37.621 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll wie folgt geändert werden:
Wie bisher sollen auch Fahrzeuge ohne TÜV und AU bewegt werden können.
Begründung
Restaurierungen, Kauf, Verkauf und Überführungsfahrten sind anderweitig nicht sinnvoll durchführbar, Dies betrifft auch und insbesondere Nutzfahrzeuge, vom Mähdrescher über Omnibus bis LKW, die nur extrem kosten- und zeitintensiv sowie umständlich per Tieflader bewegt werden könnten. Das technische Kulturgut der Oldtimerfahrzeuge wird dadurch massiv bedroht. Private Käufe und Verkäufe von Fahrzeugen mit abgelaufenen oder ausländischem TÜV werden nahezu undurchführbar. Werkstätten können nicht mehr angesteuert und Probefahrten nicht mehr durchgeführt werden. Dies erschwert und verunmöglicht somit die Wiedererlangung einer HU. Die HU und AU soll Voraussetzung für die neuen Kurzzeitkennzeichen sein, Die logistische Umsetzung zur Erlangung der HU und AU mithilfe der Kurzzeitkennzeichen soll aber zukünftig verboten werden. Hier möchte der Bundestag eine klassische Deadlock-Situation schaffen und das geht so nicht.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.10.2014
Petition endet:
31.03.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Nachricht von openPetition
am 02.09.2015Sehr geehrte Unterstützer und Unterstützerinnen,
jede Stimme für diese Petition, ob Online oder Offline ist ein Erfolg für ihr Anliegen. Sie zeigen damit Handlungsbedarf an und setzen ein Zeichen dafür, dass Ihr Anliegen im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen des Bundestages mit Nachdruck behandelt wird.
Wenn der Petitionsausschuss Online-Unterschriften nicht anerkennt, dann macht es für den formalen Weg im Petitionsverfahren keinen Unterschied. Ihre Petition wird genauso bearbeitet und beschlossen wie jede andere Petition auch.
Allerdings ist die Art und Weise, wie der Petitionsausschuss diesen Fakt kommuniziert, wenig hilfreich und zeugt nicht von Bürgernähe, wie man es sich eigentlich von einem Petitionsausschuss wünschen würde.
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Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 01.09.2015Die nicht-öffentlichen Beratungen zum Thema Kurzzeitkennzeichen haben begonnen.
767 Unterschriften dieser Petition sind mit eingefllossen. Die 36854 Online-Unterschriften wurden nicht anerkannt. Es bleibt abzuwarten, wann eine Antwort erfolgt.
Debatte
Ich fühle mich durch das neue gesetz in meiner Freiheit eingegrenzt. auserdem kann mann von ausen nicht sagen ob das Auto top oder flop ist. Ich glaube nicht das der missbrauch der kennzeichen ein grund für die neue regelung ist.Sollten denn zuviele Unfälle dadurch endstehen würde doch die Versicherung vorher einen Riegel vorschieben. Ich glaube die Politik will die hobbyschrauberei eindämmen
Es gibt in Deutschland aber eine fast vergessene Regelung , mit der es gestaltet ist Fahrten zum und vom TÜV,sowie zur und von der zulassungsstelle zu fahren. Wenn das zuletzt zugelassene Kennzeichen am Fahrzeug montiert ist, man einen gültigen Versicherungsschein dabei hat und nur der direkte weg gefahren wird.