Region: Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Hürth, Brühl, Erftstadt.
Bürgerrechte

Knapsack: Vergifteter Boden- verseuchtes Wasser. Die Bürgerinnen und Bürger fordern Aufklärung!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rhein Erft- Kreis, Stadt Hürth
763 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

763 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.05.2022, 16:30

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich eine Nachricht des Umweltministeriums welches ich Euch nicht vorenthalten möchte.

Diesen muss ich in zwei Abschnitte fassen:

Sehr geehrte Frau Geilen,
vielen Dank für Ihre E- Mail vom 24.03.2022, mit der Sie auf einen Beitrag des ARD- Magazins FAKT über die Umweltsituation im Rhein- Erft- Kreis hingewiesen haben. Frau Ministerin Heinen- Esser hatte mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Beitrag thematisiert insbesondere die Altlastensituation im Rhein. Erft- Kreis. Daneben wird im Beitrag auch auf die Geruchswahrnehmungen in Brühl und Hürth hingewiesen.

Zur Altlastensituation habe ich anlässlich des Beitrags zum Rhein- Erft- Kreis Kontakt aufgenommen und gebe ich Ihnen nachfolgende Auskunft.

Aufgrund des Auskunftsersuchens der Redaktion des ARD- Magazins FAKT vom 21.10.2021 wurde der Redakteurin seitens des Rhein- Erft- Kreises eine Karte und eine Tabelle über die Altablagerungen in den Stadtgebieten Hürth und Brühl übermittelt. Daraus gehen die Lage der Altablagerungen, deren Flächengössen, das Inventar der abgelagerten industriellen Abfälle, der Zeitraum der Ablagerung sowie Informationen zu Gefährdungsabschätzungen hervor. Zusätzlich hat der Rhein- Erft- Kreis der Redaktion am 21.12.2021 die vorliegenden Gefährdungsabschätzungen der Altablagerungen bereitgestellt.

Insgesamt handelt es sich um 25 Altablagerungen in den Stadtgebieten von Brühl und Hürth. Bei 20 der 25 Altablagerungen ist eine einzelfallbezogene Gefährdungsabschätzung bereits abgeschlossen. Ziel einer Gefährdungsabschätzung ist es festzustellen, ob eine Altlast vorliegt und Maßnahmen erforderlich sind. In zehn Fällen hat die Gefährdungsabschätzung Maßnahmenerfordernis zur Gefahrenabwehr ergeben. Die entsprechenden Maßnahmen werden derzeit umgesetzt oder sind bereits umgesetzt worden. Dabei handelt es sich um einzelfallspezifisch festgelegte Maßnahmen wie:
- Abdeckungen mit unbelastetem Boden oder Abdichtungen, um einen Direktkontakt zu unterbinden.
- Hydraulische Sicherungen, um eine Ausbreitung von Schadstoffen über das Grundwasser zu verhindern.
- Gasdrainagen, um eine Ausbreitung von Schadstoffen über die Bodenluft zu verhindern,
- Die Fassung von Sicherwässern, um einen Eintrag in Gewässer zu verhindern.

Der FAKT- Beitrag bezieht sich schwerpunktmäßig auf eine Fläche in Hürth, in der Kraftwerksrückstände abgelagert wurden. Diese Fläche wird im Kataster der Unteren Bodenschutzbehörde als Altlast mit laufender Überwachung geführt. Es handelt sich um eine Ascheablagerung im Bereich des ehemaligen Tagebaus „Vereinigte Ville“, von der eine Cyanidbelastung der Gewässer ausgeht. Die Fläche ist den örtlichen Behörden und den Landesbehörden seit langem bekannt, sie ist untersucht und einer Gefahrenbeurteilung unterzogen worden und es wurden Maßnahmen in die Wege geleitet. Seit 2006 unterliegen die Fläche und die angrenzenden Gewässer einem gutachterlich begleiteten Monitoring. Im ersten Monitoringzeitraum von 2006 bis 2011 wurde festgestellt, dass abstromig gelegene Grundwassermessstellen weiterhin erhöhte Cyanid- Konzentrationen aufweisen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um den Abbau des Cyanids in den Gewässern zu begünstigen


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