23.06.2014, 21:04
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Neue Begründung: Die Pyrolyseanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung von Altreifen, mit zwei baugleichen Linien, wird im 24-Stundenbetrieb 7 Tage Woche arbeiten und ist für einen Durchsatz von 3 Tonnen/ Stunde ausgelegt. Der Rauchgaskamin wird eine Höhe von 15 m haben. Für den Fall eines Funktionsausfalls wird eine Not-Beipassstrecke mit einer Fackelanlage vorgehalten.
Im Genehmigungsbescheid des Landesverwaltungsamtes vom 22.09.2009 sind die Emissionsgrenzwerte für die freiwerdenden Stoffe definiert. Weiter heißt es hier, dass auf Verlangen die Massekonzentrationen der Emission zu messen sind, wenn geeignete Messeinrichtungen vorhanden sind. Flugascheablagerungen sind möglichst gering zu halten. Der Weiterbetrieb der Anlage ohne wirksame Rauchgasreinigung darf innerhalb eines Kalenderjahres 60 Stunden nicht überschreiten. Vor Inbetriebnahme ist eine Explosionsschutzdokumentation zu erstellen. Die Schallleistung der Abgaskaminmündung bzw. der Notfackel sind auf max. 75 dB(A) zu begrenzen. Weiterhin sollen gefährliche Stoffe, insbesondere Pyrolyseöl und Ruß gelagert werden.
In der toxikologischen Stellungnahme von Frau Prof. Stephan vom 10.07.2010 sind die Gefahren durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufgezeigt. Insbesondere weist Frau Prof. Stephan darauf hin, dass dringend Ausbreitungsrechnungen vorgenommen werden müssen, um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die in der Umgebung lebende Bevölkerung von den zu erwartenden Emissionen betroffen sind. Dabei sei außerdem zu bedenken, dass es sich um einen kontinuierlichen Schadstoffstrom handelt, der auch im Fernbereich wirken kann, da sowohl die PAK, wie auch andere schädliche Stoffe (Dioxine/Furane, Nitropyrene, …), gebunden an Ruß in die Atmosphäre transportiert werden.
Frau Prof. Stephan führt weiter aus, „Hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Menschen durch Luftverunreinigungen stehen eindeutig die krebserzeugenden und die reizenden Wirkungen im Vordergrund. PAK können nach inhalativer Aufnahme zu Lungenkrebs führen, nach Aufnahme über die Haut kann es zu Hauttumoren kommen und nach oraler Aufnahme kann es möglicherweise zu Krebserkrankungen kommen. Für krebserregende Stoffe, zu denen die Pyrolysegase (summarisch) als auch spezifisch die PAK zählen, gibt es, wenn sie am genetischen Material angreifen, keine Grenzwerte, da Schwellenwerte der Schadwirkung nicht ermittelbar sind“.
Die vollständige Stellungnahme von Frau Prof. Stephan und weiterführende Unterlagen des Genehmigungsverfahrens sind unter www-fuer-halle.de verfügbar. Bitte informieren Sie sich!
Warum wird für so ein Anlage ausgerechnet der Hafen Halle-Trotha gewählt ? Chemiestandorte weit außerhalb von Wohngebieten gibt es ausreichend in Sachsen-Anhalt.
Außerdem werden für die Altreifenentsorgung schon längere Zeit bessere, alternative Verfahren genutzt, ohne das giftige Gase entstehen, z.B. durch Kalt- und Warmmahlverfahren zur feinen Granulatgwinnung und reinen Stofftrennung.
Quelle: das Gutachten Prof. Stephan und der Genehmigungsbescheid des LVA sind auf fuer-halle.de/de/dokumente/ einzusehen
Weitere Informationen: fuer-halle.de