Migration

Keine Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

567 Unterschriften

Sammlung beendet

567 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.02.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

22.05.2023, 09:29

Bei der Begründung wurde der Satz "Dazu kommt, dass die teilweise haftähnlichen Bedingungen in solchen Asylzentren besonders vulnerablen Personengruppen wie Frauen und Kindern keinen effektiven Schutz bieten und die Gefahr zusätzlicher Gewalt und Ausbeutung besteht." hinzugefügt, um die hohe Dringlichkeit dieses Anliegens zu verdeutlichen.


Neue Begründung:

Die geplanten „Schnellverfahren“ an den EU-Außengrenzen, um innerhalb kurzer Zeit zu entscheiden, ob Menschen eine Chance auf Asyl in der EU haben oder nicht, halten wir für äußerst bedenklich. Wie sorgfältig in diesen Schnellverfahren geprüft werden kann, ob individuelle Schicksale in den Blick genommen werden können, daran sind Zweifel angebracht. Bereits heute, bei ausführlich geprüften Asylanträgen, haben über ein Drittel der Klagen gegen einen ablehnenden Bescheid Erfolg – man kann sich leicht vorstellen, wieviel mehr Fehlentscheide ein Schnellverfahren an den Außengrenzen produzieren wird. Gerichtliche Klagen und Berufungen sind dann jedoch kaum möglich.

 

Besonders problematisch sind die Schnellverfahren im Hinblick auf Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt flüchten, dazu gehören Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution, aber auch Frauen und Mädchen, die von Zwangsverheiratung, sogenannter Ehrgewalt oder weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. Oft sind diese Frauen aufgrund der Erlebnisse hochtraumatisiert und benötigen eine ausreichende Bedenk- und Stabilisierungsfrist sowie eine trauma- und kultursensible Beratung, um sich öffnen und ihre Geschichte adäquat schildern zu können – Voraussetzungen, die schon heute in der Praxis kaum realisiert werden. Das Asylverfahren stellt eine hohe Hürde für diese Frauen dar und es ist äußerst schwierig, eine Anerkennung wegen frauenspezifischer Fluchtgründe zu bekommen. In Schnellverfahren wird es kaum noch eine von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frau nach Europa schaffen. Dazu kommt, dass die teilweise haftähnlichen Bedingungen in solchen Asylzentren besonders vulnerablen Personengruppen wie Frauen und Kindern keinen effektiven Schutz bieten und die Gefahr zusätzlicher Gewalt und Ausbeutung besteht.

 

Auch die Pläne, Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, halten wir für nicht zielführend. Zum einen kommen kaum mehr als 4.000 Geflüchtete aus diesen beiden Ländern, die Auswirkungen auf die Gesamtproblematik sind also überschaubar. Zum anderen gilt gerade Moldau als eine der Drehscheiben des osteuropäischen Menschenhandels. Frauen, die von dorther geflohen sind, einen sicheren Aufenthalt zu verweigern, erhöht die Gefahr von Ausbeutung und Gewalt. Gerade bei frauenspezifischer Gewalt ist das Konzept der sicheren Herkunftsländer bedenklich. Zudem kommen die meisten Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und der Türkei nach Deutschland – Länder, in denen Gewalt gegen Frauen besonders vorherrschend ist. Im Sinne der Istanbul Konvention muss Deutschland allen von Gewalt betroffenen Frauen Schutz bieten, egal aus welchen Ländern sie stammen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 66 (61 in Deutschland)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern