02.02.2021, 18:30
Liebe Leserinnen und Leser,
in der angehängten PDF-Datei können Sie die Fragen einsehen, die ich Herrn Kliewe zum Resort-Hotel gestellt habe. Sobald mir seine Antworten vorliegen, werde ich diese ebenfalls auf dieser Seite veröffentlichen.
Bürgerbeteiligung ist ein Recht des Bürgers. Mit dieser Beteiligung soll gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger am planerischen Entscheidungsprozess teilhaben und ihnen damit auch ermöglicht wird, dass sie ihre Rechte wahrnehmen und ihre Belange und Vorstellungen in den Planungs- und Entscheidungsprozess der Gemeinde eingehen. Die Bürger sind über die Planung zu unterrichten. Die Unterrichtung muss eine „Anstoßwirkung“ haben. (1)
Diese Anstoßwirkung seitens der Stadt konnte ich noch nicht wirklich wahrnehmen, ich bin aber sicher, dass sich dies durch unsere Petition in Zukunft ändern könnte.
Teilen Sie diese Seite gerne mit weiteren Bekannten. Wenn Sie mögen, bleiben Ihre Unterschriften anonym.
Ihre Inken Arndt
Quelle (1) www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Planen-und-Bauen/Planungsrecht/Hinweise-TOEB