Region: Norden
Bauen

Keine Bauvorhaben (192) in den Ostfriesischen Seemarschen, Vogel- und Landschaftsschutzgebiet V63

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Barbara Schlag

218 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

218 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

29.10.2014, 13:46

Wichtige Neuigkeiten über den Bauträger (siehe Link in der Begründung),
kleinere Korrekturen der Rechtschreibung

Mit BITTE um Verbreitung!!!
Neuer Petitionstext: Ostfriesland braucht Ihre Hilfe! Seit Jahren wird in der Region hemmungslos gebaut.
Feriensiedlung an Feriensiedlung, Windpark an Windpark, Ostfriesland verliert seine Natur, und Einzigartigkeit.

Die Stadt Norden plant eine großflächige Bodenversieglung durch umfangreiche Bauforhaben Bauvorhaben in Ostermarsch / Ostfriesland, mitten in dem Landschaftsschutzgebiet LSG V63. (Bebauungsplan 192)
Das wird der Vogel- und Tierwelt, die in Ostermarsch umfangreich beheimatet ist enormen Schaden zufügen.

Ostermarsch ist von Leer bis Cuxhaven das definitiv letzte authentische
Küstenbauerndorf, entlang Küstenbauerndorf. Entlang der Küstenlinie gibt es kein einziges Bauerndorf mehr,
das noch so ursprünglich ist wie Ostermarsch. ist.

Neubausiedlungen, Ferienhäuser und sogar Campingplätze haben den eigentlichen,
echten bäuerlich / dörflichen Charakter sämtlicher Ortschaften entlang der Küste
zerstört, diese werden im Winter zu Geisterdörfern. Ostermarsch repräsentiert
eine Alleinstellung als letztes ostfriesisches Küstenbauerndorf, in dem sogar im
Ortskern noch Ackerbau betrieben wird. Eine absolut schützenswerte Ortschaft!

Die Bebauung wird vor allem dem Tourismus zu gute kommen und der Vogel- und Tierwelt, die in Ostermarsch umfangreich beheimatet ist enormen Schaden zufügen.

"Im Dorfgebiet von Ostermarsch sowie dem unmittelbar angrenzenden Außenbereich können heutzutage noch mehr als 50 einheimische Vogelarten beobachtet werden, darunter Arten, die als bedroht und im Sinn der Umsetzung der EU-Vogelschutzlinie in Niedersachsen als wertbestimmende Arten klassifiziert sind. Die jüngste Einrichtung des Schutzgebietes "Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens", das an Ostermarsch direkt angrenzt, ist eine Umsetzungsmaßnahme, die durch selten gewordene Siedlungsstrukturen, wie man sie in Ostermarsch noch findet, geradezu ideal erweitert wird.
Ostermarsch zeichnet sich durch seine lockere Bebauung, große Gärten mit Büschen, teilweise alten Obstbäumen und hier und da verwilderten Gartenarealen sowie einem besonders harmonischen und deshalb ökologisch so wertvollen Übergang zur Feldflur aus, wie man das nur noch sehr selten findet.
Vögel wie der Feldsperling, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Grauschnäpper, Goldammer, manchmal sogar Neuntöter leben im Dorfbereich und suchen ihre Nahrung im Schutzgebiet. Typische Vögel des Schutzgebiets wie Blaukehlchen, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen, nutzen regelmäßig die Sitzwarten am Dorfrand. Sogar die auf den Inseln brütende Sumpfohreule konnte schon in Dorfnähe beobachtet werden, Schleiereulen und Wahlohreulen kommen öfter vor."
Prof. für Ökologie, H. Schmidt

Die Stadt Norden möchte um jeden Preis das letzte erhaltene Küstenbauerndorf von Leer bis Cuxhaven "verbetonnieren". Das ist aus finanzieller Sicht hoch interessant, da die Stadt Norden es geschaft geschafft hat, Ostermarsch bei der Ausweisung des LSG V63 (entgegen der Vorgaben) des Urteils vom OVG / siehe Begründung) auszusparen.

Ferienwohnungen im LSG - das bringt Geld in die Kassen. Neue Begründung: Die "regierenden Partei" Z.o.B., sowie die SPD finden den Bebauungsplan 192 gut.
Die meisten der Norder Ratsmitglieder sind beruflich mit Tourismus und Handel, verknüpft.
Die Grünen sind leider in der Minderheit und können den Bebauungsplan 192 nicht stoppen.
Ostermarsch ist mit ca. 290 Einwohnern zu klein um im Norder Rat Gehör zu bekommen.
Wir brauchen Ihre Stimme um gehört zu werden.

Die Stadt Norden versucht die stellt wirtschaftliche Belange vor die Ornithologie und den Naturschutz zu stellen. und die Ornithologie.

Das kollidiert mit einem Urteil des OVG und den Vorgaben / Gründen des LSG V63.

-Die Stadt Norden fordert, dass im
Stadtgebiet die Landesstraße L5 „Ostermarscher Landstraße“ den südlichen Grenzverlauf darstellt.
Damit wären auch im Ortsteil Ostermarsch wieder städtebauliche und touristische Entwicklungen möglich.
- Der Ortsteil Ostermarsch ist von der o. g. Gebietskulisse vollständig umschlossen.
Auszug Ratsbeschluss 0070/2006/3.3/1
(Damit bestätigt die Stadt Norden, dass Ostermarsch ein Teil des LSG V63 ist! Ansonsten will man uns erklären, dass der Mittelpunkt eines Kreises immer außerhalb des Kreises liegt!) Aufgrund
des gewählten Grenzverlaufs kann sich der Ortsteil zukünftig städtebaulich und touristisch
kaum noch bzw. gar nicht entwickeln. Die Stadt Norden fordert deshalb eine ausreichend
dimensionierte, mindestens 100 m breite Pufferzone um den äußeren Siedlungsrand.

Die Stadt Esens hat in Bensersiel versucht Es besteht bereits ein Urteil zu anderen rechtswidrigen Bauvorhaben im LSG V63. In der Urteilsbegründung wird klargestellt nach welchen Kriterien das LSG V63 zu bebauen, das war rechtswiderig: auszuweisen ist.
Zur Begründung für die Rechtsunwirksamkeit der Bebauungspläne hat das Nds.OVG in seinem Urteil
vom 10.4.2013 - 1 KN 33/10 umfassend ausgeführt, dass
„die Abgrenzung des V63 im Bereich Bensersiel unter Berücksichtigung des Bebauungsplans Nr.67
nicht ausschließlich ornithologisch begründet ist“ (Urteil S.25) und „bei der Planung vornehmlich die
wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkte (der Stadt Esens) eine Rolle gespielt haben“ (Urteil S.24f.)
haben“ Dieses Vorgehen widerspricht nach Auffassung des OVG im Urteil vom 10.4.2013, S.17, der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und ihm folgend auch der deutschen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung:
„Die Auswahlentscheidung hat sich ausschließlich an diesen ornithologischen Erhaltungszielen zu
orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt... dürfen Praktikabilitätserwägungen
wie städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten bei der Grenzziehung nicht berücksichtigt
werden.“ (Urteil S.24f.) Seite 17)
Auch "wirtschaftliche Erfordernisse, die zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interessesdarstellen, dürfen nicht berücksichtigt werden". (EuGH vom 11.7.1996 – Rs. C-44/95).

Die Stadt Norden stellt sich mit ihrer Ausweisung des LSG V63 und deren Begründung für die Aussparung von Ostermarsch über das Urteil des OVG!

Dubioser Weise soll der Bauunternehmer Wilke Saathoff aus Leezdorf die Baugenehmigung erhalten. Obwohl dieser mutmaßlich sein u.a. Geld auf fragwürdige Art verdient.
Bitte folgen Sie dem Link und bilden sich selbst eine Meinung über die „Geschäftspartner“ der Stadt Norden / Z.o.B.:

www.on-online.de/-news/artikel/125940/Amtsarzt-Unterkuenfte-menschenunwuerdig

www.oz-online.de/-news/artikel/126012/Die-Wohnverhaeltnisse-sind-sehr-beengt


Danke für Ihre Stimme

Onno Lürssen


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern