21.04.2024, 22:03
Titel der Links Steuerungskonzept Windenergie RPV München und THG-Bericht Landkreis München angepasst.
Neue Begründung:
Windkraft bildet einen wichtigen Baustein lokaler, unabhängiger Energieversorgung. Daher wurden in dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes alle Länder aufgefordert, entsprechende Flächen als sogenannte Vorranggebiete auszuweisen und damit den Ausbau der Windkraft zu unterstützen.
Für die Region um München ist für diese Aufgabe der Regionale Planungsverband München (RPV) verantwortlich. In dem nun vorgelegten Vorabentwurf des Steuerungskonzepts wurden einige Flächen ermittelt, jedoch sind keine Vorranggebiete im Perlacher und Grünwalder Forst vorgesehen. Diese grundsätzlich geeigneten Gebiete sind für die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching ein wesentlicher Faktor, um Klimaneutralität zu erreichen. Die vier Gemeinden haben im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, die Möglichkeit, in einer Stellungnahme zum Entwurf des RPVs Einspruch zu erheben.
Die vier Gemeinden arbeiten seit längerem an der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur weiteren Planung und dem Bau von Windrädern im Perlacher und Grünwalder Forst. Wir sind überzeugt, dass zusätzlich ein deutlicher Ausdruck des Bürgerwillens für eine sinnvolle Nutzung der Windkraft in den beiden Forsten notwendig ist.
Der wesentliche Grund, den Perlacher und Grünwalder Forst nicht zu berücksichtigen, ist eine durch den RPV München festgelegte Abstandsregelung von 15 km zwischen den einzelnen Vorranggebieten. Diese Regel gilt nur für den südlichen Teil des Verantwortungsgebietes des RPV München, im nördlichen Bereich erscheinen dem RPV München 5 km Abstand ausreichend.
Die weitere Begründung eines „freizuhaltenden Alpenblicks“ ist angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht überzeugend.
Durch die Ausweisung ist noch keine Entscheidung zum Bau der Windräder getroffen. Sie erlaubt aber die notwendigen Untersuchungen unter erleichterten Bedingungen zu starten und somit eine gute Grundlage für eine Entscheidung für oder gegen Windräder zu treffen. Dazu zählen auch die Verhandlungen mit den Staatsforsten über eine Verpachtung der Flächen.
Falls die beiden Forste nicht im Regionalplan berücksichtigt werden, würde den Anrainergemeinden auf Jahre die Möglichkeit genommen, mit Windrädern klimafreundlichen und günstigen Strom für die Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen in der Region zu erzeugen. Die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahmen und die lokale Wertschöpfung würden entfallen. Darüber hinaus würde den Bürgerinnen und Bürgern der Anrainergemeinden des Perlacher und Grünwalder Forstes die Möglichkeit genommen, sich am Ausbau der regionalen Windkraft finanziell zu beteiligen.
Links:
- Vorabentwurf Steuerungskonzept Windenergie
desRPV München - THG-Bericht
des2020 Landkreis München - aktualisierte Formulierung Klimaschutzerklärung 29++ (Anlage 4, THG-Ziele)
Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15 (13 in Landkreis München)