10.02.2018, 01:47
Mir wurde am 07. 02. 2018 mitgeteilt, dass bei der Staatsanwaltschaft Landau Strafanzeige gegen unbekannt erstattet wurde.
Tatsächlich wurde die Anzeige wurde von einer mir bekannten Person bei der Polizei in Landau erstattet.
Mein Rechtsanwalt teilte mir mit, dass er in dieser Sache keinerlei Ansätze für eine Straftat sehe. Ermittlungen seien somit nicht gerechtfertigt.
Gegebenenfalls könnte der Anzeige erstattenden Person die Vortäuschung einer Straftat nach § 145d StGB vorgeworfen werden.
Sowie einer weiteren Seite die Anstiftung gemäß § 26 StGB.
Grundsätzlich kann gegen die unwahren Tatsachenbehauptungen mit einem Unterlassungsanspruch aus § 1004 i. V. m. § 823 I BGB vorgegangen werden.
Die Petition ist überparteilich und politisch neutral. Es wird für niemand Partei ergriffen.
Ziel ist die Erhaltung des Wäldchens, das bisher durch fast Eintausend Unterschriften, mehrheitlich aus Neustadt und Lachen Speyerdorf, bekundet wird.
Eine objektive Berichterstattung zu dieser Petition wäre daher von Seiten der lokalen Presse angebracht.