28.07.2019, 23:59
Kommafehler, Formatierung, Textfluss. Keine inhaltlichen Änderungen.
Neue Begründung: Im Urteil des VG Neustadt wird darauf hingewiesen, dass: „die Sperrung dieses Teils der Hafenstraße … weder für die Allgemeinheit noch für die Anlieger (Gaststätte Ritterhecke und RKC Wörth e.V.) schlechthin unerträglich“ sei.
Die Einschätzung des Gerichtes, dass die Sperrung erträglich sei, teilen wir nicht.
1. In Zeiten von umweltbedingten Fahrverboten, Verkehrswende und Elektromobilität ist die Sperrung einer funktionierenden und etablierten Pendler-Strecke für nicht- oder nur gering elektrisch motorisierte Verkehrsteilnehmer absolut kontraproduktiv. Hier muss es eine andere, intelligentere und umweltverträglichere Lösung geben als eine Vollsperrung -z.B. so wie im Gutachten der Stadt Wörth vorgeschlagen.
Der Stadt Wörth wurde stattdessen der Bau einer Alternativstraße westlich der Hafenstraße nahegelegt, wohl wissend, dass damit wertvolle FFH-Habitate gefährdet werden. Dieser Bau muss unter Umweltaspekten und entstehenden unnötigen Kosten hinterfragt werden.
2. Die Hafenstraße wurde bis zur Sperrung ebenfalls stark von Radpendlern von und nach Karlsruhe, von Freizeitradlern und Erholungssuchenden genutzt.
Sie stellt die zügigste, sicherste und hindernisärmste Route für Radfahrer nördlich und westlich von Wörth mit Fahrtrichtung Karlsruhe oder Elsass –und umgekehrt- dar. Die derzeit ausgewiesene Radroute im Rahmen des Radwanderwegs führt durch den Altort Wörth, zu Stoßzeiten im Stop-and-go Verkehr. Deshalb erwarten wir mit Spannung die Machbarkeitsstudie „Pendler-Radroute Schifferstadt-Wörth“ mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/detail/News/becht-pendler-radroute-schifferstadt-woerth-geht-voran/) und hoffen hoffen, dass diese zu einem
anderen Schluss kommt, der eher die Hafenstraße präferiert.
Radpendler von oder nach Karlsruhe müssen auf dem Weg zur Rheinbrücke mehrfach die stark befahrene Landstraße queren und an drei vorfahrtsberechtigten Kreisverkehren anhalten. Der kurvige Radweg ist an vielen Stellen durch Büsche schwer einsehbar und nur ca. 1,50 Meter breit.
Dies ist deutlich gefahrenträchtiger als der Weg durch die Hafenstraße.
Insbesondere Radpendler aus Karlsruhe mit dem Ziel Industriegebiet Wörth-Oberwald müssen einen 2 km längeren Weg in Kauf nehmen.
3. Das Gelände wird zusätzlich intensiv von Anglern genutzt, die hierzu mit PKW aber auch Rollern, Fahrrädern und anderen Fahrzeugen anreisen. Für das Gewässer Hafen-Ritterhecke wurden in 2019 zahlreiche Berechtigungsscheine ausgegeben. Für viele der Berechtigten wird hierdurch der Zugang zu den Angelgewässern deutlich erschwert.
4. Durch die Sperrung der Hafenstrasse muss künftig die Zuwegung von KFZ (auch mit höheren Anhängelasten /Bootsanhängern, Ver- und Entsorgung, landwirtschaftlicher Verkehr) über einen dafür nicht ausgelegten Deichbermenweg sichergestellt werden, der zudem zeitlich beschränkt nur in den nächsten 10 Jahren mit KFZ befahren werden darf. Die Belange des Deichschutzes sehen wir hierdurch gefährdet. Die Hafenstraße ist ein Hochwasserfluchtweg. Bei Wasserständen über 7,50m wird der Bermenweg durch Hochwassertore abgesperrt. Die Versicherung seitens Contargo, dass das Sperrtor der Hafenstraße in diesem Falle geöffnet würde, halten wir nicht für ausreichend.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 116