ein Kurzzeitkennzeichen, die auch fahrtüchtig seien. Deshalb halte der ADAC die Neuerungen "grundsätzlich für gut". Auf Grundlage der alten Regelungen hätten mitunter schon "vage Angaben" gereicht, um ein Kfz-Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.
09.03.2015, 16:18
Die Dauer wurde angepasst, da die nachteilige Regelung erst mit Inkrafttreten großen Teilen der Bevölkerung bekannt werden wird.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate
22.10.2014, 11:53
Dauer korrigiert.
Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate
22.10.2014, 11:31
Hallo zusammen,
wie "Demokratie" funktioniert, konnte ich der Stellungnahme von Frau Vogt entnehmen.
Spitzenverbände haben sich also entschieden, wie sich der Bürger zu verhalten hat.
Wenn eine Versicherung der Meinung ist, das ein Kurzzeitkennzeichen versichern zu riskant ist, kann sie die Prämien erhöhen oder diese Leistung nicht mehr anbieten. Z.B. hat die KRAVAG die Gebühren von 30€ auf 80€ erhöht, ersttattet bei Anmeldung eines Fahrzeuges jedoch die Kurzzeitkennzeichen-Versicherungsgebühr, wenn kein Schaden gemeldet wurde.
Gestohlene normale Kennzeichen werden auch mißbraucht, sollen wir deshalb die normalen Kennzeichen auch abschaffen?
Der ADAC hat im Zuge der Prüfung, ob die Zeit bis zur nächsten HU von 24 auf 12 Monate verkürzt werden soll, festgestellt, das nur 0,42% der Verkehrsunfälle auf technische Ursachen zurückzuführen sind. Ein großer Teil dieser Unfälle betraf Reifenschäden, die niemals durch eine HU ausgeschlossen werden können und völlig unabhängig vom Fahrzeugalter sind. Hier der Link: www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/tuev-intervall.aspx
Da sollte Frau Vogt man erklären, wieviele Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen durch technische Mängel einen Unfall verursacht haben.
Hier Ihr Antwortschreiben:
"Sehr geehrter Herr Messner,
danke für Ihre E-Mail zur Neuregelung der Kurzzeitkennzeichen. (...)
Das Bundesverkehrsministerium hat im Juli einen Entwurf zur Änderung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung in den Bundesrat eingebracht. Ziel der Änderung ist eine restriktivere Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen. Mit einigen Präzisierungen, über die ich Sie hier gerne informiere, hat der Bundesrat die neue Verordnung am 19.09.14 beschlossen.
In der bisherigen Praxis hat die zuständige Behörde mit einem Kurzzeitkennzeichen quasi eine Blanko-Genehmigung erteilt, ein Fahrzeug 5 Tage lang zu nutzen, ohne dass bekannt war, um welches Fahrzeug es sich handelt und ob dies verkehrstauglich war.
Das Ministerium begründet die Notwendigkeit der Änderung mit einem starken Anstieg des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen. So seien diese z. B. im Ausland weiterverkauft worden und dazu genutzt worden, gestohlene Autos in andere Staaten zu überführen. Die Versicherer der Kennzeichen wiederum wurden auch dann in die Pflicht genommen, wenn mit einem Fahrzeug, dessen Verkehrssicherheit nicht geprüft war, Unfälle in anderen Staaten verursacht wurden, wobei die Nutzung auf Zwecke ausgedehnt wurde, für die die Kennzeichen gar nicht vorgesehen waren.
Es hat deshalb umfangreiche Erörterungen mit den Ländern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Polizei und Kraftfahrerverbänden sowie des Gesamtverbands deutscher Versicherer gegeben, wie dieses Problem gelöst werden kann.
Im Ergebnis hat das Verkehrsministerium in der neuen Verordnung vorgegeben, dass für die Vergabe eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen und die Daten des Halters und des Fahrzeugs angegeben werden müssen.
Fahrzeuge ohne gültigen „TÜV“ dürfen bis zur nächsten Werkstatt bzw. Prüfstelle gefahren werden.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Ute Vogt
___
Ute Vogt
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030-227 72894
Fax: 030-227 76446
www.ute-vogt.de
___
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21.10.2014, 14:50
Hier die Stellungnahme des ADAC, der damit die Ansichten der Bundesregierung vertritt:
Wer sich vom sogenannten Automobilfahrerclub genauso wenig vertreten fühlt, wie die bisher über 11000 Unterzeichner, sollte dem ADAC vielleicht mal seinen Unmut kundtun!
Und nach wie vor gilt: Weiter Werbung machen für die Petition :-)
Sehr geehrter Herr Messner,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.10.2014.
Die Änderungen des Kurzzeitkennzeichens sind in der Zweiten Verordnung zur
Änderung der FZV (Bundesrat-Drucksache 335/14) geregelt.
Nach derzeitiger Rechtslage ist es problemlos möglich, mehrere Fahrzeuge hintereinander
mit dem Kennzeichen zu versehen und ohne HU zu fahren.
Die Kennzeichen werden nur am Wohnsitz des Nutzers ausgegeben.
Da die Fahrzeugdaten nicht amtlich eingetragen werden, kann es bei Fahrten ins Ausland
Probleme geben.
Zukünftig werden die Kennzeichen am Wohnsitz des Halters oder am Standort des Fahrzeuges
ausgestellt.
Durch die amtlichen Eintragung der Fahrzeugdaten in den Papieren ist zu erwarten,
das es bei Fahrten ins Ausland keine Probleme mehr gibt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen Kfz bei nicht bestandener HU nur zur Reparatur innerhalb
des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks auf eigener Achse gefahren werden; dies gilt
nicht, wenn das Kfz als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass
umgebaute Kfz mit einem Kurzkennzeichen auf die Straße kommen, die so niemals zulassungsfähig wären.
Den Verschärfungen zur Missbrauchseindämmung stehen damit Verbesserungen gegenüber, die dem gewollten
Einsatz des Kurzkennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten zuträglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Döhler
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Tel. 0 89/76 76-24 24, Fax 0 89/76 76-84 34
christian.doehler@adac.de
www.adac.de