Region: Juist
Bürgerrechte

Juist Töwerland: Naturerhalt statt Baugewalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dr. Tjark Goerges

577 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

577 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.09.2020, 18:59

Zwei Schreibfehler, die jetzt bemerkt worden sind.


Neue Begründung: „Töwerland“ - Zauberland wird die Nordseeinsel liebevoll von den Insulanern genannt. Der größte Teil dieser zauberhaften Natur steht als Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unter besonderem Schutz und gehört seit 2009 zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer.
**Wir möchten, dass dieses Zauberland auch für künftige Generationen erhalten und nicht durch eine irreversible, unbedachte, übermäßige Bebauung zerstört wird.**
Die Lage ist ernst:
*„In den vergangenen Jahren wurden auf der Insel Juist zunehmend Häuser von Investoren aufgekauft, anschließend erweitert oder durch Objekte mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Durch die Spekulationen der Investoren steigen die Immobilienpreise auf der Insel stark an. Auch die Kurzzeitvermietung an Touristen ist oftmals lukrativer als die Dauervermietung, sodass sich viele Insulaner gezwungen sehen, auf das Festland abzuwandern. Parallel wirkt sich der zunehmende Mangel an Personalwohnungen negativ auf die touristischen Angebote und die damit einhergehenden Dienstleistungen aus. Die derzeitigen Bebauungspläne der Insel Juist stellen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechtliche Bodennutzung gem. § 1 Abs. 5 S. 1 BauGB gewährleistet, nicht mehr sicher. Die Gemeinde sieht sich daher in der Pflicht, die gesamten Bebauungspläne des Siedlungsbereiches zu überprüfen und neu aufzustellen“* (Auszug aus der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“ der Gemeinde Juist, 06/17, oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/2017/07/Juist_3_Begr_170626.pdf).
Mit der von den Investoren geplanten Bebauung im Ostdorf können die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Juist, wie die Sicherung
- der ortstypischen Gebietsstrukturen
- der touristischen Infrastruktur
- der Gästebeherbergung
- sowie der Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum
**nicht** erreicht werden.
Die **ortstypischen Gebietsstrukturen** im Ostdorf würden durch die Bebauung massiv verändert, es käme zu einer städtebaulich nicht verträglichen Verdichtung der Ortsrandlage. Die Grünflächen sorgen mit dem Buschwerk für eine einen guten Ausgleich des vorhandenen Bauteppichs.
Die Schaffung von **ausreichendem (Dauer-)Wohnraum** ist mit dem Vorhaben der Investoren Kuhlmann/Schüssler **nicht** nachhaltig sichergestellt. Hierzu stellte Bauamtsleiterin Karoline Engel in der Bauausschusssitzung vom 31.8.20 zutreffend fest, dass die 30 Jahre, für die eine Bindung von Dauerwohnraum geplant ist, „im Bausektor (nur) ein Wimpernschlag“ seien.
Darüberhinaus ist fraglich, ob sich die Insulaner die geplanten Wohnungen mit je 70 qm (angenommen 10 Euro/qm netto) ganzjährig überhaupt leisten können. Zu befürchten ist, dass die Gemeinde das von den Investoren vorgeschlagene Benennungsrecht faktisch nicht ausüben kann und die Wohnungen damit den Einwohnern am Ende nicht zur Verfügung stehen. Auch steht der Bau von 5 großen Einzelhäusern mit 6 Wohnungen zu den 3 geplanten Wohnungen für Gemeindemitglieder in keinem Verhältnis.
Nicht zu akzeptieren ist, dass die geplanten Insulanerwohnungen den schlechtesten Standort bekommen sollen, eingezwängt in ein schmales Grundstück, ohne Garten, mit Ausblick auf den Zaun der Nachbarn. Tageslicht wird es im Erdgeschoss nur eingeschränkt geben. Dagegen erhalten die Einzelhäuser die „Prime Location“. Außerhalb der Hauptsaison stehen die Ferienhäuser auf der Insel jedoch erfahrungsgemäß überwiegend leer (sog. „Rolladensiedlungen“). Dies ist städtebaulich weder erwünscht noch verträglich. Wenn niemand in den leeren Häusern außerhalb der Saison lebt, fehlt es auch an Unterstützung der **sozialen Infrastruktur**, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in den Vereinen, bei der ehrenamtliche Mitarbeit.
Neben der fehlenden Verwirklichung übergeordneter Ziele mangelt es der Planung auch an einem Konzept für Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Baugesetzbuchsowie Baugesetzbuch sowie Aussagen zur Regelung von Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Der Plan der Investoren wird den Anforderungen an eine städtebaulich vertretbare, sinnvolle Gestaltung des Ortsausgangs im Ostdorf **nicht gerecht und dient auch nicht der Erfüllung öffentlicher Interessen der Gemeinde Juist** (sondern nur den finanziellen Interessen der Investoren).
**Wir möchten mehr Qualität statt Quantität für Inselbewohner und Gäste auf der Insel.** Die Grenzen des Wachstums sind erreicht. Das Töwerland kann das Wachstum nicht weiter tragen.
Bitte helfen Sie uns, das sensible Ökosystem inmitten der Nordsee aufrecht zu erhalten und eine Balance zwischen Natur und Infrastruktur auf Juist zu schaffen. Rein wirtschaftliche Interessen dürfen das Gesicht der schönen und ruhigen Insel nicht entstellen. Entscheiden Sie mit gegen die geplante Bebauung im Ostdorf.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 255 (22 in Juist)


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