Bildung

Klausuren - Online statt Präsenz! FAU Erlangen-Nürnberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
FAU Erlangen-Nürnberg

2.446 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.446 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.01.2021, 19:08

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

vielen Dank, dass ihr durch eure Unterschrift unsere Petition unterstützt habt!
Wir haben ein wichtiges Update für euch: Die FAU hat heute die Möglichkeiten zum Prüfungsantritt geändert und damit auch erleichtert. Ihr habt mit eurer Unterschrift dazu beigetragen! Wir haben also eins unserer Ziele erreicht!

Soweit ihr an einer Prüfung nicht teilnehmt, könnt ihr in den Prüfungen, in welchen ein Wiederholungstermin innerhalb dieses Semesters angeboten wird, zum dortigen Wiederholungstermin erscheinen. Zu diesem Termin werdet ihr automatisch vom Prüfungsamt angemeldet, erscheint ihr auch dort nicht, ist dies ebenso folgenlos. Für beide Fälle benötigt ihr kein Attest! Die Nichtteilnahme gilt generell als entschuldigt!
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, findet ihr hier den exakten Wortlaut:

"Für alle universitären Prüfungen im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 gilt:
-Ein Rücktritt kann durch bloßes Fernbleiben von der Prüfung erfolgen.
-Ein Säumnis gilt generell als entschuldigt.
-Eine erneute Ablegung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen bei Teilnahme an einer universitären Prüfung: Das Ergebnis einer erbrachten Prüfungsleistung wird bei Prüfungen des Sommersemesters 2020 (dazu zählen alle Prüfungen, die dem Sommersemester 2020 offiziell zugeordnet sind und ggf. auch erst nach dem 01.10.2020 abgelegt werden) im Falle des Nichtbestehens annulliert. Es handelt sich somit um keinen Fehlversuch. Bei Prüfungen des Wintersemesters 2020/2021 gilt diese Regelung jedoch nicht (!) mehr! Das Nichtbestehen wird hier nicht annulliert. Die Prüfung stellt einen Fehlversuch dar!

Diese Sonderregelungen gelten für alle Prüfungen unabhängig, ob es sich für den einzelnen Teilnehmer um einen Erst- oder Wiederholungsversuch handelt!

Soweit Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, gilt in Studiengängen, in denen eine Wiederholung noch innerhalb des Wintersemesters 2020/2021 angeboten wird („Wiederholungstermin“), dass Sie an dieser Prüfung im Wiederholungstermin teilnehmen können. Sie werden für diesen Wiederholungstermin vom Prüfungsamt angemeldet. Ein Nichterscheinen zu diesem Wiederholungstermin ist ebenfalls folgenlos. Bitte beachten Sie aber, dass u.U. eine erneute Teilnahme an einer Prüfung dann erst wieder im übernächsten Semester zum regulären Termin möglich ist.

Die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Nichtteilnahme an angemeldeten universitären Prüfungen ist auch im Wintersemester 2020/2021 ausgesetzt. Bei Nichterscheinen ist für diese Prüfungen kein Attest mehr vorzulegen – die Nichtteilnahme gilt als entschuldigt. Es wird kein Fehlversuch wegen Nichterscheinen eingetragen! "


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern