Gesundheit

Krankenkassen verweigern ehemals Übergewichtigen med. Hilfe - Plastische Wiederherstellungschirurgie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
5.451 Unterstützende 5.322 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

5.451 Unterstützende 5.322 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

28.10.2016, 12:24

Liebe Mitstreitende!

Zunächst vor allem herzlichen Dank an alle, die bereits unterzeichnet haben!

Inzwischen hat die Unterschriftenfrequenz stark nachgelassen – die groteske Problematik ist allerdings nach wie vor ungelöst und verschärft sich vielmehr indessen weiter.

Ich bitte alle inständig, nochmal in sich zu gehen, ob tatsächlich sämtliche eigenen Möglichkeiten ausgereizt sind, weitere Unterstützer zu finden. Wirklich jede/r kann unterschreiben – nicht nur unmittelbar Betroffene! Auch (Ehe-)Partner, Verwandtschaft, Freunde, Bekannte, Kollegen, Ärzte uvm. Die Verbreitung in den sozialen Netzwerken ist entscheidend für den ‚Ketteneffekt‘. Falls jemand über Kontakte zu Medien u.ä. verfügt, bitte nutzen … 

Gerne kann man mir Ansprechpartner mitteilen und ich schreibe sie selbst an. 

Danke! Die Zeichnungsfrist geht noch bis 23.01.2017.
 
Zuständig für die Festlegung der sogenannten ‚DRG’s‘  ist das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus), www.g-drg.de/cms/, die mir mitgeteilt hat: „Einführung des neuen ICD-Kodes L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut ist bekannt. Die Möglichkeiten der sachgerechten Berücksichtigung bei der Überleitung sind derzeit in Prüfung.“ – ohne Angabe eines Zeitrahmens.

Die Überprüfung erfolgt offenbar aüsserst langwierig. Die Problematik besteht seit Anfang des Jahres mit stark steigender Verschlechterung. 

Das InEK ist die entscheidende Stelle, die hier eine Korrektur durchführen muss bzw. eine Kodierempfehlung auszusprechen hat und so das Problem lösen könnte. Hier kann ein sogenanntes, aufwändiges Vorschlagsverfahren eingereicht werden: www.g-drg.de/cms/G-DRG- Vorschlagsverfahren2. Ist aber eigentlich für Institutionen, Organisationen gedacht und stellt mit Sicherheit keine schnelle Lösung dar.

Das InEK-Institut ist für die Misere verantwortlich.

In der Zwischenzeit wird manch ein Patient, dessen Krankenkasse zu der drastisch verringerten Abrechnungsmethode übergegangen ist, von Krankenhäusern abgewiesen. Es werden immer mehr, denen die medizinisch indizierte Hilfe versagt wird.

Um das zu umgehen – es den Patienten doch zu ermöglichen, Heilung zu bekommen – werden mancherorts die medizinisch notwendigen Wiederherstellungsoperationen in mehrere einzelne aufgeteilt, um kostendeckend arbeiten zu können.

Das bedeutet aus den oft notwendigen 3 - 4 Operationen (Body-Lift, Oberschenkel- und Armstraffung, Brust- und laterale Thoraxstraffung) werden auf diese Art: 7 - 9 Operationen! Das bedeutet in der Tat: z.B. nicht beide Beine in einem Schritt, sondern erst das eine und frühestens 3 - 4 Monate später das andere usw..

Dieses Ermöglichen von Seiten mancher Krankenhäuser ist sehr lobenswert, darf jedoch keine Dauerlösung sein.

Denn für die Patienten ist es absolut überflüssig gesundheitsgefährdend, riskant und psychisch belastend. Mehr als doppelt so lange Zeit für den Gesamtprozess, mehr als die doppelte Anzahl an Vollnarkosen, Krankenhausaufenthalten, entsprechende Vervielfachung der Schmerzen und Wundheilungszeiten und der Nachsorge, die oft von Hausärzten geleistet wird, ohne dass sie diese abrechnen können. Welcher Arbeitgeber soll den Arbeitsausfall tolerieren? Oder persönliches Umfeld? Wie sollen die Mütter, Alleinerziehende das hinkriegen? Lebensplanung ... Wieso müssen die Betroffenen das durchmachen? Das stellt keine direkte Heilung dar, sondern macht sie ehrlich gesagt von Seiten der Krankenkassen nahezu unmöglich! Absurd!

Noch ein Bsp, das hilft, das Abrechnungsdilemma zu verdeutlichen:
Für die Bruststraffung einer nicht ex-adipösen Patientin erhält das Krankenhaus einen Erlös von ca. 4.600 €.

Für die Bruststraffung einer ex-adipösen Patientin, bei der in der Regel gleichzeitig eine laterale Thoraxstraffung medizinisch notwendig ist, im Endeffekt also deutlich mehr an Arbeit und Risiko, soll das Krankenhaus hingegen nur noch 2.500 € erhalten.

Dass die Krankenkassen da nicht an sich selbst zweifeln, ist tatsächlich ein kleines ‚Wunder‘ und unbegreiflich. 

Es erhärtet sich der Eindruck, man wolle die adipöse Gesellschaft in die Drittklassigkeit degradieren oder vielmehr – sie nicht daraus entlassen …. selbst nicht nach erfolgter Gewichtsabnahme! Eine Stigmatisierung.

In diesem Sinne …
Und Danke!
Jutta Krämer



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