Migration

Keine Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

567 Unterschriften

Sammlung beendet

567 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.02.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten


02.02.2024, 16:36


Liebe Unterstützende,

openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen
das Team von openPetition


13.06.2023, 10:03

Wir haben den zuständigen Staatssekretär am Bundesinnenministerium, Herrn Bernd Krösser, als Ansprechpartner in die Petition aufgenommen.


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser,

sehr geehrter Herr Staatssekretär Krösser,

wir zeigen uns sehr besorgt über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels und die zunehmende Tendenz zur Abschottung an den Außengrenzen Europas. Insbesondere von Gewalt betroffenen Frauen wird damit jeder Zugang zu Unterstützung und einem sicheren Aufenthaltsort verwehrt.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Recht auf Schutz nicht weiter auszuhöhlen und allen Asylsuchenden ein faires Verfahren zu gewähren. Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, müssen die Möglichkeit haben, das Erlebte zu verarbeiten, und benötigen einen guten Zugang zu spezialisierten Fachberatungsstellen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Von der Implementierung von Schnellverfahren ist abzusehen.

 

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 255 (223 in Deutschland)


22.05.2023, 09:29

Bei der Begründung wurde der Satz "Dazu kommt, dass die teilweise haftähnlichen Bedingungen in solchen Asylzentren besonders vulnerablen Personengruppen wie Frauen und Kindern keinen effektiven Schutz bieten und die Gefahr zusätzlicher Gewalt und Ausbeutung besteht." hinzugefügt, um die hohe Dringlichkeit dieses Anliegens zu verdeutlichen.


Neue Begründung:

Die geplanten „Schnellverfahren“ an den EU-Außengrenzen, um innerhalb kurzer Zeit zu entscheiden, ob Menschen eine Chance auf Asyl in der EU haben oder nicht, halten wir für äußerst bedenklich. Wie sorgfältig in diesen Schnellverfahren geprüft werden kann, ob individuelle Schicksale in den Blick genommen werden können, daran sind Zweifel angebracht. Bereits heute, bei ausführlich geprüften Asylanträgen, haben über ein Drittel der Klagen gegen einen ablehnenden Bescheid Erfolg – man kann sich leicht vorstellen, wieviel mehr Fehlentscheide ein Schnellverfahren an den Außengrenzen produzieren wird. Gerichtliche Klagen und Berufungen sind dann jedoch kaum möglich.

 

Besonders problematisch sind die Schnellverfahren im Hinblick auf Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt flüchten, dazu gehören Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, aber auch Frauen und Mädchen, die von Zwangsverheiratung, sogenannter Ehrgewalt oder weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. Oft sind diese Frauen aufgrund der Erlebnisse hochtraumatisiert und benötigen eine ausreichende Bedenk- und Stabilisierungsfrist sowie eine trauma- und kultursensible Beratung, um sich öffnen und ihre Geschichte adäquat schildern zu können – Voraussetzungen, die schon heute in der Praxis kaum realisiert werden. Das Asylverfahren stellt eine hohe Hürde für diese Frauen dar und es ist äußerst schwierig, eine Anerkennung wegen frauenspezifischer Fluchtgründe zu bekommen. In Schnellverfahren wird es kaum noch eine von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frau nach Europa schaffen. Dazu kommt, dass die teilweise haftähnlichen Bedingungen in solchen Asylzentren besonders vulnerablen Personengruppen wie Frauen und Kindern keinen effektiven Schutz bieten und die Gefahr zusätzlicher Gewalt und Ausbeutung besteht.

 

Auch die Pläne, Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, halten wir für nicht zielführend. Zum einen kommen kaum mehr als 4.000 Geflüchtete aus diesen beiden Ländern, die Auswirkungen auf die Gesamtproblematik sind also überschaubar. Zum anderen gilt gerade Moldau als eine der Drehscheiben des osteuropäischen Menschenhandels. Frauen, die von dorther geflohen sind, einen sicheren Aufenthalt zu verweigern, erhöht die Gefahr von Ausbeutung und Gewalt. Gerade bei frauenspezifischer Gewalt ist das Konzept der sicheren Herkunftsländer bedenklich. Zudem kommen die meisten Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und der Türkei nach Deutschland – Länder, in denen Gewalt gegen Frauen besonders vorherrschend ist. Im Sinne der Istanbul Konvention muss Deutschland allen von Gewalt betroffenen Frauen Schutz bieten, egal aus welchen Ländern sie stammen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 66 (61 in Deutschland)


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