17.08.2018, 12:49
Formatierung
Neuer Petitionstext: Änderung des § 6 NKAG, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen. dürfen.Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
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Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.
Neue Begründung: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraßen ist ungerecht und unsozial.
Straßenbeiträge belasten einseitig nur die Grundstückseigentümer, oft in einer existenz-bedrohenden Höhe.
Änderung des § 6 NKAG, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen. dürfen. Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie mit den einmaligen Beiträgen belastet werden. werden. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge, die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Erneuerung und Ausbau sind daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
Niedersachsen schafft die Strabs ab. Das Argument der Verwaltung, dass im Moment kein Geld für die Streichung der Strabs vorhanden sei, und für die nächsten Jahre keine Strassenerneuerungen geplant sind, greift
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nicht. nicht. Wenn eh keine Erneuerungen der Strassen geplant sind, kann problemlos die Strabs gestrichen werden. Die Kosten für, in späteren Jahren geplante Strassenerneuerungen, kann ggf. bei Notwendigkeit durch eine moderate Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden.
Die Argumente der Verwaltung, dass im Fall der Streichung, die Grundsteuer fast verdoppelt werden müsste, sind widerlegt worden, ebenso das Argument, dass ein Großteil der Mehreinnahmen als Kreisumlage abgeführt werden müsse. müsse. Einer Streichung der Strabs, auch in Nordstemmen, steht somit nichts mehr im Weg. Etwa ein Drittel der Kommunen im Landkreis haben es vorgemacht!