02.08.2013, 11:06
Sehr geehrte Unterzeichner,
1.) Auf eine Sachstandsanfrage beim Petitionsausschuss des Landtags erhielt ich folgende Antwort:
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Ihr o. g. Schreiben ist beim Landtag von Baden-Württemberg eingegangen.
Die Ermittlungen in Ihrer Petitionssache konnten noch nicht abgeschlossen werden. Auch die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur liegt bisher noch nicht vor. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
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2. Zwischenzeitlich werden im Raum Crailsheim mit einem Musteranschreiben
schon vielfach CR-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle (im Lkrs. SHA etwa: zulassungsstelle@lrasha.de ) reserviert. Der Musterantrag lautet:
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Name Datum
Adresse
An die Zulassungsbehörde
beim Landratsamt Schwäb. Hall
Münzstr. 1
74523 Schwäbisch Hall
Reservierung des Wunschkennzeichens CR-___
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Reservierung des Wunschkennzeichens CR-___ für mein Fahrzeug. Die Reservierung darf wie üblich 30 Tage gültig sein. Ich bitte um eine kurze Bestätigung.
Sollte eine Reservierung nicht möglich sein, weil sie als Zulassungsbehörde immer noch kein positives Votum für die Wiedereinführung der Retrobuchstaben CR über das Regierungspräsidium Stuttgart an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) abgegeben haben, beantrage ich, dies zügig nachzuholen. Auf der Homepage des MVI wird in einer Presseveröffentlichung erklärt: „Wenn die jeweilige Zulassungsbehörde Interesse bekundet, ist es nach wie vor möglich, weitere Altkennzeichen zu beantragen“ (www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/116506/ ). Es liegt also an ihrer Behörde, es möglich zu machen, mir mein Wunschkennzeichen ganz einfach zu reservieren. Auf dieser Homepage wird des weiteren erklärt, daß es hierzu keiner Mitwirkung des Kreistags bedarf, da es sich um eine zulassungsrechtliche Angelegenheit handelt. Das hat das MVI auch in mehreren Presseberichten bestätigt. Danach sind für die Befürwortung durch die Zulassungsbehörden Kreistagsbeschlüsse „nicht vorgeschrieben und nicht ausschlaggebend“ (kurzlink.de/3fGwNgfCL ) und haben auch für die Zulassungsbehörde „keinen rechtlich zu berücksichtigenden Charakter (www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/116506/ ) . Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Die bisherige Standardantwort des hiesigen Landratsamtes an alle Antragsteller lautet:
Sehr geehrter Herr ...,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Reservierung eines "CR"-Kennzeichen
aufgrund der derzeitigen Sach- und Rechtslage leider nicht möglich ist.
Ferner möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir der
Veröffentlichung von Mitteilungen des Landratsamtes in sozialen Medien,
insbesondere in facebook, nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
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Zumindest ein Großteil der Antragsteller hat diese Antwort natürlich nicht aktzeptiert und Widerspruch eingelegt bzw. zumindest auf eine konkrete Ausführung der angeblich hindernden "Sach- und Rechtslage" bestanden. Bisher gibt es hier noch keine mir bekannte Antwort.
Ich denke, mit diesem Musteranschreiben kann man zumindest auch als Bürger die Positionierung der Zulassungsbehörde ausfindig machen und gleichzeitig zeigen, dass Interesse für das betreffenden Altkennzeichen vorhanden ist. Deshalb ist ein solcher Antrag, auch nur per E-Mail, meines Erachtens empfehlenswert. Umso mehr Antragsteller, umso wirkungsvoller.
Viele Grüße aus CRailsheim sendet
Thomas Herderich