Verwaltung

Keine erneuten Herstellungsbeiträge für die, die bereits in der Vergangenheit bezahlt haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

181 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

181 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


30.11.2014, 19:07

Am 16.10.14 hat eine Abordnung von ca. 80 Bürgerinnen und Bürger aus dem Verbandsgebiet Bodeniederung 14.087 Unterschriften zur Unterstützung der Petition gegen erneute Erhebung von Herstellungsbeiträgen an den Landtagspräsidenten Herrn Gürth und den Petitions-Ausschuss-Vorsitzenden Herrn Mewes übergeben. Die 181 Unterschriften aus dieser online-Petition sind o.g. Anzahl mit eingeflossen. Die anderen Unterschriften sind per Listen gesammelt worden.(siehe auch Artikel vom 21.10.14 auf www.bezahlbares-abwasser.de)
Zur Zeit wird in verschiedene Gremien, wie Petitionsauschuß, Fraktionen der Landtags-Parteien, Ausschuss Inneres und Sport sowie im Koalitionsausschuß über die eingebrachte Petition neben anderer Änderungsthemen im Kommunalabgabengesetz beraten.
Nach einem Artikel in der Volksstimme Regionalausgabe Staßfurt "Salzlandkurier" vom 30.10.14 hat sich der Koalitionsausschuß von CDU und SPD darauf geeinigt, in das neue Kommunalabgabengesetz eine Regelung aufzunehmen, wonach abgeschlossene Beitragserhebungen nicht noch einmal in Form einer Nacherhebung angegriffen werden können.
Wenn dies dann auch so vom Landtag im Dezember 2014 beschlossen wird, dann sollten die Nacherhebungen bei bereits bestandskräftig veranlagten Grundstücken hoffentlich vom Tisch sein. Dann hätten die 14.000 Unterschriften für die Petition ihre Wirkung nicht verfehlt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Pech


09.10.2014, 21:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unterschriftenaktion ist nun abgeschlossen und möchte mich auch im Namen der Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser" Hecklingen recht herzlich bedanken.

Ihre Unterschriften als auch die, die über die Bürgeriniitative in konventioneller Weise per Liste von Haustür zu Haustür gesammelt wurden, ergeben die stolze Zahl von 13.389 Unterschriften!
Dies ist ein beachtliches Ergebnis in für ca. 5 Wochen Sammelzeit.
Diese Unterschriften werden am 16.10.2014 dem Landtagspräsidenten Herrn Gürth ab ca. 13:30 Uhr in einer Pause der Landtagsitzung von der Bürgerinitiative überreicht.
Selbstverständlich können Sie auch nach Magdeburg vor das Landtagsgebäude Domplatz 6-9 kommen.
Hoffen wir, dass unsere Landtagsabgeodneten dieses klare Quorum ernst nehmen und dies im neuen Kommunalabgabegesetz berücksichtigen. Im Dezember soll das neue Kommunalabgabengesetz beschlossen werden.
Dazu werde ich Sie dann zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Pech


13.09.2014, 13:00

Begründungstext wurde am 13.09.14 ergänzt (letzter Absatz), nach neuen vorliegenden Informationen zu den möglichen Umfängen von Beitragserhebungen im Land.
Neue Begründung: Man stelle sich vor, ein Autohändler tritt nach 20 Jahren an den Käufer heran weil aufgrund irgend welcher formaljuristischer Mängel der Kaufvertrag nichtig sei und eine Nachzahlung zum damaligen Kaufpreis von vielleicht 30 % oder noch mehr verlangt.

So etwas sei unmöglich, meinen Sie? Aber nicht im deutschen Verwaltungs(un)recht! Das was hier in der Bodeniederung bei Staßfurt bezüglich einer Nacherhebung von Beiträgen auf die Bürger zukommt, kann jeden Anderem im Land in ähnlicher Weise treffen. Man hat vor Jahren schon bezahlt und nun kommt noch einmal ein kräftiger Nachschlag!
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) können Beitragsbescheide, sei es beispielsweise für den Abwasseranschluss oder für Straßenbaumaßnahmen erlassen werden, wenn die Vorteilslage, z.B. Anschluss an die Kanalisation, eingetreten ist und eine rechtsgültige Satzung vorliegt. Nach letzterer Bedingung können Behörden quasi unendlich lange nach Fertigstellung einer Baumaßnahme (Vorteilslage) die Beiträge dafür erheben. Sobald ein Gericht eine Satzung für nichtig erklärt hat, macht der Aufgabenträger eine neue Satzung und kann die Beitragsforderung erneut aufmachen! Er kann dabei sogar die Erhebungsgrundlagen ändern, z.B. neue Kappungsgrenzen, Beiträge über der Kappungsgrenze verlangen. Nach diesen neuen Satzungsgrundlagen hat man dann sogar noch mehr zu bezahlen als vorher. Wo bleibt da die Kosten- und Rechtssicherheit?

Diesem Treiben hat das Bundesverfassungsgericht am 5. März 2013 (1 BVR 2457/08) ein Ende gesetzt. Daher soll im neuen KAG von Sachsen-Anhalt eine Verjährungsfrist von maximal 10 Jahren für solche Beitragserhebungen eingeführt werden. Das ist positiv, aber die Übergangsphase bis 31.12.15 konterkarriert diese Sache aber wieder. Die Baumaßnahmen zur Abwasseranlage in der Bodeniederung waren zum größten Mitte der 90er Jahren schon abgeschlossen.
Nach Information des hiesigen Wasser- u. Abwasserzweckverbandes trifft es über 4300 Grundstücke mit den Nacherhebungen. Es kämen ca. 7,6 Mio. Euro Beitragstragsbescheide auf die Bürger zu. Für einzelne Grundstücke können das mehere Tausend Euro ausmachen, je nach Größe des Grundstücks.

Diese Nacherhebungen sind nicht nur auf das Verbandsgebiet Bodeniederung beschränkt. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund rechnet mit 50.000 Bescheiden. Selbst Anschlüsse vor der Wende können mit dieser Übergangsfrist noch beigetrieben werden. Auch Straßenausbaubeiträge können noch erhoben werden.


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