12.09.2021, 14:39
Am 7.9.2021 fand die Verhandlung über die Verfahrenfeststellungsklage statt, die der in Pankow von der Abtötung gesunder Bienenvölker betroffene Imker angestrengt hatte um das Verfahren an sich (mündliche Abtötungsanweisung ohne schriftlichen Bescheid, Abtötung zweifach negativ befundeter Bienenvölker nur weil weil sie zum Bienenstand gehörten, usw.) auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Das Veterinäramt Pankow wurde nebst Anwalt durch Dr. Zengerling, dem Leiter des Veterinäramtes, vertreten.
Zu Beginn der ca. 45minütigen Verhandlung wurde eigentlich eine Nebensache diskutiert: die immer noch ausstehende Entschädigung für die Abtötung. Hier hatte die Tierseuchenkasse telefonisch den klagenden Imker an den Amtstierarzt verwiesen, wo der Antrag auch fristgerecht einging (was die Beklagten zunächst bestritten). Allerdings sei man dort nicht zuständig (was man dem Kläger aber erst Wochen nach Fristablauf mitteilte und die Tierseuchenkasse offenbar anders beauskunftete).
Anschließend ging es um die Zulässigkeit der Klage, bei der sich die Richterin sichtlich bemühte, die Einmaligkeit des Vorganges zu betonen (dann wäre die Unzulässigkeit der Klage feststellbar).
Doch die Nachfrage des klageführenden Anwaltes direkt an das Veterinäramtes stellte klar: Man würde in Pankow in gleicher Situation genau so wieder handeln, man müsse die benachbarten Imker in der Umgebung vor "ökonomischen Schaden" schützen. Dabei stellte man gleichzeitig auch fest, dass es mangels Bienenflug nicht möglich gewesen sei, eine Sanierung durchzuführen - wie dann aber im Winter die Übertragung der Krankheit bei Standsperre erfolgen soll (weshalb man es ja mit der Abtötung so eilig gehabt hatte), blieb im Dunklen.
Die Ausführungen des klagenden Imkers, der auf die offizielle Leitlinie zur AFB-Bekämpfung, das Urteil auf Münster mit der Differenzierung zwischen erkrankten und sporentragenden Völker und die mangelnde Qualifikation des Amtstierarztes verwies (der das Mitbringen sinnfrei "abgekochter Löffel" zur Probennahme erwartet hatte und ein nicht gegen AFB-Sporen wirksames Präparate zur Desinfektion mitbrachte) wurden wortwörtlich von Herrn Zengerling als "Blödsinn" abgetan.
Tatsächlich verstieg sich das Veterinäramt sogar zu der Behauptung, der Imker habe die Faulbrut von Pankow nach Spandau verbracht obwohl es dafür bisher keine Belege gibt (außer dem Fund mehrerer Faulbrutherde in Spandau, was allenfalls eher für das Verbringen von Spandau nach Pankow sprechen würde).
Interessant war auch zu erfahren, dass die diversen Ordnungswidrigkeitsverfahren mit denen das Amt den klagenden Imker und seine am Stand mitarbeitende Kollegin überzogen hatte, nun seit Jahren in Erwartung auf dieses Verfahren pausierten.
Die Kläger beantragten, die rechtswidrige Anordnung zum Tötung der Völker festzustellen und die Beklagten auf Schadensersatz zu verpflichten. Die Beklagten beantragten die Abweisung der Klage.
Nun ist die Richterin am Zug...