07.07.2023, 10:23
Liebe:r Unterstützer:in,
es gibt einen Grund zu feiern: Der Leipziger Stadtrat hat am Mittwoch mit großer Mehrheit gegen Motorboote auf dem Cospudener See gestimmt. Dank den 10.569 Unterzeichnenden wie Dir konnten wir ein klares Zeichen senden. Herzlichen Dank noch einmal dafür!
Die LVZ berichtete: www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzigs-stadtrat-lehnt-motorboote-auf-dem-cospudener-see-ab-QDWMYOLSTZCLLOACREKGAIWPDQ.html
Wir erwarten nun von Oberbürgermeister Jung, dass er den Worten Taten folgen lässt und in Widerspruch zum laufenden Verfahren der Landesdirektion Sachsen geht. Gleichzeitig bleiben Verkehrsminister Martin Dulig (SPD Sachsen) und Innenminister Armin Schuster (CDU Sachsen) aufgefordert, die unbegrenzte Zulassung von Motorbooten auf dem Cossi zu stoppen!
Wir Leipziger:innen wollen Naherholung statt Motorenlärm!
Diesen Wortlaut hat der Stadtrat beschlossen. Über weitere Beschlusspunkte der Ökolöwen-Petition, wie die Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets am Cossi, wird in einer der nächsten Ratssitzungen abgestimmt.
Dieser Beschluss ist ein deutliches Zeichen. Die Gefahr ist damit aber noch nicht gebannt. Wir Ökolöwen bleiben dran und streiten weiter dafür, dass der Cossi ein Ort der Erholung bleibt. Willst Du auf dem Laufenden bleiben? Hier informieren wir über aktuelle Entwicklungen: www.oekoloewe.de/newsletter.html
Herzliche Grüße
Annemarie Großer und Dein Ökolöwen-Team
PS: Hier die Beschlusspunkte aus der Ratsversammlung im Detail:
Beschlusspunkt 1
Der Stadtrat der Stadt Leipzig unterstützt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Erklärung der Schiffbarkeit auf dem Cospudener See. Die Nutzung des Gewässers soll auf Fahrgastschiffe im Linienverkehr, Sportboote mit nichtfossiler Antriebstechnik und Muskelkraft beschränkt, für fossile Verbrenner der Status quo beibehalten werden. Eine uneingeschränkte Schiffbarkeit und damit die unbegrenzte Zulassung von Motorbooten mit fossiler Antriebstechnik auf dem Gewässer wird abgelehnt.
Beschlusspunkt 2:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Falle der Erklärung der uneingeschränkten Schiffbarkeit des Cospudener Sees durch den Freistaat Sachsen (Landesdirektion), die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage) hiergegen anhand der tatsächlichen Festlegungen des Freistaates durch die Fachämter für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich vertieft zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfergebnisses Rechtsmittel zu ergreifen.
Beschlusspunkt 3:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines ggf. einzulegenden Widerspruchsverfahrens beim Freistaat Sachsen darauf hinzuwirken, das Sächsische Wassergesetz dahingehend anzupassen, dass
a. die zulässigen Wasserfahrzeugtypen für den Cospudener See in der Anlage 2 zum Sächsischen Wassergesetz eine Beibehaltung des Status quo ermöglichen
b. Rechtssicherheit bei der Unterscheidung der Schiffbarkeit zwischen fossiler und nichtfossiler Antriebstechnologie gewährleistet werden kann.