21.01.2021, 13:22
Wir erkennen an, dass es dennoch einzelne Prüfungen gibt, die nicht in digitaler Form abgehalten werden können. Hier wünschen wir uns eine zeitliche Verschiebung nach hinten und/ oder ein klares Hygienekonzept an einem geeigneten Ort, an dem auch die Abstandssituation sowohl vor, als auch nach der Prüfung kontrolliert wird. Wir verurteilen allerdings pauschale Absagen an Online-Prüfungen aus Gründen des Datenschutzes oder sonstiger vorgeschobener Rechtsgründe.
Neue Begründung:
Die Infektionslage ist kritisch, die Gesundheit eines jeden sollte von Priorität sein. Mutationen breiten sich aus und wir befinden uns weiterhin im Lockdown.
Gleichzeitig werden Studierende unter Druck gesetzt, ihre Prüfungen in Präsenz zu schreiben. Sie müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln teils weite Strecken zurücklegen und kommen vor, während und nach den Prüfungen unweigerlich in engen Kontakt zu anderen Studierenden.
Wir erkennen an, dass es dennoch einzelne Prüfungen gibt, die nicht in digitaler Form abgehalten werden können. Hier wünschen wir uns eine zeitliche Verschiebung nach hinten und/ oder ein klares Hygienekonzept an einem geeigneten Ort, an dem auch die Abstandssituation sowohl vor, als auch nach der Prüfung kontrolliert wird. Wir verurteilen allerdings pauschale Absagen an Online-Prüfungen aus Gründen des Datenschutzes oder sonstiger vorgeschobener Rechtsgründe.
Dies widerspricht dem Bestreben der Politik und Gesundheitsbehörden, die Mobilität einzuschränken. Studierende werden hier, offensichtlich bewusst, der Gefahr ausgesetzt, sich ebenfalls mit dem Virus anzustecken, welcher sich in der Folge gegebenenfalls innerhalb der Familien weiterverbreiten könnte.
Dies kann nicht im Interesse eines effektiven Gesundheitsschutzes und einer seriösen Institution liegen.
Für ein gerechtes und rationales zweites Corona-Semester!
Wir sind eine Gruppe Studierende der FAU aus verschiedenen Fachbereichen und freuen uns über jede Unterschrift!
Aaron, Antonia, Cäcilia, Joschka, Karo, Nico, Ridana, Tim, Toni
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 953