02.05.2024, 15:41
Liebe Unterstützende,
der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten und ist zu dem Schluss gekommen, dass das Anliegen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Allerdings wird die Eingabe dem Ausschuss für Familien, Kinder und Jugend als Material überwiesen.
Der Landesregierung wird überlassen, die Forderung des Petitions-Startenden bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, beim Erlass von Richtlinien oder anderen Verwaltungsmaßnahmen zu prüfen und ggf. einzubeziehen.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team