Am 17.4.2024 wurde per Beschluss des Verfassungsgerichtshof Berlin festgestellt, dass der beschwerdeführende Imker in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Urteil vom 12.1.2022 des Oberverwaltungsgericht Berlin verletzt wurde. Das Gericht hatte die gut begründeten Repliken verworfen obwohl gerade angesichts der schnellen Natur der Sache (zwischen Anordnung und Umsetzung der Abtötung inkl. zweier Gerichtsinstanzen lagen gerade mal drei Wochen) eine Hauptsacheentscheidung erst im Nachhinein möglich ist.
Daher wird das Verfahren erneut an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, die Kosten der Verfassungsbeschwerde werden zumindest teilweise vom Land Berlin getragen.
Damit wird der Fall des Imkers, der auf mündliche Anweisung eines bezirklichen Amtstierarztes acht mehrfach auf AFB negativ gestestete Bienenvölker abtöten mußte, erneut auf den Terminplan des Oberverwaltungsgerichtes gesetzt werden müssen. Gratulation für diesen Erfolg, nun ist weiter Daumen-drücken angesagt dass sich das Gericht nochmal gründlich durch die Schriftsätze arbeitet.
Die Crowdfunding-Aktion unter www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker hat bereits sagenhafte 69% der Verfahrenskosten für die Verfassungsbeschwerde zusammengebracht - einfach fantastisch! Selbst Vereine und Verbände haben sich beteiligt!
Hier nun zum Nachlesen: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut - schlagende Argumente für mehr Gerechtigkeit in dem Verfahren. Drücken wir die Daumen, dass die 48 Seiten die Richter und Richterinnen an Berlins höchstem Gericht Gehör finden.
Unsere Crowdfunding-Aktion unter www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker hat bereits sagenhafte 69% der Verfahrenskosten für die Verfassungsbeschwerde zusammengebracht - einfach fantastisch! Selbst Vereine und Verbände haben sich beteiligt!
Hier nun zum Nachlesen: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut - schlagende Argumente für mehr Gerechtigkeit in dem Verfahren. Drücken wir die Daumen, dass die 48 Seiten die Richter und Richterinnen an Berlins höchstem Gericht Gehör finden.
Aufgrund der konsequenten Ablehnung der Gerichte, sich mit dem bahnbrechenden Urteil aus Münster auch nur ansatzweise zu beschäftigen und dem Zurückweisen der Klage, wurde nunmehr in letzter Instanz eine Verfassungsbeschwerde erhoben.
Da die Kosten dieser Klage rein privat getragen werden müssen, wurde eine Crowdfunding-Aktion gestartet. Wir freuen uns über unterstützende Spenden und Verbreitung der Kampagne: www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker
Liebe Imker und Imkerinnen,
Bienenfreunde und Naturliebhaberinnen,
Tierfreunde und Bienenliebhaberinnen,
seit 2 1/2 Jahren liegen Ihre Unterschriften für eine bessere, rechtskonforme Bienengesundheitsvorsorge beim Land Berlin - und bisher wurde nur ein Punkt umgesetzt: Ein Berlin-weites Monitoring auf die Amerikanische Faulbrut wurde gestartet.
Alles andere blieb dahingegen unbearbeitet: Kein Ausführungsgesetz und noch immer keine Transparenz bei der Bekämpfung oder fachliche Unterstützung durch Bienenseuchensachverständige.
Dem von der Abtötungsanweisung betroffenen Imker wird der Rechtsweg versperrt - trotz des bahnbrechenden Urteils aus Münster (siehe www.openpetition.de/petition/blog/kein-amtstieraerztlich-verordnetes-abtoeten-von-gesunden-bienenvoelkern-in-berlin/40) will sich kein Berliner Gericht auch nur ansatzweise mit diesem Urteil beschäftigen und so wiesen die Gerichte die Klage als unbegründet ab - schließlich seien die Bienen ja nun schon tot und es bestehe daher keine Wiederholungsgefahr.
Vor diesem Hintergrund wurde in letzter Instanz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht um endlich Rechtsgehör zu erhalten.
Diese Verfahrenskosten kann der Imker nun nicht mehr finanzieren; keine Rechtsschutzversicherung zahlt und der Anwalt hat bereits viele Leistungen des Verfahrens pro bono (also ohne Honorar) erbracht. Für seine von Amtswegen abgetöteten Völker hat der Imker bis heute keinen Cent aus der Tierseuchenkasse erhalten und wir als gemeinnütziger Verein dürfen sein Verfahren nicht finanziell unterstützen.
Daher wurde nun privat eine Crowdfunding-Kampagne gestartet und inständig bitte ich Sie/Euch um Unterstützung: www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker
Bitte verteilt diesen Link unter allen, denen Bienen und Tierschutz etwas bedeuten.
Jeder Beitrag zählt - Vielen Dank für Ihre/Eure Spende!!!
Herzliche Grüße
im Namen des ganzen Vorstandes des IV Reinickendorf-Mitte e.V.
Melanie von Orlow
seit fast 2 Jahren sind die Unterschriften für ein besseres Bienengesundheitsrecht in Berlin in den Händen des Berliner Justizsenators - leider nur fehlt noch immer das Ausführungsgesetz für eine einheitliche, transparentere und bienenfreundliche Tierseuchenbekämpfung in Berlin.
Angeblich - so munkelt die Gerüchteküche - sind sich die Berliner Amtstierärzte noch immer nicht einig, wohin die Reise gehen soll: Während manche das "Stomping out" - also das Eliminieren ganzer Bienenstände selbst bei deren negativen Einzelfallbefundung für gerechtfertigt halten, sind andere Bezirke entspannter und dulden selbst wiederholtes Sanieren sporenpositiver Völker.
Da nun infolge Änderungen im EU-Recht die Überarbeitung der Bienenseuchenverordnung auf dem Plan steht, mag sich das also noch lange hinziehen.
Zwischenzeitlich hat sich dennoch so einiges getan:
- Ein zentraler Punkt unserer Petition wurde endlich erfüllt und ein AFB-Monitoring gestartet - mit der beruhigenden Erkenntnis, dass bisher kaum AFB-Funde gemacht wurden. Allerdings sind noch zu wenige ImkerInnen mit dabei - die Zielgröße von knapp 10% der Berliner Imkerschaft ist noch nicht erreicht! Man kann also noch mitmachen!
- Unverändert offen ist der Wunsch nach Bienenseuchensachverständige - die auf Initiative des Imkerverbandes ausgebildeten Fachleute können unverändert nur auf privater Ebene agieren und werden von Amtswegen offenbar nur sporadisch angesprochen. Hier fehlt unverändert eine rechtliche Grundlage - daher hat der scheidende Vorstand des Imkerverbandes diese Petition noch mal postalisch beim Justizsenator in Erinnerung gebracht.
- Die erste Instanz des Verwaltungsgerichtes hat die Annahme der Verfahrensfeststellungsklage des von der Abtötung betroffenen Imkers angeblich mangels Wiederholungsgefahr abgewiesen obwohl das BA Pankow im Gerichtssaal die Wiederholung des Vorfalls bestätigte - die Wiederzulassung der Klage wurde beantragt, die Sache ist also unverändert in der juristischen Aufarbeitung.
Am 7.9.2021 fand die Verhandlung über die Verfahrenfeststellungsklage statt, die der in Pankow von der Abtötung gesunder Bienenvölker betroffene Imker angestrengt hatte um das Verfahren an sich (mündliche Abtötungsanweisung ohne schriftlichen Bescheid, Abtötung zweifach negativ befundeter Bienenvölker nur weil weil sie zum Bienenstand gehörten, usw.) auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Das Veterinäramt Pankow wurde nebst Anwalt durch Dr. Zengerling, dem Leiter des Veterinäramtes, vertreten.
Zu Beginn der ca. 45minütigen Verhandlung wurde eigentlich eine Nebensache diskutiert: die immer noch ausstehende Entschädigung für die Abtötung. Hier hatte die Tierseuchenkasse telefonisch den klagenden Imker an den Amtstierarzt verwiesen, wo der Antrag auch fristgerecht einging (was die Beklagten zunächst bestritten). Allerdings sei man dort nicht zuständig (was man dem Kläger aber erst Wochen nach Fristablauf mitteilte und die Tierseuchenkasse offenbar anders beauskunftete).
Anschließend ging es um die Zulässigkeit der Klage, bei der sich die Richterin sichtlich bemühte, die Einmaligkeit des Vorganges zu betonen (dann wäre die Unzulässigkeit der Klage feststellbar).
Doch die Nachfrage des klageführenden Anwaltes direkt an das Veterinäramtes stellte klar: Man würde in Pankow in gleicher Situation genau so wieder handeln, man müsse die benachbarten Imker in der Umgebung vor "ökonomischen Schaden" schützen. Dabei stellte man gleichzeitig auch fest, dass es mangels Bienenflug nicht möglich gewesen sei, eine Sanierung durchzuführen - wie dann aber im Winter die Übertragung der Krankheit bei Standsperre erfolgen soll (weshalb man es ja mit der Abtötung so eilig gehabt hatte), blieb im Dunklen.
Die Ausführungen des klagenden Imkers, der auf die offizielle Leitlinie zur AFB-Bekämpfung, das Urteil auf Münster mit der Differenzierung zwischen erkrankten und sporentragenden Völker und die mangelnde Qualifikation des Amtstierarztes verwies (der das Mitbringen sinnfrei "abgekochter Löffel" zur Probennahme erwartet hatte und ein nicht gegen AFB-Sporen wirksames Präparate zur Desinfektion mitbrachte) wurden wortwörtlich von Herrn Zengerling als "Blödsinn" abgetan.
Tatsächlich verstieg sich das Veterinäramt sogar zu der Behauptung, der Imker habe die Faulbrut von Pankow nach Spandau verbracht obwohl es dafür bisher keine Belege gibt (außer dem Fund mehrerer Faulbrutherde in Spandau, was allenfalls eher für das Verbringen von Spandau nach Pankow sprechen würde).
Interessant war auch zu erfahren, dass die diversen Ordnungswidrigkeitsverfahren mit denen das Amt den klagenden Imker und seine am Stand mitarbeitende Kollegin überzogen hatte, nun seit Jahren in Erwartung auf dieses Verfahren pausierten.
Die Kläger beantragten, die rechtswidrige Anordnung zum Tötung der Völker festzustellen und die Beklagten auf Schadensersatz zu verpflichten. Die Beklagten beantragten die Abweisung der Klage.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Einen Tag vor der Neuwahl des Vorstandes beim Landesverband gibt dieser bekannt, dass nun endlich Ende Juni (und damit über ein Jahr nach unserer Vorlage des Entwurfs eines Erinnerungsschreibens) an Dr. Behrendt geschrieben hat!
Applaus für diesen längst überfälligen Schritt!!!
Denn bisher ist eines klar: Die Veterinärämter der Stadt sind offenbar absolut uneinig über die richtige Strategie beim Umgang mit der Amerikanischen Faulbrut. Daher kommt das Projekt "Berliner Ausführungsgesetz zum Bienengesundheitsgesetz" einfach nicht weiter.
Während in Berlin-Haselhorst drei verschiedene AFB-Linien offenbar schon seit geraumer Zeit für Sporenfunde (aber nicht für Sperrbezirke) sorgen, wird andernorts bald verhandelt: Die Verfahrenfeststellungsklage wird voraussichtlich noch in diesem Jahr verhandelt! Der betroffene Imker, der im Dezember 2018 zum Abtöten negativ befundeter Bienenvölker verurteilt worden war, hofft, dann endlich einen Schadensersatz für diesen behördlichen Übergriff zu erhalten.
Leider ist in Sachen Petition bisher noch immer keine Antwort von Seiten SenJustVA erfolgt. Immerhin wurde nun aber ein Berlin-weites AFB-Monitoring gestartet, für das aktuell teilnehmende Bienenstände gesucht werden.
Ob das erfolgreich ist, bleibt abzuwarten denn so lange eventuell bei einzelnen Völkern positiv-befundete Bienenstände komplett abgetötet werden könnten, werden sich wohl so einige Imker mit der Teilnahme zurückhalten.
Umso erfreulicher dass die juristische Aufarbeitung des Faulbrut-Falles in Pankow nun weitergeht: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Abtötungsanordnung von rund 600 Völkern eines Berufsimkers untersagt hatte und dies nur auf wirklich erkrankte Völker beschränkt hatte, ist nun auf Basis dieses Urteils (OVG Münster (96/19E06 lb) vom 28.1.2020) Klage gegen das Bezirksamt Pankow anhängig! Es geht um umfangreichen Schadensersatz!
Das Urteil aus Münster gewährte den vorläufigen Rechtsschutz und stellte dazu fest:
"Die Ermächtigung zum Erlass einer Tötungsanordnung für „seuchenkranke Bie-
nenvölker" erlaubt danach nicht die Tötung des gesamten Bienenstandes - sofern
nicht für jedes der in dem Stand untergebrachten Völker eine entsprechende Fest-
stellung getroffen worden ist. Neben dem eindeutigen Wortlaut (vgl. dazu schon § 1
Abs. 1 und Abs. 2 BienSeuchV) spricht für dieses Verständnis auch eine systemati-
sche Auslegung der Bienenseuchenverordnung. Der Verordnungsgeber differenziert
in § 12 BienSeuchV über die Aufhebung von Schutzmaßnahmen gegen die Ameri-
kanische Faulbrut zwischen „allen Bienenvölkern des verseuchten Bienenstandes"
(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BienSeuchV) und den „an der Seuche erkrankten Bienenvölkern
des verseuchten Bienenstandes" (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 BienSeuchV). Damit wird ver-
deutlich, dass in einem verseuchten Bienenstand, in dem der Ausbruch der Seuche
festgestellt worden ist, sowohl seuchenkranke als auch nicht-seuchenkranke Bienen-
völker untergebracht sein können."
Damit gelte:
"Bei der Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Vollzugsinteresse und
dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschieben-
den Wirkung seiner Klage gegen die in den angegriffenen Tierseuchenverfügungen
ausgesprochenen Tötungsanordnungen überwiegt das Aussetzungsinteresse."
Jetzt also Daumendrücken, dass diese Rechtssprechung auch an Berliner Gerichten Gehör findet und das sinnlose Töten mehrfach negativ beprobter Bienenvölker keine Wiederholung erfährt!!!
Nach der Übergabe der Unterschriften im Oktober 2019 gab es keinerlei Fortschritte. Daraufhin wurde im Februar ein Vorschlag für ein Erinnerungsschreiben formuliert und an den Imkerverband Berlin am 7.3.2020 zur weiteren Veranlassung übersandt.