Bürgerrechte

Keine politische Strafe für Antje Hückstädt, weil sie drei Sätze aus einem Buch vorgelesen hat

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeindevertretung Born auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in Mecklenburg-Vorpommern
592 Unterstützende 80 in Born a. Darß

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

592 Unterstützende 80 in Born a. Darß

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.06.2022, 21:38

Liebe Leserinnen und Leser der Petition, Unterstützer und Unterstützerinnen,

592 Menschen haben diese Petition unterschrieben, das nötige Quorum wurde erreicht, und ich kann mich nicht erinnern, dass es solch eine Solidaritätsbekundung in unserer kleinen Gemeinde hier in Born auf dem Darß jemals zuvor gegeben hat: Vielen Dank dafür! Seit einigen Tagen ist die Unterschriftenliste nun geschlossen. Eine Frage möchte ich Euch/Ihnen zum Abschluss noch in vier Akten beantworten: Wie ist die Sache nun ausgegangen?

Erster Akt – wie es begann:
Nachdem ich am 1. September 2021 während einer öffentlichen Autoren-Lesung in Prerow drei Sätze, die in meinem Buchexemplar stehen und nicht verboten sind, aus dem Buch #Heimatsuche vorlas, wurde ich einige Wochen später in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Born a. Darß von Herrn C. Ludwig gen. Grosse, Herrn M. Löttge und Herrn Scharmberg deswegen als gewählte Gemeindevertreterin scharf attackiert. Darüber war ich völlig überrascht, hatte doch mein privater Besuch der Lesung in Prerow mit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeindevertretung in Born und deren Ausschüssen nichts zu tun. Dies sahen der Borner Bürgermeister Herr Scharmberg und seine Anhänger offenbar anders. Obwohl keiner von Ihnen selbst bei der Lesung anwesend war, hatten Sie genaue Kenntnis vom Ablauf.
Hatte der Borner Bürgermeister etwa Spitzel entsandt?

Zweiter Akt – Strafe muss sein:
Eine zunächst beabsichtigte Abwahl meiner Person als Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus und Kultur hat man mit einem Trick anders „gelöst“. Zwei Mitglieder aus der Wählergemeinschaft des Bürgermeisters erklärten ihren Rücktritt aus dem Ausschuss. Dieser musste also komplett neu besetzt werden, um dann in der Konstituierung eine/en neuen Vorsitzenden zu wählen. Welch Wunder, die gerade zurückgetretenen ließen sich erneut wählen, so dass der Ausschuss wiederum aus exakt denselben Personen bestand. Als neue Vorsitzende wurde mehrheitlich nun Nicola Nibisch gewählt.

Dritter Akt – kein Rederecht:
Weiterhin ging es nun um meinen Sitz im Betriebsausschuss der Gemeinde, der sich um die Belange des Eigenbetriebes Kurverwaltung, dessen Leiter der Sohn des Bürgermeisters ist, kümmert und diesen kontrollieren soll. Hier war ich von nun an auch ein Dorn im Auge. Was den Gemeindevertreter Holger Becker bewegte, einen Misstrauens-Antrag gegen mich zu stellen, bleibt mir ein Rätsel. Aber wie der Bürgermeister Herr Scharmberg klarstellte, kann man tatsächlich ohne die Nennung von Gründen, Ausschussmitgliedern einfach das Vertrauen entziehen. Solches Verhalten finde ich persönlich feige und unter Umständen rufschädigend. Am 9. Dezember 2021 wurde ich jedoch bei einem regelwidrigen Sitzungsablauf (mir und einem weiteren Gemeindevertreter wurde das Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt verwehrt) als Mitglied des Betriebsausschusses abgewählt. Am 19. Mai 2022 kam es in der nächsten Gemeindevertretersitzung zur Nachbesetzung meiner Person.

Vierter Akt – 592 Unterschriften und Gerichtsverfahren:
Heimat ist kein leichter Begriff. Seitdem ich die drei Sätze aus dem Buch über meine Heimat hier auf dem Darß vorgelesen habe, hat sich eine Menge getan. Nach den Abwahlen habe ich überlegt, die Unterschriftenliste dieser Petition dem Bürgermeister und seinen treuen Anhängern persönlich zu übergeben, nachdem dafür auf Nachfrage keiner von ihnen einen Termin frei hatte. Doch wenn man möchte, dass ein Feuer aufhört zu brennen, kippt man kein Öl hinein. Es soll gut sein. Ich weiß mittlerweile, dass Herr Scharmberg Gerichtsverfahren gegen den Verlag, der das Buch veröffentlicht hat, und gegen den Autor des Buches eröffnet hat. Eines endete mit einem außergerichtlichen Vergleich in Hamburg. Am Ende der öffentlichen Hauptverhandlung am 8.6.2022 vor dem Stralsunder Amtsgericht sprach der Richter den Autor vom Vorwurf, unrechtmäßig Tonaufzeichnungen eines Interviews gemacht und verwendet zu haben, frei. Das Gericht betonte die besondere Bedeutung einer freien und unabhängigen Presse in unserem Land.

Die Moral von der Geschicht:
• Die Pressefreiheit zu vertreten und aus einem Buch zu zitieren bleibt manchmal, wie hier in einem kleinen beschaulichen Dorf auf dem Darß, nicht ohne Folgen.
• Manchmal lassen sich Menschen leicht manipulieren.
• Im Einflussgebiet von kleinen Königen hat die strafende Hand einen langen Arm und Lügen ... Beine.

Mit vielen Grüßen,
Antje Hückstädt


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