30.01.2020, 12:30
- Änderung der Raumplanung Hauptschulgebäude Kettelerstandort und dessen Vorstellung am 21.01.2020
- Korrektur: Schulträger ist bei allen Schulen die Stadt Beckum. Mit "Träger" war die Schulart gemeint. Text wurde entsprechend abgeändert
Neuer Petitionstext: Die Eichendorffschulgrundschule (EDS) soll laut Ratsbeschluss vom 12.07.2018 zum August 2021 mit der Paul-Gerhardt-Schule (PGS) am Standort Ketteler zusammengelegt werden. Beschlussgrundlage seinerzeit war die Belebung des zentralen Kettelerstandortes mit einer Grundschule bedingt durch die Wirtschaftlichkeit und die bessere fußläufige Erreichbarkeit vieler Schüler und Schülerinnen (SuS). Der Beschluss wurde bereits in 2018 aus Gründen der Planungssicherheit gefasst.
Durch den Verkauf des PGS-Gebäudes an den Kreis Warendorf, wird diese nun vorzeitig bereits im August 2020 den Kettelerstandort beziehen müssen. Der Standort Ketteler wird somit belebt.
Wir fordern die Beibehaltung des Grundschulstandortes der EDS in der Neißer Str. 20 und somit den alleinigen Bezug des Kettelerstandortes durch die PGS aus folgenden Gründen:
- die **Beschlussgrundlage der Wirtschaftlichkeit ist fraglich**. Den Standort Ketteler als geplante Clusterschule den gesetzlichen Normen entsprechend inklusiv umzubauen, wird weitaus teurer als das bisher veranschlagte Budget. Jüngst wurde dies im Haushalt für 2020 verdreifacht. Hierin ist lediglich der Umbau des Hauptschulgebäudes berücksichtigt. Dieser Umbau aber entspricht nicht den gesetzlichen Normen der Inklusion. Der Umbau des ehemaligen Grundschulgebäudes und die Instandsetzung der Turnhalle sowie der Umbau des Schulhofes fließen noch nicht in das veranschlagte Budget von knapp 1 Million Euro ein.
Ein barrierearmer Umbau für die Unterbringung lediglich einer Schule (PGS) würde bei Weitem nicht so viel Geld verschlingen. Schließlich existiert bei Aufrechterhaltung der EDS eine Bestandsschule, die das Konzept des Gemeinsamen Lernens verfolgt und die weitestgehend bereits jetzt auf Inklusion ausgelegt ist.
- die EDS ist die einzige Schule Gemeinsamen Lernens, die ebenerdig ist und somit bereits jetzt weitestgehend der Inklusion entspricht. Der geplante Umbau der Kettelerschule wird dem Konzept der Inklusion nicht annähernd gerecht! So müssen beispielsweise motorisch eingeschränkte Personen aus Sparmaßnahmen im Evakuierungsfall im Gebäude bis zur Rettung zurückbleiben. Zum Vergleich: in der EDS ist die gleiche Person zur Selbstrettung befähigt.
- per o.g. Ratsbeschluss wird es zum August 2021 geplant *8 Züge* insgesamt an den Grundschulen des Stadtteilgebietes Beckum geben. Die Schülerzahlen aber verlangen *mindestens 9 -10 Eingangsklassen*. Denn Stand heute gilt es in 2021 225 SuS einzuschulen. Klassenwiederholer und Zuzüge nicht mit eingerechnet. Dies wurde inzwischen auch von der Stadt bestätigt. **Wir fordern daher dringen die Aufrechterhaltung des 2zügigen Standortes Eichendorff um Klassengrößen von durchschnittlich über 28 SuS zu verhindern!**
- das **Platzangebot am Standort Ketteler für 400 SuS ist fraglich**. Trotz Beschluss in 2018 ist bis heute nicht geklärt, inwieweit der Standort Ketteler überhaupt genügend Platz für die Unterbringung von mindestens 400 SuS inkl. einer OGS, die dem zukünftigen Rechtsanspruch gerecht wird, bereit hält. So stehen beispielsweise im August 2021 geplant 29 SuS lediglich 53m² - somit **nicht einmal 2m² pro Kind** - Clusterfläche zur Verfügung. Stauraum für Tornister, Jacken, Schuhe im OGS Bereich wurde bisher nicht berücksichtigt. Einen Versammlungsort für die gesamte Schulfamilie gibt es nicht.
(Nachtrag vom 30.01.2020: Durch eine Begehung des Hauptgebäudes der Kettelerschule und der Vorstellung der seit dem 12.12.20019 sich veränderten Raumpläne, steht einer Person einer 30köpfigen Lerngruppe nun zwischen 2,4m² und 3,8m² zur Verfügung.)
- das Konzept der EDS basiert auf einer kleinen Lernfamilie. Diese wird mit Zusammenlegung und somit einer Gesamtschülerzahl von über 400 SuS verschwinden. Kinder, die von der jetzigen familiären Atmosphäre der EDS profitieren, müssen in ein Ihren Bedürfnissen komplett konträres Lernkonstrukt umziehen.
- **Planungssicherheit ist nicht gegeben!!** Trotz Beschluss in 2018 liegen erst seit Dezember 2019 Umbaupläne für das Hauptschulgebäude vor. Diese sind bisher weder vom Denkmalschutz noch vom Brandschutz abgenommen. Inwieweit dem Brandschutz bekannt ist, dass es sich bei der zukünftigen Schule um eine Inklusionsschule handelt, konnte nicht beantwortet werden. Umbaupläne für das Grundschulgebäude liegen noch nicht vor.
- trotz Beschluss in 2018 liegt nach wie vor KEIN gemeinsames pädagogisches Konzept für die neu zu errichtende Grundschule ab August 2021 vor.
Neue Begründung: Betrifft die Zusammenlegung "nur" die Familien der PGS und der EDS?
**NEIN!**
Die Zusammenlegung verändert die Grundschullandschaft in Beckum gravierend und betrifft die Mehrheit aller Grundschüler des Stadtteilgebietes!
Denn mit der Schließung des 4. Grundschulstandortes und der Reduzierung der Zügigkeit der Grundschullandschaft auf 8 werden sowohl im gesamten Stadtteilgebiet große Klassen provoziert, als auch den Eltern die Wahlfreiheit der Schule genommen.
Ab August 2021 wird es in Beckum 2 katholische Grundschulen geben. Die Sonnenschule, welche 2zügig ist und einen Neubau in unmittelbarer Umgebung erhält. Und die Martinschule, die ab August 2021 ebenfalls 2zügig ist, bis dahin aber 3 Züge aufweist.
Beide Schulen kirchlicher Träger katholischer Bekenntnis haben als oberstes Auswahlkriterium die katholische Konfession. Kindern anderer Konfessionen wird somit der Zugang auf eine kleine Schule erschwert. Wenn zudem kein Geschwisterkind bereits die Schule besucht und der Wohnort ebenfalls weiter entfernt ist, als der der "Mitbewerber", dann ist der Familie die Wahl genommen worden und sie kann nur noch hoffen, einen Platz zu bekommen. Einstellen aber kann sie sich darauf, dass ihr Kind an dem Kettelerstandort eingeschult wird. Geschehen ist dies bereits in diesem Jahr 13 Familien in Beckum und das obwohl die gewählte Schule derzeit noch 3 Züge anbietet.
Mit dem Wegfall des Eichendorffstandortes haben Familien in Beckum derzeit also die "Wahl" zwischen einer großen Grundschule am Kettelerstandort, dessen Ausrichtung noch zu bestimmen ist; einer noch immer recht großen katholischen Grundschule, dessen OGS Platzprobleme aufweist und die Schule daher auf 2Züge zum August 2021 gedeckelt wurde, oder einer überschaubaren katholischen Grundschule, die direkt neben dem Schulgebäude einen kompletten Neubau erhält. Letztere ist im Übrigen bisher noch keine Schule Gemeinsamen Lernens. Für alle Schulen gilt; im August 2021 werden die Eingangsklassen nach heutigem Stand mindestens 28 Kinder aufnehmen müssen.
Wirklich problematisch wird es für Eltern von z.B. motorisch eingeschränkten Kindern.
Warum?
Weil im August 2021 die einzige ebenerdige und auf Inklusion ausgerichtete 2zügige Grundschule in Beckum wegfallen wird.
Warum?
Weil es der Rat der Stadt Beckum am 12.07.2018 mehrheitlich - nicht einstimmig - beschlossen hat.
Warum rückt man von diesem Plan nicht ab, wenn doch mehr und mehr Fakten (Schülerzahlen, Inklusion, Planungssicherheit, Wirtschaftlichkeit) dafür sprechen, die EDS an Ihrem Standort weiter bestehen zu lassen?
"Weil es der Rat so beschlossen hat", so der Bürgermeister in einem persönlichen Gespräch am 14.10.2019.
Wir wollen aber keine großen Lehranstalten für Grundschulkinder. Wir wollen keine großen Klassen.
Wir brauchen 4 Grundschulstandorte in Beckum. Wir brauchen eine Trägervielfalt. Vielfalt der Schularten. Wir fordern Wahlfreiheit. Wir profitieren von unterschiedlichen Lernkonzepten. Und wir dürfen Menschen nicht von der Teilhabe an der Gesellschaft ausschließen!
Wir fordern daher dringendst den Ratsbeschluss 5.4 "Zusammenlegung der Eichendorffschule und der Paul-Gerhardt-Schule" vom 12.07.2018 aufzuheben, die Eichendorffschule an Ihrem Standort zu belassen und den Kettelerstandort für die Unterbringung der Paul-Gerhardt-Schule als Clusterschule herzurichten.
(weitere Informationen hier: www.facebook.com/Rettet-unsere-Grundschullandschaft-241577313092644/ )
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 523 (373 in Beckum)