23.06.2014, 20:59
Die von der Firma Pyrolytech GmbH beauftragte Anwaltskanzlei übt wiederholten Druck gegen den Petitionstext aus, der dahingehend wieder angepasst wurde und nun hoffentlich juristisch fehlerfrei ist. Desweiteren sind die Genehmigungen durch die zuständige Behörde erteilt.
Neuer Petitionstext: Es darf keine unausgreifte gefährliche Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha geben ! Das neue Genehmigungsverfahren läuft !
Die Firma Pyrolytech GmbH (ehemals Pyrolyx Halle GmbH) plant den Bau einer Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha. Die hierfür notwendigen Genehmigungen sind durch das Landesverwaltungsamt erteilt.
Wir haben Angst um unsere Gesundheit und die unserer Kinder. Betroffen werden direkt die Bewohner im Norden von Halle (Saale) und mehrere Ortsteile der Gemeinde Petersberg.
Dieser industrielle Großversuch muss verhindert werden!
Es darf keine Abgasfackeln eine solche Anlage nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten nur wegen ein paar Gewerbesteuern geben. geben! Neue Begründung: Gemäß der toxikologischen Stellungnahme Die Pyrolyseanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung von Frau Prof. Stephan vom Altreifen, mit zwei baugleichen Linien, wird im 24-Stundenbetrieb 7 Tage Woche arbeiten und ist für einen Durchsatz von 3 Tonnen/ Stunde ausgelegt. Der Rauchgaskamin wird eine Höhe von 15 m haben. Für den Fall eines Funktionsausfalls wird eine Not-Beipassstrecke mit einer Fackelanlage vorgehalten. 10.07.2010 bestehen Gefahren für die Anwohner durch krebsauslösende Substanzen, sowie Substanzen die die Atemwege und das Nervensystem schädigen.
Die Firma Pyrolyx GmbH will jetzt nun doch hinter dem Hafen Trotha in einem
24-Stunden-Bertrieb Altreifen, versetzt mit Abfällen aus Altfahrzeugen im
Pyrolyseverfahren in einem Bereich sehr hoher Temperaturen, genannt: "DePolyse", verarbeiten.
Es gibt bis heute keine vergleichbaren Anlagen wie die Firma Pyrolyx sie betreiben will. Im Internet stößt man auf chaotische Resultate solcher Umweltexperimente, z.B. in Miltzow.
Für die Altreifenentsorgung werden schon längere Zeit bessere alternative Verfahren genutzt, ohne das giftige Gase entstehen, z.B. durch Kalt- und Warmmahlverfahren zur feinen Granulatgwinnung und reinen Stofftrennung.
Im Genehmigungsbescheid des Landesverwaltungsamtes vom 22.09.2010 22.09.2009 sind die Emissionsgrenzwerte für teilweise stark krebserregende und hochgiftige die freiwerdenden Stoffe definiert. Auf Weiter heißt es hier, dass auf Verlangen sind die Massekonzentrationen der Emission zu messen, messen sind, wenn geeignete Messeinrichtung Messeinrichtungen vorhanden sind. Flugascheablagerungen sind möglichst gering zu halten. Der Weiterbetrieb der Anlage ohne wirksame Rauchgasreinigung darf innerhalb eines Kalenderjahres 60 Stunden nicht überschreiten. Vor Inbetriebnahme ist eine Explosionsschutzdokumentation zu erstellen. Die Schallleistung der Abgaskaminmündung bzw. der Notfackel sind auf max.: max. 75 dB(A) zu begrenzen. Weiterhin sollen gefährliche Stoffe, insbesondere hochgiftiges Pyrolyseöl und Ruß gelagert werden.
In der toxikologischen Stellungnahme von Frau Prof. Stephan vom 10.07.2010 sind die Gefahren durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufgezeigt. Insbesondere weist Frau Prof. Stephan darauf hin, dass dringend Ausbreitungsrechnungen vorgenommen werden müssen, um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die in der Umgebung lebende Bevölkerung von den zu erwartenden Emissionen betroffen sind. Dabei sei außerdem zu bedenken, dass es sich um einen kontinuierlichen Schadstoffstrom handelt, der auch im Fernbereich wirken kann, da sowohl die PAK, wie auch andere schädliche Stoffe (Dioxine/Furane, Nitropyrene, …), gebunden an Ruß in die Atmosphäre transportiert werden.
Frau Prof. Stephan führt weiter aus, „Hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Menschen durch Luftverunreinigungen stehen eindeutig die krebserzeugenden und die reizenden Wirkungen im Vordergrund. PAK können nach inhalativer Aufnahme zu Lungenkrebs führen, nach Aufnahme über die Haut kann es zu Hauttumoren kommen und nach oraler Aufnahme kann es möglicherweise zu Krebserkrankungen kommen. Für krebserregende Stoffe, zu denen die Pyrolysegase (summarisch) als auch spezifisch die PAK zählen, gibt es, wenn sie am genetischen Material angreifen, keine Grenzwerte, da Schwellenwerte der Schadwirkung nicht ermittelbar sind“.
Die vollständige Stellungnahme von Frau Prof. Stephan und weiterführende Unterlagen des Genehmigungsverfahrens sind unter www-fuer-halle.de verfügbar. Bitte informieren Sie sich!
Warum wird für so ein Anlage ausgerechnet der Hafen Halle-Trotha gewählt ? Chemiestandorte weit außerhalb von Wohngebieten gibt es ausreichend in Sachsen-Anhalt.
Außerdem werden für die Altreifenentsorgung schon längere Zeit bessere, alternative Verfahren genutzt, ohne das giftige Gase entstehen, z.B. durch Kalt- und Warmmahlverfahren zur feinen Granulatgwinnung und reinen Stofftrennung.
Quelle: das Gutachten Prof. Stephan und der Genehmigungsbescheid des LVA sind auf fuer-halle.de/de/dokumente/ einzusehen
Weitere Informationen: fuer-halle.de