16.03.2021, 18:24
Auf der Seite www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
wird von einer generellen freiwilligkeit gesprochen.
AIf dieser Seite Klingt das etwas anders:
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-151/
Unter dem Punkt 6.1.1 wird eine Beendigung nur möglich wenn ein negativer Test vorliegt. Oder es übernimmt die die zuständige Kreisverwaltungsbehörde die Verantwortung und entscheidet anders. Vermutlich wird sich da aber niemand dem Risiko einer Schuldzuweisung aussetzen wollen...
Auch in dem neuesten Newsletter 406 und dem dazugehörigen Elternbrief liste es sich ähnlich:
Ab dem 15. März 2021 gilt daher: Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsmi-nisterium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Le-bensmittelsicherheit abgestimmt.
Ich bitte hier das Ministerium für Gesundheit und Pflege um Stellungnahme.
Dort werden die Maßnahmen beschlossen und an andere Ministerien weitergegeben.
Namentlich möchte ich für eine Stellungnahme den
Leiter Herrn Dr. Winfried Brechmann ansprechen.
Dieser leitet die zuständige Task-Force und ist verantwortlich bei der Ausarbeitung entsprechender Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schleußinger