17.10.2022, 14:39
Gepostet bei Facebook, Gruppen "Erftstadt Politik" und "Erftstadt".
Am 27.10.2022 tagt der Finanz- und Vergabeausschuss der Stadt Erftstadt. In dieser Sitzung wird der Beschluss zur Erhöhung der Hundesteuer in Erftstadt zum Januar 2023 vorbereitet. Offensichtlich als Reaktion auf die „Online-Petition“, bei der sich 830 Erftstädter und 959 Personen insgesamt GEGEN eine Erhöhung aussprachen, wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage Anfang Oktober erweitert. Hier werden ergänzende Aspekte behandelt, die meistens ebenfalls zur Conclusio führen, dass eine Erhöhung gerechtfertigt sei. Einzig die Alternative, den Bestand an illegalen Hunden zu erfassen und so zu Mehreinnahmen zu gelangen, könnte in der Folge zu einer ausbleibenden Erhöhung führen. Dem Ausschuss liegt das Begleitschreiben zu den Unterschriftenlisten des Bürgerantrags vor; die vorgebrachten Argumente des Bürgerantrages werden höflich, aber tendenziell ablehnend kommentiert.
Als Initiator des Bürgerantrages habe ich kein gutes Gefühl. Zwar haben mir 3 politisch Tätige mündlich eine Rückmeldung gegeben, aber offiziell hat keine Partei den Dialog gesucht. Die Bürgermeisterin hat korrekterweise den Eingang bestätigt.
Mir bleiben keine zusätzlichen Argumente. Während auf Bundesebene Entlastungspakete geschnürt werden, suchen die Kommunen nach leicht anzuzapfenden Geldquellen und belasten die Bürger ungleich.
Die Idee (Ergänzung zur Beschlussvorlage), aus Tierheimen übernommene Hunde für ein Jahr von der Steuer zu befreien, wäre eine nette Geste, aber langfristig keine Entlastung. Auch nicht für die Tierheime, die (wie man vielen Medien entnehmen kann) massiv in Not sind – überrollt von „Corona-Hunden“ und den Tieren von Kriegsflüchtlingen.
Fraglich wäre dann auch, wie Personen behandelt werden, die einen Hund vor dem Tierheim bewahrt haben. Ob dann formaljuristisch der Hund zunächst ins Tierheim muss, um dann anderntags "adoptiert" zu werden.
Eine enthaltene Information jedoch ist wirklich wichtig und könnte für manche Personen durchaus relevant sein. Ich bin allerdings recht sicher, dass diese Information bislang nirgends aktiv kommuniziert wurde: „Auf Antrag“ kann die Hundesteuer für Personen, die (es ist schwammig formuliert) „Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten und einkommensmäßig Gleichstehende“ auf ¼ reduziert werden. Ob das auch Kleinrentner inkludiert, Hartz4-Empfänger? Das BSHG ist nämlich 2005 vom Sozialgesetzbuch XII ersetzt worden; die Regelung scheint eher „ausgegraben“ worden zu sein und wird nach meiner Vermutung gegenwärtig kaum oder gar nicht in Anspruch genommen. Insofern empfehle ich also allen einkommensschwachen Hundehaltern, hier nachzuhaken!
Ich appelliere also nochmals -trotz allem- an den Finanz- und Vergabeausschuss und dessen Mitglieder sowie den Rat, den erklärten Willen von 830 Erftstädtern nicht einfach mit wohlformulierten Argumenten vom Tisch zu wischen. Mehr bleibt mir nicht mehr zu tun.
Wirklich Interessierte sollten die Beschlussvorlagen lesen!
Tagesordnung: sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4490/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXW4cPZpnNv9WqTvzQZoiCw
Ergänzungen nach dem Bürgerantrag: sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4490/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZSBug-CNIjGAIY71Zh1g6N3qhO6JQE70YiHqiekxj1D/Beschlussvorlage_158-2022_1._Ergaenzung.pdf
Kommentar zum Bürgerantrag: sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4490/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQZZ_UTTKbAnRRUCDTe3hOyBNycwheLrRfYTkYK1rt4a/Buergerantrag_487-2022.pdf
Bürgerantrag/Online-Petition: www.openpetition.de/petition/online/keine-hundesteuererhoehung-in-erftstadt