01.11.2020, 19:16
Änderung nach Überprüfung der Richtigkeit der gemachten Aussagen
Neue Begründung: Natürlich ist es verständlich und legitim, nach bestem Wissen mögliche Ansteckungsszenarien zu verhindern.
Eine kategorische Verhinderung der Musikschularbeit schießt aber über das Ziel hinaus.
Die Musikschularbeit sollte differenziert betrachtet werden.
Ca. 90 % des Unterrichtes ist Einzelunterricht. Es befinden sich jeweils nur ein Schüler mit der Lehrerin / dem Lehrer im Unterrichtsraum.
Die Erfahrung aus den letzten Monaten zeigte, dass hierbei die Hygiene- und Abstandsregeln (einschl. Mundschutz) unproblematisch umgesetzt werden konnten.
Es ist völlig unverständlich, gerade in dieser schwierigen Zeit den Schülern die Möglichkeit des Instrumentalunterrichts zu nehmen.
Ich bitte darum, dieses Verbot zu überprüfen, zumal es meiner Information nach unabhängig von der Höhe der Covid 19 Infektionszahlen neben NRW nur noch in NRW gelten soll. Hessen und Sachsen gilt.
(Quelle: www.musikschulen.de/aktuelles/corona/wiedereinstieg/index.html )
Dieter Ogrzewalla
Musikschullehrer
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 216