Region: Renchen
Verwaltung

Keine neue Spielhalle in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen in Renchen

Petition richtet sich an
Ordnungsamt Oberkirch

503 Unterschriften

Sammlung beendet

503 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.08.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

04.09.2024, 18:45

Heute erhalten alle Unterzeichnenden eine Information über den aktuellen Stand der „Online-Petition“.

Am 1.7.2024 wurden dem Gemeinderat 482 Unterschriften in ausgedruckter Form überreicht.
Bürgermeister und Gemeinderat wurden noch einmal um Unterstützung und Taten zu deren offiziellen Haltung „die Stadt Renchen wolle keine Spielhalle“ gebeten.
Traurigerweise nahmen Sie diese nur kommentarlos entgegen.

Auch wurde auf die 14 tägige Einspruchsfrist bei einer Amtshandlung hingewiesen, die die Stadt aber bei der Beantragung nicht wahrgenommen hat, im Gegenteil wurde diese Frist als nicht existent verneint.

Parallel zur „Online-Petition“ (Befragung der Bürger über deren Meinung) läuft eine Petition beim Petitionsausschuss des Landtags, ich nenne dies zur besseren Unterscheidung „amtliche Petition“.
In dieser wird nach Sichtung der Sachlage unter Würdigung aller Punkte und beteiligter Instanzen die Entscheidung des Ordnungsamtes (damals wurde „nach eigenem Ermessen“ der Eröffnung gegen den Paragraphen 42 (3) LGlüG zugestimmt) neu hinterfragt und der gesamte Vorgang dann möglicherweise neu gestartet. Dessen Entscheid ist dann bindend.
Da diese amtlichen Vorgänge Zeit beanspruchen kann hier ein Entscheid frühestens in einigen Wochen oder sogar Monaten erwartet werden.

In der o.g. Sitzung vom 1.7.2024 stellte sich Bürgermeister Siefermann und die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates auf den Standpunkt, Ihren Unterschriften kein Gehör zu geben sondern diesen Ausgang der „amtlichen Petition“ abzuwarten.

Ebenso ist auf Initiative einer betroffenen Anwohnerfamilie seit gerumaer Zeit ein anwältlicher Beistand tätig, der insbesondere auf das Einhalten der Auflagen für Spielhallen nach §44 pocht, wie z.B.
- Einhaltung lichtdurchfluteter Innenräume,
- kein Aufenthalt von Kindern in der Spielhalle (Jugendschutzgesetz),
- kein Bistro-Betrieb im Außenbereich,
- keine Werbe-Maßnahmen die auf das „Hereinlocken“ von Gästen abzielen
etc.

An dieser Stelle aber auch in den lokalen Zeitungen erhalten Sie weiterhin Informationen zur aktuellen Entwicklung.

Für die Abgabe Ihrer Meinung und Kommentare danke ich Ihnen, auch im Namen aller Betroffenen und Bürger der Stadt Renchen.

Michael Schulte


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