Region: Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Hürth, Brühl, Erftstadt.
Bürgerrechte

Knapsack: Vergifteter Boden- verseuchtes Wasser. Die Bürgerinnen und Bürger fordern Aufklärung!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rhein Erft- Kreis, Stadt Hürth
763 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

763 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.04.2022, 20:25

Nachdem sich der Rhein- Erft- Kreis in einer Stellungnahme vom 08.04.2022
www.rhein-erft-kreis.de/umweltschutzkreisplanung/klarstellung
zu den angeblich kursierenden Fehlinformationen in Bezug auf potentielle Umweltgefährdungen im Raum Hürth und Erftstadt zu Wort gemeldet hat, möchte sich jetzt die Autorin der ARD Fakt Sendung zu Wort melden: „Mich erreichen verschiedene Anfragen und Kommentare zu unserem FAKT Film „Vergifteter Boden, verseuchtes Wasser, wie Chemiealtlasten Generationen belasten.“, der am 22.03.2022 in der Mediathek veröffentlicht wurde.
Der Film ist das Ergebnis einer dreimonatigen gründlichen Recherche und enthält ausnahmslos belegte Fakten. Dabei waren aus meiner Sicht zwei Dinge bemerkenswert: Zum einen gab es eine erschreckende Unkenntnis über das Vorhandensein und Ausmaß der Altlasten bei den Anwohnern. Zum zweiten gab es eine deutliche Ablehnung von Seiten der angefragten Industriefirmen und von Seiten der Verwaltung des Rhein- Erft- Kreises, an der geplanten Aufklärung über die Altlasten mitzuwirken.
Die Verwaltung des Rhein- Erft- Kreises unternahm sogar den Versuch, die Herausgabe der wichtigen Gutachten zur Gefährdungsabschätzung der Altlasten zu verweigern, mit dem Verweis auf einen angeblichen Urheberrechtsschutz seitens der Ingenieurbüros. Das kann ich meiner Sicht nur als Versuch der Vertuschung bewerten.
Dass die Herausgabe dennoch geschehen ist, verdanken wir unserem Rechtsbeistand, der die Behauptung des Landkreises widerlegte und das Recht auf Einsichtnahme nach dem Umwelt- Informationsgesetz einforderte.
Nun zum eigentlichen Inhalt: Die so genannte Klarstellung der Verwaltung des Rhein- Erft- Kreises vom 08.04.2022 (09:51 Uhr) stellt in keinem Fall die Ergebnisse unserer Recherche in Abrede und sie zeigt auch keinerlei Fehler auf. Die dargestellten Fakten sind korrekt und sämtlich belegt und bewiesen. Wichtig sind mir vorab folgende Feststellungen:

1.) Die Recherchen zu unserem Film stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem laufenden Deponie- Erweiterungsverfahren im ehemaligen Tagebaugebiet „Vereinigte Ville“.
2.) An keiner Stelle wird in dem Film auf eine akute Gefährdung durch die Altlasten behauptet. Die Gefährdung ist eher mittelfristiger und latenter Natur. Sie besteht darin, dass das Vorhandensein der Altlasten und ihre potentielle Gefahr in Vergessenheit geraten und aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Firmen in absehbarer Zukunft das Monitoring eingestellt wird, wie es bereits mehrfach im Falle anderer Altlasten geschehen ist.

Die Gefahren für die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Erft- Kreises bestehen besonders:

1.) Durch die fortschreitende Sulfatbelastung des Grundwassers, die Schadstoffe aus den Altlasten freisetzen kann und nach und nach die Wasserwerke zur Einstellung der Förderung zwingen wird im Laufe der nächsten Jahre.

2.) Das einzige verbleibende Wasserwerk Dirmerszheim hat nach der Erweiterung der Trinkwasserschutzzone eine Verbindung in das verseuchte Gebiet des ehemaligen Tagebaugebiet „Vereinigte Ville“, was ein Gutachten von Mull und Partner von 2019 bestätigt. Die Behauptung des Rhein- Erft- Kreises, eine Verseuchung der Altlasten in Richtung Trinkwasserverordnung sei unmöglich, ist nicht korrekt.

3.) Wenn die Position und Ausmaße der Altlasen nicht öffentlich bekannt sind, besteht die Gefahr eines Bodenverkaufs oder einer Nachnutzung zum Beispiel für Landwirtschaft oder Wohnbebauung, die die mögliche Gefährdung nicht ausreichend berücksichtigt.

4.) Auf der großflächigen Cyanid- Altlast im ehemaligen Tagebaugebiet „Vereinigte Ville“ sickern Cyanid- haltige Abwässer in die Vorfluter und können sich jederzeit wieder in neu gebildeten Pfützen und Kleingewässern sammeln (siehe hierzu auch die Beprobung des LANUF 2015).

Ferner sei die Anmerkung erlaubt, dass der Verursacher der erwähnten Cyanid- Altlast auf dem Tagebaugebiet „Vereinigte Ville“ natürlich zu ermitteln ist. Die Behauptung, der Verursacher sei nicht aufzufinden, ist schlicht unglaubwürdig.
Laut der Gefährdungsgutachten wurde über Jahre hinweg mit schwerem Gerät sowie Eisenbahnwaggons der Abfall dort verkippt. Auch der Kreis der möglichen Verursacher ist schnell eingrenzbar anhand der hergestellten Produkte, den politischen Willen zur Aufklärung vorausgesetzt.

Da mich Aufforderungen erreichen, zu laufenden Genehmigungsverfahren Stellung zu beziehen, möchte ich folgendes erklären:

Ich betrachte es nicht als meine Aufgabe als Journalistin, im erwähnten Fall Politikberatung zu betreiben. Dennoch erlaube ich mir, Maßnahmen zu empfehlen, besonders hinsichtlich der öffentlichen Beratung des Umweltausschusses im Kreistag am 04. Mai zu diesem Thema:

Ein unabhängiges Gutachten sollte in Auftrag gegeben werden zur Gesamtbetrachtung der Altlastensituation im Rhein- Erft- Kreis und der möglichen Gefahren beim Wiederanstieg des Grundwassers infolge der Einstellung der Kohleförderung und danach bis zum Jahr 2050.“

Mit freundlichen Grüßen

Die Autorin


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