27.03.2024, 11:30
orthografische Änderungen aufgrund von Rückmeldungen
Neue Begründung:
Die betroffenenbetroffene Fläche ist sowohl im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta als auch im eigenen Flächennutzungsplan der Stadt Vechta als "Vorranggebiet Landwirtschaft" ausgewiesen. Sie liegt mit hochwertigen Bodenfeuchtestufen inmitten des Trinkwassergewinnungsgebietes des Wasserwerks Vechta. Zudem ist der Bereich des Überschwemmungsgebietes "Vechtaer Moorbach" nicht weit entfernt: Weitere Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen bedeutet noch mehr abzuführendes Oberflächenwasser. Nicht alles anfallendesanfallende Wasser kann auf der Fläche aufgefangen und versickert werden.
Diese Einzelfläche als Gewerbe auszuweisen bedeutet die Umkehr der bisherigen Planungsabsichten der Stadt Vechta. Es sollten bislang die Flächen entlang der B69 zwischen Stadtkern und Langförden vorrangig als Gewerbegebiete genutzt werden. Hierzu bestehen seit Jahren rechtskräftige Bebauungspläne mit über 40 Hektar Fläche. Da die aktuelle Handlungsstrategie der Stadt Vechta lediglich aus "Vermittlungsarbeit" von Kontaktdaten zwischen Eigentümern und Kaufinteressenten besteht, versucht die Stadt Vechta nun den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und diese Fläche, die im städtischen Besitz ist, zu verkaufen und so Einzelinteressenten, die mit dem "Wegzug aus Vechta drohen",
zufrieden zu stellen. Sorgen und Bedenken von Anwohnern und Landwirten werden außer Acht gelassen.
Neues Zeichnungsende: 25.06.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 185 (135 in Vechta)