10.06.2021, 14:24
Dem im Früjahr vorgelegten Baugrundgutachten ist eine bebaute Fläche von 42850 m2 zu entnehmen. Die Daten der versiegelten Fläche wurden dem angepasst.
Neuer Petitionstext:
Die Firma Bauerngut GmbH ist eine Tochter des EDEKA-Konzerns Minden-Hannover. Sie betreibt u.a. ein Produktionswerk für Fleischprodukte am Westrand von Bückeburg, gelegen an den Straßen Weinberg und Hasengarten. Die Firma plant den Neubau eines Logistikzentrums im Landschaftsschutzgebiet Bückeburg West/Sandfurth. Es soll mitten im Landschaftsschutzgebiet nahe dem Naturschutzgebiet Hofwiesen gebaut werden und wird den grünen Bückeburger Viertelkreis zwischen Schloss, Mausoleum und Hofwiesen gegen das Wesergebirge abriegeln. Es entsteht ein neues Industriegebiet mit 24-h-Betrieb, Lärmemissionen (mindestens alle 13 min ein LKW) und bei Nacht mit Flutlicht und Flugsicherheitsbefeuerung. Der LKW-Verkehr würde die Lärmemissionen, die von der B 83 und der B 65 ausgehen, dramatisch steigern.
- mindestens
25.00042.000 qm versiegelte Fläche (fast so viel wie46 Fußballfelder) - Versiegelung hochwertiger Böden
- Störung des natürlichen Wasserhaushalts
- Höchst negativer Einfluss auf heimische Tier- und Pflanzenwelt
- 150m breit, 89 m tief, 27m hoch
- Tag- und Nachtbetrieb 24/7, mehrere hundert LKWs pro Tag
- unwiederbringlicher Verlust eines intakten Ökosystems
- die Lebensqualität in Bückeburg wird nachhaltig gesenkt
- Der Bau des Logistikzentrums bedeutet die Entwertung von vielen Wohngebieten
- Abwertung des Bückeburger Tourismus
- Ein attraktiver Landschaftsraum mit hohem Erholungswert wird zerstört und die Anbindung Bückeburgs an das touristisch erschlossene Weserbergland verbaut.
Der Rat der Stadt Bückeburg hat einen Antrag an den Landkreis auf Aufhebungauf Aufhebung des Landschaftsschutzes für den Bauplatz gestellt. Nach Zustimmung des Kreisausschusses werden dazu Unterlagen ausgearbeitet, die öffentlich auszulegen sind. Nach Auswertung eingegangener Einsprüche und Bedenken soll der Kreistag des Landkreises Schaumburg die Aufhebung genehmigen. Dann - oder zeitgleich - wird die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplans durch den Rat beschließen lassen und diesen und den bereits einmal vorgestellten Bebauungsplan Nr. 93 für eine Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erneut auslegen. Danach - nach Auswertung und Beschluss des Rats der Stadt über die eingegangenen Anregungen und Bedenken - kann- kann der Stadtrat die Änderung des F-Plans und den B-Plan beschließen. Hierauf kann die Firma EDEKA/Bauerngut den Bauantrag einreichen und ggf. kurzfristig mit dem Bau beginnen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 872 (360 in Bückeburg)