Bürgerrechte

Kein Bau eines Flüssigmistlagers (Güllelagune) mit Abfüllplatz in Katholisch-Willenroth

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bauaufsichtsbehörde, Main-Kinzig-Kreis, Herrn Thorsten Stolz (Landrat des Main-Kinzig-Kreises), Herrn Michael Reul (Landtagsabgeordneter Wahlkreis 43 [MKK III])

469 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

469 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.03.2022, 18:52

Begründung für die Änderung:
Für eine Petition eines Ortsbeirats, die sich an die Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises richtet, fehlt die Rechtsgrundlage. Der Ortsbeirat hat keine Kompetenz, Erklärungen gegenüber Stellen außerhalb der Stadtverwaltung abzugeben (§ 71 Absatz 1 HGO).
Deshalb wird diese Petition hilfsweise als Petition der Bürgerinitiative „Keine Güllelagune in Katholisch-Willenroth“, vertreten durch Reiner André, Bernhard Bös, Godehard Goralewski (Schriftführer), Walter Haschke (1. Stellv. Vorsitzender), Daniela Krack (Vorsitzende), Bianca Mehring, Daniel Noll und Winfried Weber (2. Stellv. Vorsitzender) eingereicht.
Die Beschreibung und der Fließtext wurden dementsprechend angepasst: der kommunale Bezug (Ortsbeirat, Stadt Bad Soden-Salmünster) wurde ersetzt durch die Bürgerinitiative.
Die Gründe und Bedenken, die aus unserer Perspektive gegen den Bau eines Flüssigmistlagers in Katholisch-Willenroth sprechen, haben sich nicht geändert.
Um bei einer möglichen


Neuer Petitionstext:

Die Rahn/Farr GbR aus Büdingen hat den Neubau eines Flüssigmistlagers (Lagune) mit Abfüllplatz in der Gemarkung Katholisch-Willenroth, Flur 8, Flst. 40 bei der Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises beantragt. Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster hat sich eingehend mit dem Bauvorhaben befasst und das Einvernehmen zum Bauantrag versagt. Auch die Ortsbeiräte Katholisch-Willenroth und Kerbersdorf haben deutlich gegen das Projekt Stellung bezogen. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde trotzdem erteilt wird: Seit 2017 muss gem. § 12 DüV (Düngeverordnung) eine Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger von mindestens sechs Monaten vorhanden sein. Da der Gesetzgeber diese Vorgaben gemacht hat ist er nun auch daran interessiert, dass solche Bauvorhaben priorisiert genehmigt werden. Die Bauaufsichtsbehörde hat bereits mitgeteilt, dass sie das Vorhaben als privilegiert und als genehmigungsfähig nach § 35 BauGB ansieht.

Obwohl Frau Rahn-Farr im letzten Jahr, während ihrer Wahlkampagne als Kandidatin für den Bundestag, betonte, sie wolle das Vorhaben nur umsetzen mit dem Einvernehmen der Bürger*innen und der Ortsbeiräte, wurde der Bauantrag nun ohne dieses gestellt.

Die Rahn/Farr GbR habenhat bereits mehrfach versucht, eine Genehmigung für den Bau einer Güllelagune zu erhalten, zuletzt im benachbarten Untersotzbach, Ortsteil von Birstein.Birstein, Alleein Flüssigmistlager zu bauen. Dort stieß sie aber auf massiven Widerstand der Bürgerschaft und ließ das Vorhaben scheitertenfallen. undNun entschied man entschied sich zuletzt mangels Alternativen für den aus unserer Sicht nur wenig geeigneten Standort in Katholisch-Willenroth.

Wir - die OrtsbeiräteBügerinitiative von„Keine Katholisch-WillenrothGüllelagune undin KerbersdorfKatholisch-Willenroth“ - fordern die Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises dazu auf, den Antrag der Rahn/Farr GbR kritisch zu prüfen und die Bedenken der Stadt Bad Soden-Salmünster, der beiden Ortsbeiräte sowie besorgter Bürger*innen mit einfließen zu lassen.

Wir wollen, dass der Bauantrag der Rahn/Farr GbR zur Errichtung eines Flüssigmistlagers in der Gemarkung Katholisch-Willenroth abgelehnt wird!



Neue Begründung:

Folgende Gründe sind uns sehr wichtig und sprechen aus unserer Sicht gegen den Bau der Güllelagune:

  1. Der überwiegende Teil (>85%) der gülleproduzierenden Rinder der Rahn-Farr GbR (400(ca. 350 Stück) stehensteht in BüdingenBüdingen/Rinderbügen (Rinderbügen).(siehe Zeitungsartikel KN vom 25.01.2022). Die Güllelagerung ist kein Problem der Stadt Bad Soden-SalmünsterBürger*innen bzw. eines Landwirtes aus Katholisch-Willenroth. Der Standort muss in Büdingen liegen.
  2. Unklare Zuwegung in das abgelegene Salztal: die Zuwegung wird von der Rahn/Farr GbR im Bauantrag nicht konkret ausgeführt. Sie soll "südlich" erfolgen. Das komplette Gebiet ist verkehrstechnisch kaum erschlossen und für Transporte mit 40t-Sattelschleppern absolut ungeeignet. Der einzige dorthin führende Feldweg ist sehr schmal und bereits stark beschädigt. Der Magistrat der Stadt BSS entschied sich vor allem aufgrund der schlechten Zuwegungsmöglichkeiten und zu erwartenden Wegeschäden gegen den Bau der Güllelagune im Salztal.Salztal (. Die Bauvoranfrage wurde daraufhin von der Rahn-Farr GbR zurückgezogen und der jetzige Bauantrag wurde gestellt: die Zuwegung wurde nach unserer Meinung bewusst offen gelassen.
  3. Deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung in Katholisch-Willenroth durch große, für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegebene Sattelschlepper: Die Fahrer und Subunternehmer, die derzeit für die Rahn/Farr GbR Gülle transportieren nehmen den Weg durch unser Dorf (Mühlenstraße und Waldschulstraße) - oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Auch diese Straßen sind schmal und es gibt durch den Begegnungsverkehr landwirtschaftlicher und privater Fahrzeuge bereits verkehrstechnische Probleme, vor allem an Engstellen und in Kurvenbereichen besteht erhöhte Unfallgefahr. Wie wird die Situation, wenn noch mehr dieses Zubringerfahrten zur Güllelagune stattfinden?
  4. Erhöhte Instandhaltungskosten des Wegenetzes für die Stadt Bad Soden-Salmünster: Wer trägt die Kosten für die Instandhaltung/Erneuerung des Wegenetzes? Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen im Schwerlastbereich sind die Feldwege bereits stark beschädigt. Die Kosten zur Instandhaltung der Feldwege werden bisher gemeinschaftlich von den Jagdgenossen Kath.-Willenroth und der Stadt BSS getragen. Die Jagdgenossen haben in der letzten Ortsbeiratssitzung von Katholisch-Willenroth signalisiert, dass sie anstehende Projekte derzeit nicht bezuschussen und umsetzen werden, da die Wege durch die Rahn/Farr GbR über Gebühr belastet werden. Die Fahrten zur geplanten Güllelagune werden zum Großteil im Winter erfolgen. In dieser Jahreszeit sind die Wege - durch die starke Nässe bedingt - besonders anfällig und halten den großen 40t-Lasten nicht stand. Durch die Überbreite sind vor allem die Banketten stark betroffen. Hier wird es definitiv größere Schäden geben. Wer trägt hierfür die Kosten? Die Stadt BSS/die Jagdgenossen Kath.-Willenroth oder das Unternehmen Rahn/Farr GbR?
  5. Befürchtung der Überschreitung der im Antrag angegebenen Fahrten pro Jahr: Wir befürchten, dass die im Bauantrag geplanten 226 Transporte pro Jahr deutlich überschritten werden.werden Wirkönnten. vermuten, dass die Rahn/Farr GbR den Kauf und Handel mit Gülle betreibt. Dementsprechend wird mehr Gülle gelagert, als von den eigenen Rindern produziert. Die Gefahr des Gülleimports in der Gemarkung Kath.-Willenroth besteht.
  6. Befürchtung einer Havarie des Güllebeckens und von Gülleaustritten bei schweren Fahrzeugkollisionen. Die betroffenen Bürger*innen haben Angst vor einer Havarie des Beckens. Ebenso, dass es zu Gülleaustritten durch Fahrzeugkollisionen kommen kann. Im Salztal wäre eine Gewässer-Verunreinigung der Salz und des Mühlgrabens mit einhergehendem Fischsterben die Folge.
  7. Bedrohung des in der Landschaftsschutzbewertung als hoch schutzwürdig einzustufenden Salztals: Das Güllelager ist in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Kinzig geplant. Eine Atkis-Gewässerfläche liegt direkt angrenzend nördlich des geplanten Beckens, der „Teich an der Hilpertsmühle nördlich Kerbersdorf“ – ein gesetzlich geschütztes Biotop. Weiterhin laufen die Atkis-Gewässerachsen des Mühlgrabens und der Salz östlich und süd-östlich. Das Flora-Fauna-Habitat „Talauen bei Freiensteinau und Gewässerabschnitte der Salz“ unmittelbar darunter ist ebenfalls betroffen. Bei einer Leckage wird die Gülle direkt in diese Gewässerachsen fließen. Bei einem Unfall mit einem Transportfahrzeug könnten Teich und Biotop ebenfalls betroffen sein. Weiterhin bestehen große Bedenken einer Havarie des Beckens durch die Zunahme von Starkregen und Hochwasser in den letzten Jahren. Die Gülle würde über die Salz in die Kinzig fließen - der Huttengrund und das Stadtgebiet BSS wären direkt betroffen.
  8. Minderung des Naherholungswertes des Salztales durch das erhöhte Transportaufkommen, die Geruchsbelästigung und die Veränderung des Landschaftsbildes. 

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 257 (186 in Bad Soden-Salmünster)


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