11.05.2016, 16:34
Der Initiator der Petition wurde genauer benannt: Träger, Erzieher*innen und Eltern stehen gemeinsam hinter der Forderung.
Neuer Petitionstext: Das Hessische Kinderförderungsgesetz (Hess. KiföG) legt Mindeststandards für den Personalschlüssel und damit für die Betreuungssituation fest, die weit unter den Empfehlungen von wissenschaftlichen Studien und auch der EU liegen. Die Landesregierung beruft sich darauf, dass der Träger für die tatsächliche Ausgestaltung bzw. Überschreitung dieser Untergrenzen verantwortlich ist, indem er z.B. kleinere Gruppen zulässt und so insgesamt mehr Erzieher*innen einsetzt. Dies ist allerdings für die meisten Träger finanziell nicht umsetzbar.
Dadurch orientieren sich die meisten Träger an den Mindeststandards des KiföG - was in den allermeisten Fällen eine Verschlechterung der pädagogischen Arbeit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, des Anspruchs an Inklusion und Bildungsgerechtigkeit bedeutet. Die Umsetzung des KiföG bedeutet fast flächendeckend eine Verschlechterung der Qualität in den Einrichtungen.
Bis Ende 2016 soll das Gesetz evaluiert werden, doch die Befragung der Einrichtungen erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Wir - die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt-Bornheim als Träger, die Erzieher*innen und Eltern - fordern daher aktiv: Das KiföG muss angepasst werden! Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
• Sicherstellung bedarfsgerechter Personalberechnung (1 Erzieher*in auf maximal 7,5 Kinder, Vgl. dazu Bertelsmann-Studie von 2014)
• Zeitkontingente für Managementaufgaben (1 ganze Freistellung für die Leitung einer Einrichtung mit 4 Gruppen bzw. dementsprechend mehr und ein Verwaltungskontingent).
• Berücksichtigung von mittelbarer pädagogischer Arbeit, wie Planung, Dokumentation, Reflektion, sowie Elterngespräche und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, etc. mit einem Plus von mind. 20% auf den Personalschlüssel.
• Eine Anrechnung von 20% an Ausfallzeiten für z.B. Urlaub, Krankheit, Fortbildung von Fachkräften
• Sicherstellung ausreichender Ressourcen für Qualitätsentwicklung
• Bereitstellung von Ressourcen für bedarfsgerechte Öffnungszeiten (45 – 50 Wochenstunden) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Gruppengrößen von max. 15 Kindern, die eine Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans ermöglichen.
• Sicherstellung angemessener Rahmenbedingungen (max. 15 Kinder in der Gruppe, plus zusätzliches Personal) für die Umsetzung einer inklusiven Pädagogik für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate