Region: Rennerod
Dialog
Umwelt

Kein Neubau eines Gewerbe- und Dienstleistungsparks Süd 2 in Rennerod.

Petition richtet sich an
Stadtbürgermeister Raimund Scharwat
1.214 Unterstützende

Sammlung beendet

1.214 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

26.08.2022, 19:30

Didaktisch Änderung: sichergestellt durch gewährleistet ersetzt.


Neue Begründung:

Neubau von Lebensmitteldiscountern und weiteren Geschäften am unbebauten Südrand von Rennerod und dies bei zunehmender Verödung der Innenstadt? Wir sagen Nein zu einer kommunalen Bauplanung ohne Mehrwert für den Bürger und zu Lasten der Natur.

Argumente gegen die Bauplanung aus Sicht des Naturschutzes:

Die Flächenversiegelung durch Gebäude und Parkplätze führt zu unmittelbarem Verlust der Lebensräume von Insekten und Singvögel im Plangebiet und auf den angrenzenden Grünflächen. Die Bautätigkeiten und der Betrieb werden sich negativ auf das in der Nähe befindliche NATURA 2000 Gebiet FFH "Feuchtwiesen"Feuchtwiesen und Heiden des Hohen Westerwaldes"Westerwaldes" (Abstand ca. 400 m Luftlinie) auswirken. Eine Beeinträchtigung des NATURA 2000 Gebiets  ist während der Bautätigkeiten aufgrund der Lärmentwicklung und der Staubemission zu erwarten. Auch nach Bauabschluss werden sich negative Einflüsse aufgrund Verkehrslärm durch den Betrieb der Lebensmitteldiscounter und den dazugehörigen Parkplätzen ergeben. Auf dem Plangebiet und in den angrenzenden Grünflächen werden Schwarzstörche regelmäßig beobachtet. Der Bereich entlang des Holzbaches dient als Nahrungshabitat der jährlich vorkommenden Schwarzstörche. Der Bau und der Betrieb des Gewerbegebiets wird sich auf die Habitate der nach FFH Richtlinie geschützter Arten Braunkehlchen und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling negativ auswirken. Für beide Arten werden im NATURA 2000 regelmäßig Bestände nachgewiesen. Ein weiteres Gewerbegebiet im Süden der Stadt erhöht das Verkehrsaufkommen und damit den Druck die Verkehrssituation durch eine zusätzliche Umgehungsstraße zwischen Westernoher Straße und Kreisel Süd zu entlasten. Die Umgehungsstraße würde unmittelbar an dem NATURA 2000 Gebiet vorbeiführen und die Habitate von Braunkehlchen und Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling zerstören. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Erhalt des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings in einer Projektinitiative (Quelle: Stiftung Natur und Umwelt RLP snu.rlp.de/de/projekte/wiesenknopf-ameisenblaeulinge/snu-eigenprojekt/projektvorstellung/).

Die Beleuchtung im Rahmen des Objektschutzes für Gebäude und Parkplätze führt zu einer hohen Lichtverschmutzung, womit sich negative Folgen für nachtaktive Insekten ergeben.  Ein Rückgang der Insektenpopulation im Umfeld des Plangebietes ist die Folge.  

 

Argumente gegen die Bauplanung aus Sicht der innerstädtischen Entwicklung

Die Erweiterung des Gewerbegebiets am Südrand von Rennerod ist kontraproduktiv für eine notwendige Belebung der Innenstadt. Die Versorgungssicherheit in der Verbandsgemeinde Rennerod ist bereits heute gesichert.gewährleistet. Die demografische Entwicklung rechtfertigt keine Vergrößerung bestehender Lebensmitteldiscounter bzw. Neuansiedlung in zusätzlichen Gewerbegebieten. Während im Süden der Stadt die Flächen für Lebensmitteldiscounter und Güter des täglichen Bedarfs vergrößert werden sollen, verödet das Versorgungsangebot im Stadtinneren zunehmend. Die Attraktivität für neue Geschäfte in der Innenstadt leidet, wenn Discounter ihr Sortiment und Warenangebot mit vergrößerten Geschäftsflächen erweitern. Die Versorgung des umliegenden ländlichen Raums mit den Gütern des täglichen Bedarfs konzentriert sich bereits heute einzig und allein auf ein Areal südlich der Stadt Rennerod.  Dies führt zu einer unausgewogenen Belastung des Gebiets hinsichtlich Flächenversiegelung und Verkehrsaufkommen.

Wir fordern deshalb die Stadt Rennerod auf, Konzepte für die Neuansiedlung von Gewerbetreibenden und Supermärkten zu erstellen die fußläufig im Innenstadtbereich erreichbar sind.

 

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29


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