Region: Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Hürth, Brühl, Erftstadt.
Bürgerrechte

Knapsack: Vergifteter Boden- verseuchtes Wasser. Die Bürgerinnen und Bürger fordern Aufklärung!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rhein Erft- Kreis, Stadt Hürth
763 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

763 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.05.2022, 16:31

Das Grundwasser fließt dem Klärteich A, dem Drainssystem sowie zwei Gräben zu, Im Verlauf dieses Vorflutsystems nehmen die Cyanidkonzentrationen durch Ausgasungsprozesse, Sorptions- und Fällungsprozesse sowie durch biologischen Abbau ab, Im Köttinger See, dem Überlauf zum Roddersee, dem Überlauf zum Concordiasee wurden keine erhöhten Cyanid- Konzentrationen ermittelt. Für alle Nutzpflanzen liegen keine Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen an Cyanid vor. Da bei einer Fischgewebsprobe aus dem Klärteich A auffällige Cyanid- Gehalte festgestellt wurden, ist das Angelverbot dort aufrechterhalten worden. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen konnten die hydrologische und hydrochemische Situation und die räumliche und zeitliche Entwicklung der Cyanidbelastung umfangreich beschrieben und beurteilt werden. Das Monitoring wurde mit einem reduzierten Untersuchungsprogramm bis heute fortgesetzt. Die erhobenen Untersuchungsergebnisse der Grund- und Oberflächenwasseranalysen sind mit denen aus den vorherigen Jahren vergleichbar.

Zur Ermittlung der Ursache der Gerüche wurde im Dezember 2021 eine Koordinierungsstelle und eine dazugehörige Gruppe eingerichtet. Seit dieser Zeit gab es eine Vielzahl von Aktivitäten, um die möglichen Verursacher für die Geruchsbeschwerden zu identifizieren und es wurden bereits Maßnahmen zur Geruchsminderung bei einigen Anlagen veranlasst. Die Ermittlung der Ursache wird weiterhin intensiv fortgesetzt. Das MULV wird sich weiterhin regelmäßig von den Überwachungsbehörden über die Entwicklung berichten lassen und es wird. Wenn nötig- fachaufsichtlich tätig.

Sehr geehrte Frau Geilen, es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass von Altablagerungen keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Daher finden zwischen meinem Hause und den Bezirksregierungen sowie den Unteren Behörden regelmäßige sowie anlassbezogene Abstimmungen statt. Die zuständigen Behörden führen in den konkreten Fällen die erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung, Beurteilung und Gefahrenabwehr auf Grundlage des Bodenschutzrechts durch.

Für weitere Auskünfte stehen die örtlich zuständigen Behörden und ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


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