Umwelt

Kein Trainingsplatz für Jagdhunde im Vogelschutz- & Wildkatzengebiet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amt für Umweltschutz Ortenaukreis; Amt für Waldwirtschaft Ortenaukreis, Kreistag

595 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

595 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.05.2021, 01:42

Mitglieder des Landesnaturschutzverbandes haben uns auf wichtige zusätzliche Fakten zum Problem aufmerksam gemacht, die wir in der Begründung aufgenommen haben.


Neuer Titel: Kein Trainingsplatz für Jagdhunde im Vogelschutzgebiet!Vogelschutz- & Wildkatzengebiet

Neuer Petitionstext:

Kein Trainingsplatz für Jagdhunde im EU-Vogelschutzgebiet Gottswald und Wildtierkorridor von landesweiter Bedeutung

Gebiet Nr: BfN 7513-442

Die Petition richtet sich an:

Landesjagdverband Baden-Württemberg; Amt für Umweltschutz Ortenaukreis; Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Ortenaukreis; Amt für Waldwirtschaft Ortenaukreis; OBM + BM der betroffenen Städte und Gemeinden; Landesnaturschutzverband - AK Ortenaukreis; BUND Ortenau; NABU Kehl-Hanauerland; Nabu Offenburg



Neue Begründung: Die Petition richtet sich an:Landesjagdverband Baden-Württemberg Amt für Umweltschutz Ortenaukreis Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Ortenaukreis Amt für Waldwirtschaft Ortenaukreis OBM + BM der betroffenen Städte und Gemeinden Landesnaturschutzverband - AK Ortenaukreis BUND Ortenau NABU Kehl-Hanauerland Nabu Offenburg

Das Vogelschutzgebiet „Gottswald“, das in seiner Ausdehnung die Gemeinden Willstätt, Kehl, Offenburg und Schutterwald erfasst, ist Teil der Natura-2000-EU-Gebieteeuroparechtlich geschützten Natura-2000-Gebiete und dient dem Schutz besonders gefährdeter Arten der Vogel- aber auch der sonstigen Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräumen. Das Vogelschutzgebiet durchzieht ein Wildtierkorridor von landesweiter Bedeutung. Um diesemdie ZweckSchutzfunktionen gerechtaufrecht zu werden,erhalten, sind erheblicheerhebliche, dauerhafte Störungen des Gebietes zu vermeiden und zu untersagen.

Im Vogelschutzgebiet „Gottswald“ umfasst die Liste der besonders gefährdeten Arten, die ihren Lebensraum hier haben, wie z.B. den Rotmilan, Schwarzmilan, Eisvogel, Mittelspecht, Schwarzspecht, Wespenbussard, Grauspecht, Hohltaube und den Baumfalke.Baumfalken. Im Lebensraum gibt es u.a. auch nachgewiesene Vorkommen der ebenfalls besondersstreng geschützten europäischen Wildkatze und Gelbbauchunke. Insbesondere für die scheue Wildkatze ist es überlebenswichtig, dass störungsarme Waldgebiete erhalten werden.

Der Landesjagdverband plant den Bau eines 6ha6 ha = 60.000 m² = 8,5 Fußballfelder umfassenden „Schwarzwildgewöhnungsgatters“, also eineseinem TrainingsgeländesTrainingsgelände, fürin Jagdhunde,dem Jagdhunde an lebenden Wildschweinen "trainiert" werden. Dieses "Schwarzwildgewöhnungsgatter" soll inmitten des Vogelschutzgebietes „Gottswald“.„Gottswald“ und dem Wildtierkorridor gebaut werden.

Für die Errichtung dieser Anlage müssten zunächst mehrere tausend m² Wald für die Errichtung der Einzäunung abgeholzt werden (allein dies widerspricht dem Sinn eines Vogelschutzgebietes). Hinzu kommen Bäume, die die Sicherheit des Zaunes gefährden. Es müssten Stellplätze und ein Abfertigungsgebäude errichtet werden. AußerdemEs entstünde im Vogelschutzgebiet regelmäßiger AutomobilverkehrAutomobilverkehr. und zusätzlichDie permanente Anwesenheit von MenschMenschen und Tier.das lautstarke Gebell vieler Jagdhunde, welche an den Wildschweinen abgerichtet werden, (das "Verbellen" der Wildschweine gehört zum Ausbildungsziel) würde die zu schützenden Wildtiere vertreiben. Das Einzugsgebiet der Anlage würde einen Umkreis von 200 km versorgen! InDie derjagdliche FolgeAnlage musswürde den Wildtierkorridor unterbrechen und somit den Wanderweg für Wildtiere unpassierbar machen. Zusätzlich müsste das Gelände auch regelmäßig gepflegt werden, was wiederholt zuweitere Störungen imverursachen Schutzgebiet führen wird. würde.

Alle diese störendenEinflüsse Faktorenwürden sindeine Argumenteerhebliche, genug,dauerhafte umStörung solcheim AnträgeSchutzgebiet zudarstellen und das Gebot der Nichtverschlechterung missachten. Das Vorhaben inist Schutzgebietensomit abzulehnen!

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg verfolgt die Errichtung der Anlage an dieser Stelle.Stelle, Alternativeobwohl er selbst vor der Landtagswahl 2021 in B.-W. den Fraktionen einen Katalog mit Forderungen übergab, in dem er u.a. die Förderung von Wildwanderwegen einfordert. Dem Landesjagdverband sind alternative Standorte, die nicht in Schutzgebieten liegen, wurden offensichtlich nicht geprüft. bekannt.

Die Unterzeichner*innen fordern, Anträge zu Bauvorhaben in Schutzgebieten grundsätzlich ablehnend zu bescheiden. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ist aufgefordert, einen alternativen, umweltverträglichen Standort für das geplante Schwarzwildgewöhnungsgatter zu suchen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (24 in Ortenaukreis)


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