Tierschutz

Katzenschutzverordnung für den Schwarzwald-Baar-Kreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Sven Hinterseh

2.991 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.991 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.09.2022, 17:01

Da die Katzenschutzverordnung nicht auf Kreisebene umgesetzt werden kann. Wurden die einzelnen Kommunen des Landkreises angesprochen und mittels einer Broschüre über Daten und Fakten zur Katzenschutzverordnung informiert. Das Thema ist auch Dank der Petition im Kreis angekommen.
Donaueschingen hat nun die Vorreiterrolle eingenommen und in der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022 die erste Katzenschutzverordnung des Landkreises beschlossen. Wir bleiben weiter dran und hoffen, dass viele Gemeinden dem beispielhaften Vorgehen der Stadt Donaueschingen folgen.


09.11.2021, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




01.05.2020, 19:41

Aufgrund der Coronapandemie und des daraus folgenden Shut-Down konnte keine weiter Aufklärungsarbeit geleistet werden und die Pedition musste verlägert werden.


Neues Zeichnungsende: 01.11.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.894 (1.331 in Schwarzwald-Baar-Kreis)




22.11.2019, 15:40

Abänderung des Bildes, rausnehmen der Leerzeichen.


Neue Begründung: Seit 2002 ist das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert und für alle Mitbürger verpflichtend !
In 2013 mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde § 13b eingeführt. Die Länder sind ermächtigt durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten. Durch Rechtsverordnung vom 19. November 2013 hat die Landesregierung Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Auch auf ordnungsrechtlicher Eben ist eine Katzenschutzverordnung möglich.
​Der Landkreis ist nicht befügt die Verordnung für den Kreis durchzusetzen, dies muss jede Gemeinde für sich selbst beschließen. Jedoch können die Gemeinden beschließen das Problem einmal für alle anzugehen und gemeinschaftlich gegen die Flut der ausgewilderten Katzen zu kämpfen.
Die Zukunft des Kreistierheims Schwarzwald-Baar und der Tierschutzvereine im Kreis und somit des Tierschutzes im Landkreis, hängt von guten, zukunftsorientierten Entscheidungen ab.
Der Landkreis hat mit dem Bau eines der modernsten Tierheimen in BW bereits eine eindeutige Stellung bezogen.​
Als besonders gut für seine Mitgeschöpfe sorgender Landkreis, müssen nun die richtigen Schritte folgen, um das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aktiv umzusetzen.
**Lasst
umzusetzen.**Lasst uns der erste Landkreis in BW sein, der eine Katzenschutzverordnung einführt!**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (6 in Schwarzwald-Baar-Kreis)


Mehr zum Thema Tierschutz

12.870 Unterschriften
8 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern