Tierschutz

Katzenschutzverordnung für den Schwarzwald-Baar-Kreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Sven Hinterseh

2.991 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.991 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

22.11.2019, 15:40

Abänderung des Bildes, rausnehmen der Leerzeichen.


Neue Begründung: Seit 2002 ist das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert und für alle Mitbürger verpflichtend !
In 2013 mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde § 13b eingeführt. Die Länder sind ermächtigt durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten. Durch Rechtsverordnung vom 19. November 2013 hat die Landesregierung Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Auch auf ordnungsrechtlicher Eben ist eine Katzenschutzverordnung möglich.
​Der Landkreis ist nicht befügt die Verordnung für den Kreis durchzusetzen, dies muss jede Gemeinde für sich selbst beschließen. Jedoch können die Gemeinden beschließen das Problem einmal für alle anzugehen und gemeinschaftlich gegen die Flut der ausgewilderten Katzen zu kämpfen.
Die Zukunft des Kreistierheims Schwarzwald-Baar und der Tierschutzvereine im Kreis und somit des Tierschutzes im Landkreis, hängt von guten, zukunftsorientierten Entscheidungen ab.
Der Landkreis hat mit dem Bau eines der modernsten Tierheimen in BW bereits eine eindeutige Stellung bezogen.​
Als besonders gut für seine Mitgeschöpfe sorgender Landkreis, müssen nun die richtigen Schritte folgen, um das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aktiv umzusetzen.
**Lasst
umzusetzen.**Lasst uns der erste Landkreis in BW sein, der eine Katzenschutzverordnung einführt!**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (6 in Schwarzwald-Baar-Kreis)


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