Umwelt

Kein Trainingsplatz für Jagdhunde im Vogelschutz- & Wildkatzengebiet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amt für Umweltschutz Ortenaukreis; Amt für Waldwirtschaft Ortenaukreis, Kreistag

595 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

595 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.05.2021, 15:29

- Quellen ergänzt
- "Forst BW" im letzten Absatz eingefügt


Neue Begründung:

Das Vogelschutzgebiet „Gottswald“, das in seiner Ausdehnung die Gemeinden Willstätt, Kehl, Offenburg und Schutterwald erfasst, ist Teil der europarechtlich geschützten Natura-2000-Gebiete und dient dem Schutz besonders gefährdeter Arten der Vogel- aber auch der sonstigen Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräumen. Das Vogelschutzgebiet durchzieht ein Wildtierkorridor von landesweiter Bedeutung. Um die Schutzfunktionen aufrecht zu erhalten, sind erhebliche, dauerhafte Störungen des Gebietes zu vermeiden und zu untersagen.

Im Vogelschutzgebiet „Gottswald“ umfasst die Liste der besonders gefährdeten Arten, die ihren Lebensraum hier haben, wie z.B. den Rotmilan, Schwarzmilan, Eisvogel, Mittelspecht, Schwarzspecht, Wespenbussard, Grauspecht, Hohltaube und den Baumfalken. Im Lebensraum gibt es u.a. auch nachgewiesene Vorkommen der streng geschützten Wildkatze und Gelbbauchunke. Insbesondere für die scheue Wildkatze ist es überlebenswichtig, dass störungsarme Waldgebiete erhalten werden.

Der Landesjagdverband plant den Bau eines 6 ha = 60.000 m² = 8,5 Fußballfelder umfassenden „Schwarzwildgewöhnungsgatters“, also einem Trainingsgelände, in dem Jagdhunde an lebenden Wildschweinen "trainiert" werden. Dieses "Schwarzwildgewöhnungsgatter" soll inmitten des Vogelschutzgebietes „Gottswald“ und dem Wildtierkorridor gebaut werden.

Quelle: www.bo.de/lokales/kehl/kritik-aus-hohnhurst-am-wildschweingatter

Quelle: www.bo.de/lokales/kehl/plaene-fuer-wildschweingatter-bei-eckartsweier-nehmen-form

Für die Errichtung dieser Anlage müssten zunächst mehrere tausend m² Wald für die Errichtung der Einzäunung abgeholzt werden (allein dies widerspricht dem Sinn eines Vogelschutzgebietes). Hinzu kommen Bäume, die die Sicherheit des Zaunes gefährden. Es müssten Stellplätze und ein Abfertigungsgebäude errichtet werden. Es entstünde im Vogelschutzgebiet regelmäßiger Automobilverkehr. Die permanente Anwesenheit von Menschen und das lautstarke Gebell vieler Jagdhunde, welche an den Wildschweinen abgerichtet werden, (das "Verbellen" der Wildschweine gehört zum Ausbildungsziel) würde die zu schützenden Wildtiere vertreiben. Das Einzugsgebiet der Anlage würde einen Umkreis von 200 km versorgen! Die jagdliche Anlage würde den Wildtierkorridor unterbrechen und somit den Wanderweg für Wildtiere unpassierbar machen. Zusätzlich müsste das Gelände auch regelmäßig gepflegt werden, was weitere Störungen verursachen würde.

Alle diese Einflüsse würden eine erhebliche, dauerhafte Störung im Schutzgebiet darstellen und das Gebot der Nichtverschlechterung missachten. Das Vorhaben ist somit abzulehnen!

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg verfolgt die Errichtung der Anlage an dieser Stelle, obwohl er selbst vor der Landtagswahl 2021 in B.-W. den Fraktionen einen Katalog mit Forderungen übergab, in dem er u.a. die Förderung von Wildwanderwegen einfordert. Dem Landesjagdverband sind alternative Standorte, die nicht in Schutzgebieten liegen, bekannt.

Die Unterzeichner*innen fordern, Anträge zu Bauvorhaben in Schutzgebieten grundsätzlich ablehnend zu bescheiden. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg istund die Forst BW als Grundstückseigentümer sind aufgefordert, einen alternativen, umweltverträglichen Standort für das geplante Schwarzwildgewöhnungsgatter zu suchen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 54 (49 in Ortenaukreis)


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