03.01.2015, 00:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Unterstützung, wir haben mittlerweile aus wichtigen Institutionen Unterstützungszusagen erhalten und der Unmut über die Naturzerstörung wächst bei den Nordern auch stetig an.
Mit dem folgenden Text werden wir die Petition der Stadt Norden überstellen:
Sehr geehrte Frau Schlag,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Norden,
zunächst möchten wir Ihnen ein gesegnetes und gutes neues Jahr 2015 wünschen.
Wir möchten Ihnen mit dem heutigen Tag die Petition gegen geplante Bauvorhaben (Bebauungsplan 192) in Ostermarsch übergeben.
Im Ostfriesischen Kurier wurde vor einiger Zeit davon berichtet, dass eine Bebauung in Ostermarsch gewünscht sei. Seien Sie versichert, in Ostermarsch wünschen sich 98% der Anwohner keine weitere Bebauung, fragen Sie einfach die Betroffenen.
Evtl. werden Sie sagen, das sind nicht viele Unterschriften – stimmt, wir haben keine Infostände aufgebaut, sind nicht von Haus zu Haus gezogen und haben auch keine „Petitionswerbung“ betrieben.
Wir haben lediglich mit relevanten Stellen gesprochen
und sind dankbar für jede Stimme und Unterschrift!
In ganz Deutschland, Österreich, Kanada, Luxemburg und andern Orts hat man ein Auge auf Norden gelegt. Ob das NDS MU, das BMG, Mitglieder des Bundestag, Naturschutzbehörden, Ornithologische Verbände, Naturschutz Verbände,
Brüssel (Natura 2000) und Mitglieder des Europaparlament, selbst die UNESCO ist in Kenntnis. Alle haben ein Auge auf Norden und viele haben Ihr Unverständnis über solche Bauvorhaben geäußert, jedoch auch Ihre Hilfe und Unterstützung zugesagt.
Zum Textende hin dazu noch etwas mehr.
Darüber hinausgehend ist ein weitaus bedeutenderer Punkt von großem öffentlichen Interesse:
Die Erhaltung und der Schutz der Natur im und am Landschaftsschutzgebiet V63 Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens.
Es gilt hier (im Rahmen des Baugesetzbuchs) deutlich abzuwägen, ob eine Bebauung von wertvollen und unbedingt notwendigen
(seit der Aufhebung der EU-Förderungen von 2007)
Brachflächen überhaupt zulässig ist. Es steht völlig außer Frage, ob das öffentliche Interesse des Arten-, Vogel-, Natur- und Landschaftsschutzes unter dem privaten Interesse eines Bauträgers steht. Im Baugesetzbuch ist besonders dieser Passus der Abwägung ausgewiesen. Ferner ist dort festgelegt, dass eine nicht korrekte oder gewissenhafte Befolgung dieser Vorgabe zur teilweisen oder völligen Ungültigkeit des Bebauungsplanes führt.
Wenn Sie die folgende Ausführung vom Ministerium für Umwelt für den Bereich LSG V63 Norden gelesen haben, werden Sie feststellen, dass das weit über das öffentliche Interesse gegenüber dem privaten Interesse des Bauträgers hinausgeht.
-Leider können wir hier kein PDF einfügen-
Eigentlich sollte es an dieser Stelle gar nicht mehr nötig sein noch weiter zu schreiben, dennoch sei darauf hingewiesen, dass die in dem Gebietsvorschlag des NDS MU beigefügten Karten die eigentliche wesentlich größere Größe des LGS V63 ausweisen. Es sollte anzunehmen sein, dass die hochkompetenten Experten, Fachleute, Biologen, Ornithologen des MU… usw. genau wussten warum sie das Gebiet des LSG V63 genauso kartographierten. Sie hätten davon nicht abweichen dürfen.
Die nach §1 Abs. 6 BauGB, Prüfung der Belange des Umweltschutz, sollte auch hier den geforderten Rahmen bekommen. Um Sie dabei zu unterstützen steht im Folgenden eine relevante Einschätzung:
"Im Dorfgebiet von Ostermarsch sowie dem unmittelbar angrenzenden Außenbereich können heutzutage noch mehr als 50 einheimische Vogelarten beobachtet werden. Darunter sind Arten, die als bedroht und im Sinn der Umsetzung der EU-Vogelschutzlinie in Niedersachsen als wertbestimmende Arten klassifiziert sind. Die jüngste Einrichtung des Schutzgebietes "Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens", das an Ostermarsch direkt angrenzt, ist eine Umsetzungsmaßnahme, die durch selten gewordene Siedlungsstrukturen, wie man sie in Ostermarsch noch findet, geradezu ideal erweitert wird.
Ostermarsch zeichnet sich durch seine lockere Bebauung, große Gärten mit Büschen, teilweise alten Obstbäumen und hier und da verwilderten Gartenarealen sowie einem besonders harmonischen und deshalb ökologisch so wertvollen Übergang zur Feldflur aus, wie man das nur noch sehr selten findet.
Vögel wie der Feldsperling, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Grauschnäpper, Goldammer, manchmal sogar Neuntöter leben im Dorfbereich und suchen ihre Nahrung im Schutzgebiet. Typische Vögel des Schutzgebiets wie Blaukehlchen, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen nutzen regelmäßig die Sitzwarten am Dorfrand. Sogar die auf den Inseln brütende Sumpfohreule konnte schon in Dorfnähe beobachtet werden. Schleiereulen und Wahlohreulen kommen öfter vor."
Prof. für Ökologie, H. Schmidt
Dazu ist zu sagen: Um Ostermarsch herum wird eine extreme Agrarindustrie über das gesamte Jahr betrieben. Ständige Nutzung der Äcker mit durchgehendem Einsatz von Landmaschinen und Pestiziden s