Region: Winnenden
Sicherheit

Kein Maßregelvollzug in Winnenden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth

1.648 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.648 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

06.10.2022, 18:08

Anpassung des roten Fadens und Ergänzung von Argumenten.


Neuer Petitionstext:

Maßregelvollzug im Familienviertel?

In Winnenden soll eine Einrichtung für 75 Straftäter aus dem Maßregelvollzug errichtet werden. Mitte November 2022 soll der Gemeinderat eine Entscheidung treffen, an welchem der zwei vorgeschlagenen Standorte der Bau durchgeführt werden soll (Link Standortbeschreibung des Bauträgers).

Beide Alternativen befinden sich im Stadtkern Winnenden in direkter Nachbarschaft von WohngebietenWohngebieten, Bildungseinrichtungen und Bildungseinrichtungen.ImKindergärten. FalleDirekt desan Standortsden 2geplanten würdeStandorten derführen Maßregelvollzugwichtige entlangSchulwege desentlang, Holunderwegsan entstehen,denen einetäglich wichtigerKinder Schulwegaus den umliegenden Wohngebieten, aus Schelmenholz und aus Schwaikheim unbeaufsichtigt entlanggehen bzw. fahren. (Link Schulwegplan der Stadt Winnenden) für die Kinder und Jugendlichen der Albertville-Realschule, Lessing Gymnasium und der Haselsteinschule. Auch 4 Kindergärten befinden sich in unmittelbarer Nähe dieses belebten und stark frequentierten Fußwegs.Einige Argumente der Träger für den Standort „Holunderweg“ sind (Quelle: Öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.09.2022 der Stadt Winnenden):a)    Das Gebäude muss in direkter Nähe des Kernstandorts der Psychiatrie liegen.b)    Das Gebäude sollte an bestehende Anlagen (wie hier das Krankenhaus) angeschlossen sein, um Wasser-, Stromleitungen etc. mitnutzen zu können und somit Kosten zu sparen.c)     Das Gelände sei groß genug, um die aktuell geforderten 75 Plätze abdecken zu können.

Bild: Quelle www.winnenden.de/site/Winnenden_Responsive/get/params_E200366307/20063810/2022_09_28%20Präsentation%20MRV%20Projektstudie_GR%2027-09-2022.pdf



Neue Begründung:

Die vorgeschlagenen Standorte bieten keine Wahl, sondern nur zwei schlechte Optionen!

  • Der ArgumentationWunsch des Trägers widersprechen wir deutlich:Zu a) Der Wunsch nach Anbindung an den Kernstandort ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dochaber diesnicht sozial verträglich. Der Park ist keinumgeben muss!von Auchmehreren anderefamilienreichen LösungenWohngebieten. Die Familien wollen auch zukünftig in näherereiner sicheren Umgebung lassenleben. sichDer logistischMaßregelvollzug gutwürde umsetzen.Zunur b)wenige Meter neben Wohnhäusern entstehen siehe Link. Alle anderen Standorte des ZfP liegen außerhalb der Kernstadt. 
  • Eine Kontaktaufnahme der Straftätern mit den vorbeilaufenden Kindern ist durchaus möglich (z.B. durch gekippt Fenster) auch wenn sie nur verbal sind. Neben unseren Kindern und Nachbarn würden zukünftig auch die Pateienten des Maßregelvollzugs auf Freigang und deren Besucher die Fußwege nutzen. Was das mit einem Kind oder Jugendlichen auslöst ist nicht absehbar.
  • Die zu erwartenden Kosten durch Abriss und Neuaufbau von bestehenden Gebäuden / Nutzungen und den Aufbau in der direkten Nähe eines Gewässers führen bei Standort 2 zu sehr hohen Kosten. Inwieweit hier Kosten im Vergleich zu einer Neuerschließung an einem anderen Standort außerhalb Winnendens gespart werden würden ist fraglich.Zu c) Der Bedarf an der Therapie von Patienten in einem Maßregelvollzug steigt und wird sicherlich auch zukünftig steigen. Das Gelände bietet keine Möglichkeiten der Erweiterung, sodass man in der Zukunft erneut vor Standorts-Problemen stehen dürfte. Des Weiteren würde hier eine Fläche direkt neben dem Krankenhaus besetzt werden, welche perspektivisch für Weiterentwicklungen der Krankenhausgebäude in der Zukunft wegfallen würden.Unabhängig von unserer grundsätzlich positiven Einstellung zu Integrationsprojekten kommen wir nicht umhin, die aktuellen Alternativen für den Standort anzuzweifeln. Die Gebäude des Maßregelvollzugs würden bei beiden Standorten nur ca. 30 Metern Entfernung von Wohngebäuden (Hauswand zu Hauswand siehe Link) errichtet werden. Hier wohnen zahlreiche Familien mit kleinen Kindern, welche auch zukünftig in einer sicheren Umgebung leben möchten.Darüber hinaus führt ein intensiv durch Schüler und Kindergartenkinder genutzter Gehweg direkt an dem zur Diskussion stehenden Standort Holunderweg vorbei. Eine Kontaktaufnahme der Straftätern mit den vorbeilaufenden Kindern ist daher durchaus möglich (z.B. durch gekippt Fenster) auch wenn sie nur verbal sind. Was das mit einem Kind oder Jugendlichen auslöst ist nicht absehbar.
  • Winnenden wird schon seit Jahrzehnten durch überdurchschnittlich viele soziale, integrative Einrichtungen geprägt. Der Amoklauf 2009 erschütterte die gesamte Stadt und stellte auch die Integrationsbereitschaft der Bürger auf eine Probe. JetztDirekte Anwohner der geplanten Standorte waren bei diesem fürchterlichen Ereignis dabei und haben bis heute mit deren Auswirkungen zu kämpfen. Jetzt mitten in das Stadtgebiet Straftäter mit(Haftstrafe bis zu 7 Jahre) mit psychologischen Behandlungsbedarf setzen zu wollen ist nicht nachvollziehbar.

Unabhängig von unserer grundsätzlich positiven Einstellung zu Integrationsprojekten kommen wir nicht umhin, die aktuellen Alternativen für den Standort anzuzweifeln.

Daher fordern wir die Suche nach einem Standort für die Unterbringung von Straftätern im Maßregelvollzug außerhalb von Wohngebieten und der Stadt Winnenden!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 563 (396 in Winnenden)


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