Umwelt

Kein Mobilfunksendemast Im Flora-Fauna-Habitat In Petersdorf (Gemeinde Milmersdorf)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutsche Telekom Ag, Gemeinde Milmersdorf, Bauamt Prenzlau, Untere Naturschutzbehörde Prenzlau

310 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

310 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

16.08.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


01.07.2021, 22:47

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützer,

wir kämpfen weiter für unser Anliegen: Schutz der Natur und Bewahrung der idyllischen Landschaft in unserem schönen Kieferngrund.

Wir laden Euch herzlich zu unserem Bürgerfest am Samstag den 03.07. 14-17 Uhr unter dem Motto "Darf die Telekom alles? Wider Mensch, Natur, Erholung und Vernunft“ ein.

Wo: Wiese am Kieferngrund Nr.1

Genaue Adresse:
Kieferngrund 1,
17268 Milmersdorf

Gemeinsam sind wir stark - unterstützt uns durch Euer Kommen.

Grüße
Martin Eckert



16.02.2021, 22:12

Darstellung des aktuellen Sachstands nach Rundem Tisch vom 06.10.2020.
Da mit der Telekom eine Ruhephase vereinbart wurde, um Alternativstandorte zu planen, die Deutsche Telekom diese Phase jedoch ausgenutzt hat, um ihr Vorhaben entgegen einem Konsensgedanken weiter voranzutreiben, wird die Petition nun wieder weiter vorangetrieben und dafür die Laufzeit verlängert.


Neuer Petitionstext:

Update Februar 2021:

Kein Funkmast am sensiblen Ufer- und Badebereich am Lübbesee - Anwohner wehren sich weiter!!!!

Wir wollen weiterhin Naturerhalt sowie Erholung am Lübbesee und nicht am Funkturm!!!!

Aktueller Sachstand - Ergebnisse des Runden Tisches vom 06.10.2020:

#1.  Telekom/DFMG bricht einvernehmliche Lösungsfindung des Runden Tisches vom 06.10.20 mit Anwohnern, Gemeinde- und Landkreisverwaltung sowie NABU zu Alternativgrundstücken ab und verhöhnt Anwohner-Bürgerinitiative (BI) als "Liebhaberei Einzelner".

#2. Telekom/DFMG vereinbart mit Bürgerinitiative Ruhephase ("Waffenstillstand") zur Planung von Alternativen, nutzt diese dann jedoch arglistig zur weiteren Schaffung von Tatsachen (u.a. zur weiteren Bauplanung des bisherigen Anwohner widersprechenden Standortes) und besteht ggü. dem Bauamt auf weitere Bearbeitung des Bauantrages.

#3. Telekom/DFMG erhält Baugenehmigung am strittigen Standort

#4. Vielzählige Nachbar-Widersprüche von betroffenen Anwohnern sind bereits beim Bauamt eingelegt worden und mehrere RA-Kanzleien erarbeiten derzeit die ersten Klagen betroffener BI-Mitglieder/Anwohner.

#5. Die BI plant medienwirksame Aktionen gegen den Funkturm am Lübbesee, um die Telekom/DFMG zur Aufgabe am geplanten Standort und Ausweichen auf nicht so sensible Alternativgrundstücke überzeugen - technisch machbare Alternativen sind auf jeden Fall vorhanden, wie die Telekom beim Runden Tisch zugeben musste.

Gemeindevertretung, Landkreisverwaltung sowie NABU sprechen sich für die Bürger und für die Alternativstandorte aus.

Weitere Unterstützer, Ideen und Anregungen sind willkommen.

Petition

Im Dezember letzten Jahres wurden auf dem Grundstück unserer Bungalowgemeinschaft plötzlich Fällarbeiten vorgenommen. Bei einer Anfrage bei der Gemeinde nach der Ursache erfuhren wir, dass direkt neben unserer Bungalowgemeinschaft Kieferngrund der Bau eines 40m hohen Mobilfunkmastes geplant ist.

Wir - die über 200 Familien der Bungalowgemeinschaften Kieferngrund, Kleiner Eichwerder und Großer Eichwerder - sind entsetzt über dieses Vorhaben.

Denn diese Gegend und insbesondere der geplante Standort sind nicht nur ein herrliches Fleckchen unberührter Natur und nicht nur Teil des UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, der Standort liegt zusätzlich auch im Flora-Fauna-Habitat Lübbesee und ist damit auch Teil des europaweit bedeutenden Natura2000-Netzwerkes.

Entsprechend der Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) besteht deren Hauptziel darin, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.

Wir als Anwohner sind nicht gegen eine Mobilfunkversorgung – im Gegenteil. Dennoch sind wir gegen dieses Vorhaben.

Die Gemeinde Milmersdorf hat auf den massiven Bürgereinspruch bereits reagiert und am 16.12.2019 festgelegt, dass Alternativen für den Standort des Mobilfunkmasts geprüft werden sollen und dass bis dahin der Vorgang ruhen soll. Die Anwohner haben bereits Alternativvorschläge eingebracht. Dennoch wird bisher an den Plänen festgehalten.

Wir als Anwohner fordern:

  • Kein Mobilfunkmast im Flora-Fauna-Habitat
  • Gesprächs- und Kompromissbereitschaft seitens Deutscher Telekom
  • einen sofortigen Stopp des derzeitig geplanten Bauvorhabens (entsprechend Gemeindebeschluss)
  • einen Runden Tisch unter Beteiligung von Telekom, Gemeinde und Anwohnern zur Findung eines Alternativstandortes

Wir sind aus folgenden Gründen gegen das geplante Vorhaben:

Naturschutz

Das für den Bau vorgesehene Gelände liegt nicht nur im UNSECO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, sondern darüber hinaus im Flora-Fauna-Habitat (FFH) Lübbesee, Teil des europaweit bedeutenden Natura2000-Netzwerkes. Es ist unerklärlich, warum ein solches Vorhaben im FFH realisiert werden soll, wo es wenige 100m entfernt Standorte geben würde, die nicht im Schutzgebiet FFH liegen.

Das zur Bebauung vorgesehene Gebiet bietet eine Heimat für eine Vielzahl gefährdeter Arten der Flora und Fauna, z.B. der Zauneidechse, die als gefährdete Art auf der Rote Liste der bedrohten und gefährdeten Reptilien Deutschlands zu finden ist und deren Population durch die geplanten Bauarbeiten inkl. Befahrung der Wiese, Erdarbeiten und Betonierung vernichtet werden würde.

Es ist sicher möglich, ein Gelände außerhalb des FFH zu finden, auf dem die Errichtung der geplanten Anlage weniger negativen Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt hat.



Neues Zeichnungsende: 13.06.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 255


12.08.2020, 22:59

Das Anliegen ist immer noch aktuell, daher wird die Petition verlängert.


Neues Zeichnungsende: 13.09.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 249


15.06.2020, 01:13

Vorhandene Rechtschreibfehler wurden korrigiert


Neue Begründung: Weitere Gründe:
**Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes**
Bei dem vorgesehenen Mobilfunkmast-Standort handelt es sich nicht um ein Industrie- oder Stadtgebiet mit Hochhäusern etc., in dem ein 40m hoher Turm unauffällig wäre, sondern um ein Erholungsgebiet im Biosphärenreservat unmittelbar an einer Bungalowsiedlung mit eingeschossiger Bebauung mit Wochenendhäusern. Das Landschaftsbild ist ganz wesentlich geprägt von Wald, Wiesen und Seen.
Diese Idylle würde von der Bebauung der Wiese mit einem 40m hohem Ungetüm komplett zerstört.
Auch ein negativer Einfluss auf den für die Region wichtigen Tourismus ist zu befürchten.
Laut Baugesetzbuch (BauGB) kommt der Forderung nach Erhaltung vorhandener Ortsteile sowie Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes besondere Bedeutung zu.
Der in Planung befindliche Mast würde sowohl das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, als auch das Ortsbild komplett verändern.
Der geplante Mast überragt die vorhandene naheliegende Bebauung um das Zehnfache! Und dies bei einem Abstand von nur 20 Metern zum nächstgelegenen Grundstück. Selbst der Baumbestand mit einer Höhe von ca. 15-20m wird um das 2 bis 3-fache überragt.
Laut Antennenträgererlaß des MUNR gilt: „Um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weitgehend zu vermeiden, sollen Antennenträger möglichst dort geplant werden, wo das Landschaftsbild durch Vorbelastungen in seiner Qualität bereits eingeschränkt ist (Gewerbestandorte etc.) bzw. wo durch Sichtverschattung eine Reduzierung der Fernwirkung der Antennenträger erreicht werden kann (Waldgebiete, Nachbarschaft von Baumgruppen etc.).“
Dies ist auf der vorgesehenen Wiese am Weg zum See nicht der Fall.
Weiterhin ist zu hinterfragen, warum der Mast ausgerechnet in einer Senke erbaut werden soll und als Ausgleich daher eine extra hohe Bauhöhe aufweisen muss.
**Fehlende Beteiligung der betroffenen Nachbarn/Anwohner**
Die betroffenen Anwohner erfuhren erst im Dezember 2019 und auch nur per Zufall von den seit 2018 geplanten Baumaßnahmen, hatten somit bisher keine Kenntnisse über die geplanten Bauvorhaben und wurden in die Planung nicht einbezogen. Dabei sieht die Landesbauordnung eine Einbeziehung der Nachbarn explizit vor.
**Wertminderung der betroffenen Grundstücke**
Durch die Errichtung des Mobilfunkmastes in der unmittelbaren Nähe der Grundstücke der betroffenen Anwohner ist eine erhebliche Wertminderung der Grundstücke zu erwarten.
Der BGH in Karlsruhe urteilte 2014: „Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen bestehe zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen.“
Dies ist direkt auch auf die betroffene Bungalowgemeinschaft zu übertragen. Den Anwohnern werden durch den geplanten Bau erhebliche wirtschaftliche Nachteile zugemutet, die bei der Wahl eines alternativen Standorts für den Mast vermeidbar wären.
**Gesundheitliche Aspekte**
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO hat hochfrequente elektromagnetische Felder am 31.5.2011 in Gruppe 2B der IARC-Skala eingestuft. Diese Einordnung bedeutet, dass es nach Einschätzung der IARC nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung dieser Felder auf den Menschen gibt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in seinem Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm festgestellt, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zwar keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings gibt es weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich möglicher langfristiger Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen und insbesondere auf Kinder.
Das Bundesamt hat weiterhin festgestellt, dass weitere Forschungen notwendig sind, um den Sachverhalt wissenschaftlich fundiert belegen zu können.
Wir als Anleger Anlieger möchten nicht Teil dieser Untersuchungen werden und den unnötigen Strahlenbelastungen ausgesetzt sein, solange eine gesundheitliche Gefährdung (Krebsgefahr) nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine gute Funkabdeckung für das geplante Gebiet ist auch bei einem weiter entfernten Mast möglich und würde die Strahlenbelastung für die Anwohner exorbitant verringern (im Vergleich zu den geplanten 20m Abstand zum nächstgelegenen Grundstück).

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 25


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