02.06.2020, 16:00
Sehr geehrte Unterzeichner und Unterzeichnerinnen,
ich möchte mich bedanken für Ihre Unterstützung.
In mehreren E-Mails an das Rektorat und den Zoom-Admin der Uni war das Ergebnis, dass die Uni Zoom weiterhin für sicher genug hält. Alternativen, wie DFNconf, Jitsi, Hangouts Meet und Teams wird leider nicht als umsetzbar angesehen.
Jedoch stellt der Beschluss des Rektorats (www.uni-bonn.de/die-universitaet/informationen-zum-coronavirus/amtl.-bek.-2016-.pdf) einen kleinen Kompromiss dar. Hier heißt es unter §5 (1) "Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die unter Zuhilfenahme dieser Online-Tools angeboten werden, ist für die Studierenden freiwillig. Ergänzend dazu werden Lehrmaterialien elektronisch zur Verfügung gestellt."
Für nicht bestandene Leistungen in diesem Semester, erhalten Studierende einen weiteren Versuch.
Auch bei den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten bzgl. Zoom wird die Freiwilligkeit der Teilnahme an solchen Meetings betont.
Im Fachbereich Rechtswissenschaft gibt es eine Wahlmöglichkeit, nämlich entweder den AG-Schein (welcher verpflichtend zur Teilnahme an Hausarbeiten ist) über die regelmäßige Teilnahme an den Zoom Meeting zu erhalten ODER durch bemühtes Schreiben einer Probeklausur. Auch gibt es innerhalb der Zoom-Meetings, wenn man an diesen teilnehmen möchte, keine Verpflichtung den Klarnamen zu schreiben, hier darf ein Pseudonym verwendet werden. Die Regelstudienzeit wurde ebenfalls um ein Semester verlängert.
Falls Sie selbst in einem anderen Fachbereich studieren oder Betroffene kennen, bei denen diese Regelungen nicht gelten, dann können Sie auf diese Regelungen verweisen, damit auch jede/r Student/in gleich behandelt wird.
Wenn Sie selbst an der Uni lehren oder Dozenten kennen, die gerne Alternativen nutzen würden: Es gibt bereits Dozenten an der Uni Bonn die andere Online-Tools nutzen, wie z.B. Youtube. Für Jitsi benötigen Sie nicht zwingend einen Server und können auch unbegrenzt viele Teilnehmer gleichzeitig in einem Meeting haben, ohne eine Lizenz kaufen zu müssen. Die Lehrenden sind ebenso wenig, wie die Studenten, dazu verpflichtet Zoom zu nutzen.
Auch wenn bereits einige Zeit vergangen ist und viele Zoom genutzt haben bzw. aktuell noch nutzen, besteht die Problematik weiter bis die Nutzung von Zoom nicht mehr notwendig ist und die Präsenzlehre wieder aufgenommen werden kann. Ende Mai hatte sogar der Bundesdatenschutzbeauftragte vor der Nutzung von Zoom gewarnt. Auch wenn Zoom immer wieder veröffentlicht, was sie noch verbessern wollen, dauert es bis zur Verbesserung sehr lange und diese liegt aktuell noch nicht vor.
Falls Sie Zoom nutzen möchten, sollten Sie dieses im Browser verwenden und keines Falls die Software installieren bzw. diese ggf. wieder deinstallieren und vollständig vom Computer entfernen. Zur Nutzung kann Sie niemand zwingen. Lehrende, die auf die Nutzung bestehen, können auf die "spezifische[n] Informationen für Lehrende" im Zusammenhang mit Informationen zum Coronavirus verwiesen werden. Dort wird ausgeführt, dass Lehrende die Anforderungen für die digitale Lehre so gering wie möglich halten sollen und ausreichend Materialien digital bereitstellen müssen, damit die Studierenden sich die Inhalte erarbeiten und Prüfungen bestehen können.
Ihre Unterschriften haben zu diesen ganzen Kompromissen maßgeblich beigetragen. Die Universität wird allerdings nicht vollständig auf Zoom verzichten, weshalb ich die Petition beenden werde.
Danke für Ihre Unterstützung,
Sabine Gruß
19.04.2020, 15:38
Die Uni Bonn empfiehlt ihren Studenten, wenn diese "Bedenken hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung haben" und dementsprechend "nicht oder nur eingeschränkt" an der digitalen Lehre teilnehmen können, ein Urlaubssemester einzulegen. Studenten werden also genötigt, entweder ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufzugeben oder sich beurlauben zu lassen.
Quelle (unter dem Punkt: "Aufgrund der Situation (Kinderbetreuung, kein adäquater Internetzugang) oder Bedenken hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung kann ich nicht oder nur eingeschränkt an digitaler Lehre teilnehmen. Was muss ich tun?"):
www.uni-bonn.de/die-universitaet/informationen-zum-coronavirus/coronavirus-spezifische-informationen-fuer-studierende
Aber in der Einschreibungsordnung der Uni heißt es: "Eine Beurlaubung für das erste Hochschulsemester sowie für das erste Fachsemester
ist nicht zulässig." (§15 Beurlaubung, Punkt (6))
Dementsprechend haben diese Studenten keine Optionen, wenn sie berechtigte Bedenken haben wegen der informationellen Selbstbestimmung.
www.uni-bonn.de/studium/vor-dem-studium/orientierung-beratung/studierendensekretariat/download-studentensekretariat/einschreibungsordnung
Bei den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten der Uni heißt es im zweiten Punkt "Die Teilnahme an Videokonferenzen erfolgt immer auf freiwilliger Basis."
www.ecampus-services.uni-bonn.de/de/nachrichten/zoom#7
Beispielsweise im juristischen Bereich sind die Arbeitsgemeinschaften jedoch verpflichtend zum Erhalt eines AG-Scheins, welche die Voraussetzung bilden, um an den Hausarbeiten teilnehmen zu dürfen.
www.jura.uni-bonn.de/bachelor-law-economics/bachelorstudiengang/studium/uebungen/arbeitsgemeinschaften-jura/
Im eCampus der Uni, wofür man sich einloggen muss, heißt es aber bereits bei einer Arbeitsgemeinschaft:
"Wir sind weiterhin angehalten, die Anwesenheit in der AG zu überprüfen und festzustellen. Wie genau das - insbs. mit den Unterschriften - ablaufen soll konnte mir zumindest bisher noch keiner erklären. Es bleibt also spannend."
Wenn die Teilnahme an den Vorlesungen über Zoom auf freiwilliger Basis erfolgen sollte, dann sollte das auch für die Arbeitsgemeinschaften gelten, ohne dass die Studenten in dem Sinne benachteiligt werden, dass sie dann keinen AG-Schein erhalten. Andere Universitäten verlangen als Voraussetzung für die Teilnahme an Hausarbeiten gar keine Anwesenheitspflicht in den Arbeitsgemeinschaften.
Würden in diesem Semester keine AG-Scheine ausgestellt werden für diejenigen, die ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen, dann werden diese Studenten nachteilig ungleich behandelt. Im Bereich Jura (falls es weitere Fachrichtungen betrifft, kann man mich gerne kontaktieren, dann ergänze ich das) würde das Fehlen eines AG-Scheins bedeuten, dass man keine Hausarbeit in dem Semester schreiben kann, was meist eine Verlängerung der Regelstudienzeit bedeutet, da die Zwischenprüfungen später erreicht werden. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit würde sich auch negativ auf die Zahlung vom BAföG auswirken.
Also sollte es, meiner Meinung nach, keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften in diesem Semester geben und auch keine negativen Konsequenzen für Studierende, die auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen!
19.04.2020, 14:57
Bezüglich Zoom ergeben sich auch immer weitere erschreckende Neuigkeiten. So stehen derzeit mehrere sogenannte Zero-Day Exploits für Zoom zum Kauf bereit, dabei handelt es sich um noch nicht behobene Sicherheitslücken, die man auf beliebige Zielpersonen anwenden kann und die einem die Kontrolle über das System der Zielperson verschaffen. Ich betone: Diese Sicherheitslücken bestehen aktuell, sind aktuell zum Kauf verfügbar und können aktuell ausgenutzt werden, bei jedem Zoom Nutzer also auch Mitarbeitern und Studenten der Universität Bonn.
www.vice.com/amp/en_us/article/qjdqgv/hackers-selling-critical-zoom-zero-day-exploit-for-500000?__twitter_impression=true
Google hat seinen Mitarbeitern bereits die Nutzung von Zoom untersagt.
www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsmaengel-Google-blockiert-Zoom-auf-Arbeitsrechnern-4700339.html
Die "Bildungsbehörde der Stadt New York City [hat] die Nutzung von Zoom verboten und wies Schulen an, schnell auf Microsofts Konkurrenzdienst Teams umzusteigen."
www.nzz.ch/technologie/zoom-die-video-software-hat-sicherheitsluecken-ld.1550903
08.04.2020, 17:52
Hinter Universität Duisburg wurde "-Essen" ergänzt (lediglich Vervollständigung des Namens der Universität)
Neue Begründung: Zoom kann im Hintergrund jegliche Passwörter auslesen, die Steuerung der Kamera übernehmen, Ton aufzeichnen. Gespräche und Videos können von Hackern ohne großen Aufwand mitgeschnitten und manipuliert werden.
Eine verpflichtende Nutzung von Zoom greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Man hat keine Kontrolle mehr darüber wer die Daten von einem nutzt und was diese Personen damit machen.
Bereits die Universität Duisburg Duisburg-Essen und die Universität Bremen verwenden Jitsi.
Also kann die Universität Bonn dies ebenfalls.
**Quellen für den massiv mangelnden Datenschutz und mangelnder IT-Sicherheit bei Zoom:**
- t3n.de/news/zoom-kritik-kreuzfeuer-praktiken-1267837/2/
- www.kuketz-blog.de/zoom-uebermittelt-personenbezogene-daten-an-drittanbieter/
- www.wired.com/story/zoom-backlash-zero-days/
- theintercept.com/2020/04/03/zooms-encryption-is-not-suited-for-secrets-and-has-surprising-links-to-china-researchers-discover/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 34