07.06.2023, 13:07
„Beschlussentwurf:
1. Der Jugendhilfeausschuss und der Finanz- und Vergabeausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in der Kindertagespflege sowie Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe in Erftstadt wird in folgenden Punkten geändert:
a) Die Geschwisterermäßigung im Offenen Ganztag wird für das 2. Kind von bisher 100%
auf 50% reduziert. Das 3. Kind und jedes weitere Kind einer Familie bleibt beitragsfrei.
b) Für die Kindertagesstätten und Kindertagespflege wird die Einkommensstufe 1, in der kein Beitrag zu entrichten ist, von 25.000 € auf 30.000 € angehoben.
c) Für die Kindertagesstáttén Und dle KINUer layestufen mit 135.000 €, 145.000 € und 155.000€ eingeführt.
3. Die Änderung der Satzung und der Anlagen I und Il werden mit Wirkung zum neuen Kindergar-
tenjahr/Schuljahr 2023/2024, ab dem 01.08.2023 beschlossen.
Begründung:
Die im Lenkungskreis Organisationsuntersuchung sowie in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am
17.10.2022 vorgestelten Vorschläge des Beratungsunternehmens IMAKA (s. a. beigefügte Auszüge) sind zur Vermeidung eines Nothaushaltes bei der Einbringung des Haushaltes 2023 in der Ratssitzung am 14.03.2023 mit einem möglichen Zusatzertrag in Höhe von 650.000 € für 2023 sowie 1.300.000 € für 2024 ff aufgenommen worden, ohne eine vorherige Vorlage einer überarbeite-
ten Beitragssatzung. Aufgrund aktueller Malßnahmen laut Veränderungsliste ist der bisherige Zusatzertrag zu reduzieren; insbesondere die Verschiebung der Einrichtung und der Bezug des Objektes Holzdamm 3 auf
2024 in Höhe von ca. 450.000 € für 2023 bzw. 380.000 € für 2024 dienen der Gegenfinanzierung. Bezugnehmend auf die Vorlagen 306/2023 sowie 321/2023 schlägt die Verwaltung daher vor, abweichend vom Beschlussentwurf zur Vorlage 306/2023 Nr. 2 Bstb. d), die jährliche Erhöhung im
Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2023 von 3% bei- zubehalten. Die mit der Erhöhung von 3% auf 6% einhergehenden möglichen Mehrerträge in Höhe Jon ca. 63.000 € p.a. würden damit entfallen.
Durch die vorgeschlagenen Beitragsanpassungen könnten Erträge von ca. 449.000€ p.a. realisiert werden, verteilt auf 386.000€ im Beitragsbereich der OGS sowie 63.000 € p.a. im Bereich der Kita KTP.
Der bisher im Haushaltsentwurf in der Produktgruppe vorgesehene Zusatzansatz zur Er- eichung eines ausgeglichenen Haushaltes in Höhe von 650.000 € für 2023 sowie 1.300.000 € für 2024 ff. wäre entsprechend zu reduzieren und zwar für 2023 um 463.000 € sowie 2024 ff. um jeweils 851.000 €.“